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rainzman

Mr. nice guy
   Autor
20 Mai 2010
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Es ist einfach nicht ok das man nicht einfach die Freundin einladen kann solange man will ^^. Was soll das eigentlich das eine Thai mit einem Besuchervisum immer nur 3 Monate bleiben kann und dann 3 Monate ausreisen muss aus dem Schengen Raum ?!

Wem oder was nützt das genau ? gar nichts ! Eine völlig veraltete Gesetzgebung. Wir leben im Jahr 2017 und man kann an einem Tag hin- und herfliegen nach Thailand wenn man das will..

Wenn eine VE vorliegt sollte das reichen für ein Visa und einen Aufenthalt ohne Limit !
 
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JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
dementsprechend keine Probleme bei der KV Preis bei uns ca. 1800 € (nur Urkunden + Standesamt Deutsch/Thai)

Was mich grundsätzlich wundert ist, dass dies kein Problem bei der KV sei, also diese die Kosten einfach so übernehmen.

1800 EUR? Da hat jemand aber dann ganz gut daran mit verdient.



Es ist einfach nicht ok das man nicht einfach die Freundin einladen kann solange man will ^^. Was soll das eigentlich das eine Thai mit einem Besuchervisum immer nur 3 Monate bleiben kann und dann 3 Monate ausreisen muss aus dem Schengen Raum ?!

Wem oder was nützt das genau ? gar nichts ! Eine völlig veraltete Gesetzgebung. Wir leben im Jahr 2017 und man kann an einem Tag hin- und herfliegen nach Thailand wenn man das will..

Wenn eine VE vorliegt sollte das reichen für ein Visa und einen Aufenthalt ohne Limit !


Tja, das wäre was, keine Grenzen und Länder mehr ..... alles Friede, Freude, Eierkuchen - mitnichten. Ganz so einfach ist es nicht. Noch sind die allermeisten Staaten souverän und regeln daher alle selbst, welche Ausländer sich wie lange aufhalten dürfen.

Warum 3 Monate? Weil es sich bei dem Besuchervisum um eine vorübergehende Erlaubnis handelt, sich im Schengenraum kurzfristig legal aufhalten zu dürfen. Und die anschließende "Einreisesperre" ist nichts anderes, dass der Besuch auch vorüberhgehend bleibt. Das ist grundsätzlich internationaler Usus, von dem einige Staaten aber auch abweichen. Thailand z.B. :) erinnert sich gerade wieder daran und hat die Visaruns verschärft. Eine ganze Sparte lebte davon, Farangs an die Grenze zu bringen und anschließend wieder zurück. Nachdem diese Tür zu war, gingen die Protagonisten dazu über die Konsulate in den Anrainerstaaten abzuklappern .. auch hier geht die Tür nun langsam zu. Hat ja auch nichts mehr mit vorübergehendem Aufenthalt zu tun, sondern mit langfristigem.

Dafür gibt es ja auch spezielle Visa- und Aufenthaltsregelungen, sei es in TH als auch in DE, nur sind da halt die Hürden deutlich höher (und warum kompliziert bzw. unmöglich, wenn es auch einfacher geht).

Ja, man kann nach Thailand hin- und her fliegen. Das liegt aber auch daran, dass es eine unilaterale Vereinbarung gibt und Thailand für 30 Touristentage auf ein Visum verzichtet (man verspricht sich ja auch was davon). Und so gibt es eben auch weitere 143 bi- und unilaterale Vereinbarungen mit anderen Staaten und macht damit unser Reisepass zum Stärksten der Welt. Wir sind da als eines der reichsten Länder der Welt schon verwöhnt. Dazu kommt noch die Freizügigkeit in Europa, das kennen viele gar nicht anders.

