Hallo krimibiker,
du schreibst, dass er ueber monatliche Einkuenfte von 65 000 baht oder mehr verfuegt (eine Mischung von Beidem ist moeglich - es muss nur am Ende 800 000 baht herauskommen).
Das stimmt nicht, bei mir geht das seit zwei Jahren nicht mehr, es ist immer ratsam, wenn man sich bei der jeweiligen
Immigration vorher erkundigt, was die haben wollen, dann erst liegt man richtig, ein Schwede der hatte vorher immer
die Mischung gemacht, und dann ging es nicht mehr, und er bekam kein Rentimentvisa fuer ein Jahr mehr.
Auch das geht so nicht mehr.
Diesen Nachweis ueber das monatliche Einkommen wird man als Deutscher in der Regel durch eine Bescheinigung von einem Konsulat oder Botschaft erbringen. Fuer die Bescheinigung vom Konsulat muss eben glaubhaft dieses Einkommen nachgewiesen werden (Kontoauszüge oder ähnliches), damit die Bescheinigung erstellt wird.
Auch hier verlangt die Immigration bei mir, das die Bank in Thailand den monatlichen Renteneingang bei einer Thai Bank bestätigt, mit gleichzeitiger Vorlage des Bankbuches.
du schreibst, dass er ueber monatliche Einkuenfte von 65 000 baht oder mehr verfuegt (eine Mischung von Beidem ist moeglich - es muss nur am Ende 800 000 baht herauskommen).
Das stimmt nicht, bei mir geht das seit zwei Jahren nicht mehr, es ist immer ratsam, wenn man sich bei der jeweiligen
Immigration vorher erkundigt, was die haben wollen, dann erst liegt man richtig, ein Schwede der hatte vorher immer
die Mischung gemacht, und dann ging es nicht mehr, und er bekam kein Rentimentvisa fuer ein Jahr mehr.
Auch das geht so nicht mehr.
Diesen Nachweis ueber das monatliche Einkommen wird man als Deutscher in der Regel durch eine Bescheinigung von einem Konsulat oder Botschaft erbringen. Fuer die Bescheinigung vom Konsulat muss eben glaubhaft dieses Einkommen nachgewiesen werden (Kontoauszüge oder ähnliches), damit die Bescheinigung erstellt wird.
Auch hier verlangt die Immigration bei mir, das die Bank in Thailand den monatlichen Renteneingang bei einer Thai Bank bestätigt, mit gleichzeitiger Vorlage des Bankbuches.