Eine VE ist ja nur dazu da, um die Voraussetzung der finanziellen Bonität zu ersetzen, mehr aber auch nicht. Ein Aufenthalt ohne Limit, oh je dann wird es aber hier in DE recht eng :)
 
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stroker

Siamkatzen-Dompteur
   Autor
1 April 2010
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Süddeutschland
Die Deutschen langsam auch nicht mehr ... :D
Bertl :lool:

Bei uns hamse 400 Meter weit vom Goldstück Palast die Arora Bar aufgemacht. Sonst gabs dafür nie ne Genemigung. Jetzt gibts Freischeine für die Bude vom Landratsamt für die netten NAFRI Neuebürger. Wirtschaftswachtum wird gefördert :hammer
Spätestens 2025 wird dann ein Integrationskurs Arabisch für die Deutsche Minderheit angeboten. Max. noch 12 Jahre, dann bin ich weg. Rette sich wer kann und aus Kummerland weg kann. :hund1

Habe vorsichtshalber mal in Ausfallversicherungen von Hochzinsanleihen sowie in die derzeit irsinnig niedrige Volatilität und in Neuseeland (Währung ist wenig von weltweiter Wirschaft abhängig, da Agrarexporteur) investiert. Von mir aus kann der Finanzinfarkt kommen, gehe ich halt früher nach LoS. :welcome

Durch die Flut von Zentralbankgeld, Aufkäufe von Schrottanleihen sehe ich mittlerweile kreditgehebelte Mondpreise in mehrere Anlageklassen bei gleichzeitig extrem niedrigem Containerumschlag und immer noch unterirdischen Frachtraten weltweit (es wird real kaum etwas produziert, da wenig Rohstoffe und Grundstoffe importiert und Fertigprodukte exportiert werden), die Paralelen zu 1929 sind erschreckend, diesmal halt weltweit. In China wechseln Wohnungen in neu gebauten Vorzeigestädten immer noch zu Höchstpreisen die Besitzer, obwohl die Städte teilweise nur zu 5 % bewohnt sind und auch kein Zuzug erfolgt. Die $ Rücklagen der Chinesen reduzieren sich rapide und die Verschuldung ist atemberaubend. Oft kann die Zentralregierung die anhaltende auf Pump finanzierte Misswirtschaft nicht mehr mit Krediten zukleistern. Das kann zwar noch 20 Jahre weiter künstlich gepuscht werden, wenn jedoch der erste größere Dominostein kippt und nicht schnell genug innerhalb von Stunden Probleme mit Frischgeld zu beheben sind, wird es spannend. Sachwerte außerhalb von Yörmoney, so dass das Wort Lastenausgleich ein Fremdwort bleibt erscheinen sinnvoll. Wenn selbst

Ich müsste dann mal nach Singapur, Kanada und in die Schweiz in die bankenunabhängigen Faults/Zollfreilager bissle des gebunkerten Metalls und der Klunker abgreifen und abwarten bis alles spottbillig ist um wieder einzukaufen.

Wenn selbst Nouriel Roubini das Risiko einen Großteil des Vermögens zu verlieren als unverhältnismäßig einstuft bei unabgesicherten Investments im Markt und nahezu alle Hedgefonds neutral bis überwiegend short positioniert sind bzw. in Kunjunkturunabhängigen Assetklassen unterwegs sind, dann sollte sich der eine oder Andere fragen wie sicher seine Lebensversicherung, das unvermietbare nich abgezahlte Eigenheim in der Pampa und sonstige "sichere Anlagen" sind. Was glaubt ihr denn was in den ganzen Portofolios der Rentenversicherer drin ist? Zinslos Bumdesschatzbriefe oder zu 4% verzinste italienische Ramschanleihen, die eigentlich bei 10 % liegen müßten. Was passiert denn wenn 30 jährige Anleihen im Zins von 4 auf 10 % abgezinst werden? Der Kurs der Anleihe wird sich beschleuningt null annähern, die Anleihe wird zum Zockerpapier und eine Stundung, Refinazierung oder ein Haircut ist unvermeidlich. Sicher bei diesen Anleihen ist nur, dass im Best Case die Zinsen noch bedient werden, solange Dragi mit € flutet und aufkauft. Bei Zinsteigerung ist Italien bereits Insolvent. Die Tilgung derartiger Anleihen erfolg i.d.R, durch Neuverschuldung. Auf deratigig "sicheren" Papieren ist die Existenz künftiger Empfänger von Leistungen aus Lebensversichrungen aufgebaut. Wenn der € zerfällt, steht die Bundesbank zusätzlich mit ca 1 Billionen uneinbrigbarer Forderungen gegenüber andere € Länder da, in einer Währung, die zu einem beliebig manipulierbaren Tauschkurs zu neuen Währungen anderer Länder gehandelt werden wird. Die schrittweite Enteignung der Bürger in wohlhabenderen € Ländern durch Garantien, EZB Flutung udn Aufkäufe (€ Bonds durch die Hintertür), Bankenunion (enlagen bei Sparkassen und Volksbanken haften für Zockerbanken der Südländer), eigen Steuern für die EU und Kommision, Beschneidung der Budgethoheit der Parlamente etc. Entweder haben wir in 5 Jahren eine unsichtbare Tansferunion oder den Kollaps.
 
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Pungparamee

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@stroker, denkst du das die Welt in Thailand noch rosig ist? Thailand mag für den reinen Urlauber und Touristen auf den ersten Blick ein Traumland/Schlaraffenland zu sein, doch je mehr man hinter die Kulissen blickt, um so mehr sieht und erlebt man Dinge die eher das Gegenteil ausmachen.


Nicht falsch verstehen, ich mag Land und Leute und das schon seit fast 18 Jahren.
 
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Domar

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18 Mai 2012
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Was mich grundsätzlich wundert ist, dass dies kein Problem bei der KV sei, also diese die Kosten einfach so übernehmen.

1800 EUR? Da hat jemand aber dann g...

Ich meinte damit das es für die Frau/Freundin recht einfach ist in die GKV zu kommen. (Außer der Ehemann ist in der PKV). Sobald also die Frau/Freundin Schwanger ist und die Vaterschaft anerkannt wurde hat Sie ein 100% Visum.
Kann ohne A1 einreisen und auch ohne Verpflichtungserklärung.

Zu den 1800 € davon waren 375 € Übersetzungskosten für glaub ich 15 Dokumente + Postversand ... für die Überbeglaubigung der unterlagen gingen ca. 475 € drauf + Abholung und Einreichung der Unterlagen 300 €.
250 € für Ärztlichen Nachweis der Schwangerschaft (Kliniken werden im Normalfall nicht Anerkannt.) Also 1 x Bei Visa Einreichung den nachweis und 1 x bei Abholung.
400 € für Hotel + Fahrten zur Unterlagen Beschaffung und Heirat in Ban Rak.

Am meisten hat die Deutsche Botschaft verdient..... Der rest wohl auf deutschen Geiz ausgelegt :D
 
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Tom4711

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Eine Rückfrage zum Thema VISA für Eheschliessung. Unterlagen sind alle vollständig, Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis seitens OLG liegt vor. Jetzt meint die Ausländerbehörde sie soll ihr VISA in BKK beantragen, dann dauert es minimum 8 Wochen bis die Bestätigung da ist. Wir sind gerade beide in DE mit allen Unterlagen. Die Ausländernbehörde meint jedoch, das alles über die Botschaft in BKK laufen muss und das nunmal so lang dauert.
Eine Vorabgenehmigung die das beschleunigen würde, gäbe es seit mindestens 2 Jahren nicht mehr.
Gibts Tipps die das beschleunigen können? Das macht alles wenig Sinn meine Frau zurück zu schicken um 8-12 Wochen auf das VISA zu warten, wenn alle Unterlagen fertig sind. Termin beim Standesamt müssten wir dann so einrichten, wie die Behörden Zeit brauchen um das VISA zu bestätigen?! Das ergibt doch alles keinen Sinn.

Nachtrag: Zurück fliegen wird sie ohnehin. Es geht hier nur um die Frage ob man die Dauer des VISA für die Eheschliessung beschleunigen kann. 8-12 Wochen für eine Prüfung der Unterlagen und Versand ect. Ist etwas lang, wenn Unterlagen und wir selbst gerade in DE weilen. Any ideas?
 
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JT29

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Das macht alles wenig Sinn meine Frau zurück zu schicken um 8-12 Wochen auf das VISA zu warten, wenn alle Unterlagen fertig sind

Früher habe ich als immer geschrieben, es ist ein Dreiecksgeschäft zwischen Heirater, ABH und Standesamt. Seit vielen Jahren ist es nun eher ein Zug-um-Zug Geschäft. Den ersten Zug hast du ja bereits genommen, das Standesamt und nun kommt als nächster Zug die ABH ins Spiel mit dem Aufenthaltsrecht.

So wie Du dir das vorstellst hat man es früher relativ oft gemacht. Am einfachsten noch mit einer Eheschließung in DK. Dieser Zug verkehrt aber nun seit Jahren nicht mehr.

Die Dame ist schlicht mit dem falschen Visum hier, um einen Daueraufenthalt zu begründen. Es führt also i.d.R. keinen Weg an der Botschaft vorbei um das entsprechende nationale Visum zum Zwecke der Eingehung einer Ehe mit Herrn Tom4711 zu beantragen.

Bis die Unterlagen in DE sind, braucht es etwa zwei Wochen mit Diplopost via Bundesverwaltungsamt. Mittlerweile ist der Vorgang auch elektronisch im System und erste Ergebnisse von Standardabfragen liegen auch vor. So und dann kommt es eben darauf an, wie der Arbeitsanfall bei der ABH ist, die Personalsituation etc. Das geht in kleinen ABHs i.d.R. etwas schneller als bei Großstädten. Die Prüfung selber ist kein großer Akt mehr, die Bestätigung geht elektronisch an die Botschaft.

Beschleunigen kann man es u.U. noch, dass man nach drei Wochen mal bei der ABH anfragt, ob deinerseits noch irgendwelche Daten benötigt werden. Ein Garant ist es aber nicht, da ich die Situation vor Ort nicht kenne.
 
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Tom4711

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Vielen Dank!
Dass es das falsche VISA ist, ist mir bewusst. Das war auch nicht das Diskussionsthema. Wir haben das schon so geplant, dass es auf einen "Urlaub" wieder nach TH geht. Ich bin nur etwas "überrascht", dass wir die Unterlagen nach TH zur Botschaft bringen müssen, damit sie zurück nach DE gesendet werden. Die Unterlagen sind ja alle da und wir auch. Da könnte man Zeit und Wege sparen. Das sieht die Behörde wohl anders.
 

JT29

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Ich bin nur etwas "überrascht", dass wir die Unterlagen nach TH zur Botschaft bringen müssen, damit sie zurück nach DE gesendet werden. Die Unterlagen sind ja alle da und wir auch.

Also, so viel Unterlagen sind das ja nicht. Antrag und Passbild. Dazu die Bescheinigung vom Standesamt und den A1 Nachweis.
Der A1 Nachweis wird von der Botschaft nochmals mit den Daten von Goethe abgeglichen.
Ansonsten hätte ich einfach dem Sachbearbeiter Eure Unterlagen in Kopie vorab überreicht.
 

Gelegentlich79

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Hallo,

Ich werde es wahrscheinlich so lösen, dass ich und meine Mia in Österreich heiraten. Dafür wird sie ein Touristen-Visum (Visum C) beantragen.
So einfach ist es trotzdem nicht. Bevor sie überhaupt das Visum beantragt, müssen wir einige Dokumente beisamen haben, die sie im Moment bekommt. Diese werden von einem vom Gericht beeidigten Übersetzer übersetzt werden müssen. Davor natürlich, müssen diese Dokumente von Ministry of Foreign Affairs beglaubigt werden und danach von der österreichischen Botschaft überbeglaubigt werden.
Übersetzung von dem einzigen Übersetzer dauert nicht lang (einige Tage).
Laut Standesamt kann ich meine Verlobte so ohne Probleme heiraten (sprich wenn die Dokumente so vorbereitet werden). Die meinen hat das Standesamt schon.

Danach muß meine Frau zurück nach Thailand und von dort den Aufenthaltstitel für Österreich (Familienzusammenführung) beantragen. Damit sie diesen auch bekommt muss sie danach das Visum-D beantragen. Dies wird dauern und verlangt unter anderem auch A1 Zeugnis.

Für mich um einiges planbarer als "Heiratsvisum".

LG Filip :)
 

Thai-S

Ich seh #000000
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Hallo,

Ich werde es wahrscheinlich so lösen, dass ich und meine Mia in Österreich heiraten. Dafür wird sie ein Touristen-Visum (Visum C) beantragen.
So einfach ist es trotzdem nicht. Bevor sie überhaupt das Visum beantragt, müssen wir einige Dokumente beisamen haben, die sie im Moment bekommt. Diese werden von einem vom Gericht beeidigten Übersetzer übersetzt werden müssen. Davor natürlich, müssen diese Dokumente von Ministry of Foreign Affairs beglaubigt werden und danach von der österreichischen Botschaft überbeglaubigt werden.
Übersetzung von dem einzigen Übersetzer dauert nicht lang (einige Tage).
Laut Standesamt kann ich meine Verlobte so ohne Probleme heiraten (sprich wenn die Dokumente so vorbereitet werden). Die meinen hat das Standesamt schon.

Danach muß meine Frau zurück nach Thailand und von dort den Aufenthaltstitel für Österreich (Familienzusammenführung) beantragen. Damit sie diesen auch bekommt muss sie danach das Visum-D beantragen. Dies wird dauern und verlangt unter anderem auch A1 Zeugnis.

Für mich um einiges planbarer als "Heiratsvisum".

LG Filip :)
Aber mit 2x Einreise verbunden. Normalerweise kein Problem, nur in dieser Pandemie können da schnell unerwartete Probleme auftauchen.
 
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Gelegentlich79

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Eigentlich habe ich mir nochmals die Sachen angesehen. So weit ich es verstehe muss meine zukünftige Frau nicht unbedingt zurückreisen, um den Aufenthaltstitel zu erhalten.
Denn die Voraussetzungen für die Beantragung sind folgende:
1636624957033.png
Wie markiert, kann dann meine zukünftige Frau direkt nach der Hochzeit den Aufenthaltstitel beantragen (sofern sie bis dahin A1 hat, denn die anderen Dokumente sind die gleichen wie für die Hochzeit). Sollte sie diesen noch innerhalb der Zeit bekommen, in der sie in Österreich per Visum-C bleiben kann, dann muß sie gar nicht zurückreisen. Die Rückreise wird aus einem anderen Grund womöglich notwendig sein. Der gesamte Prozeß des Heiratens muss auch auf der thailändischen Seite wiederholt werden.
Nachdem sie aber den Aufenthaltstitel bekommen hat, muß sie wohl kein Visum mehr beantragen bei der "Rückreise" nach Österreich.

Oder verstehe ich den Kram falsch?

LG Filip :)
 

Pungparamee

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Der gesamte Prozeß des Heiratens muss auch auf der thailändischen Seite wiederholt werden.
Mit der Heiratsurkunde zur thailändischen Botschaft gehen und dort die Änderungen vornehmen lassen. Sie bekommt dort einen entsprechenden Eintrag in ihren Reisepass. Ich weiß jetzt nur nicht mehr, ob man die Heiratsurkunde für die Botschaft übersetzen lassen muss, oder nicht. Einfach mal bei der Botschaft, oder einem General Konsulat anrufen.
 
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Oder verstehe ich den Kram falsch?

Ich befürchte schon. Der zweitletzte Satz wäre für mich entscheidend ... kein über den visumspflichtigen Aufenthalt hinausgehendes Bleiberecht. Der Oberbegriff ist zwar Aufenthaltstitel, dazu zählen Visum und Aufenthaltserlaubnis. Das Visum ist nur die Erlaubnis zu einem vorübergehenden Aufenthalt, die Aufenthaltserlaubnis ist längerfistig. Und jeniges gibt es eben nicht.


Mit der Heiratsurkunde zur thailändischen Botschaft gehen und dort die Änderungen vornehmen lassen. Sie bekommt dort einen entsprechenden Eintrag in ihren Reisepass.

Das ist seit Einführung des E-Passes Geschichte. Die Dame ist gesetzlich verpflichtet, die Ehe auch in TH anzumelden. Erst mit der dortigen Registrierung wird der TH-Pass als Mrs. Huber ausgestellt. Auch die ABH wird dahinter sein, da ansonsten das Aufenthalts-"Kärtchen" nicht zum Reisepaß passt.

Übersetzung ist nicht nötig da man eine Heiratsurkunde auf Englisch und Deutsch bekommt.

Kann ich mir nun nicht wirklich vorstellen. Die mehrsprachige internationale Heiratsurkunde nach dem Wiener CIEC Übereinkommen ist nur in dessen Vertragsstaaten gültig, TH zählt da nicht dazu. Auch eine Apostille nach der Haager Konvention ist da nicht hilfreich. So bleibt einzig die Legalisation und die setzt eine Übersetzung eines vereidigten und bei der Botschaft zugelassen Übersetzers voraus. Daneben muss das Dokument vom RP überbeglaubigt werden und das analog auch vom Außenministerium in BKK. Erst dann kann die Heiratsurkunde im TH Rechtsverkehr eingesetzt werden.
 

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Ich befürchte schon. Der zweitletzte Satz wäre für mich entscheidend ... kein über den visumspflichtigen Aufenthalt hinausgehendes Bleiberecht. Der Oberbegriff ist zwar Aufenthaltstitel, dazu zählen Visum und Aufenthaltserlaubnis. Das Visum ist nur die Erlaubnis zu einem vorübergehenden Aufenthalt, die Aufenthaltserlaubnis ist längerfistig. Und jeniges gibt es eben nicht.
Möglich, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Aber gemeint ist, dass wir zuerst heiraten. Gleich danach wird für meine Frau der Aufenthaltstitel beantragt. Die Sache war die, ob sie mit einem Besuchervisum schon den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen kann (sonst müsste von Thailand aus diesen beantragen, was nichts anderes bedeutet, als dass wieder zuviel per Post hin- und her- geschickt wird). Natürlich kann es dauern bis sie den Aufenthaltstitel bekommt. Wenn sie es nicht bis zu dem Abreisedatum von ihrem Besuchervisa bekommt, dann muss sie natürlich zurück kehren. Das (nach Thailand reisen) müssen wir beide (am besten) sowieso, denn dann nutzen wir die Zeit, um die Ehe dort auch einzutragen.
Es geht nur darum, wenn sie den Aufenthaltstitel bekommt, dann kann sie ja in Österreich bleiben. Wenn nicht, musst sie von Thailand aus das Visum-D beantragen (Grund: Familienzusammenführung, Aufenthaltstitel abholen), um nach Österreich wieder reinzukommen, was trotzdem einfacher erscheint, als den Aufenthaltstitel direkt in Österreich schon zu beantragen.

LG Filip :)
 

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Die Sache war die, ob sie mit einem Besuchervisum schon den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen kann (sonst müsste von Thailand aus diesen beantragen,

Das wird Dir nur deine zuständige Ausländerbehörde konkret sagen können. Ich habe das schon richtig verstanden. Nach deinem Bild in #147 geht das m.E. eben nicht - zumindest offiziell. Hier in DE geht das auch nicht. Heiraten kannst Du unabhängig vom Aufenthaltstitel (Eherecht), für den Aufenthalt zählt dann allein nur das Aufenthaltsrecht. Und da wirst Du nicht umhinkommen. mit dem "richtigen" Visum einzureisen. Es sei denn, "dein" Ausländeramt macht da mal eine Ausnahme.
 
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