Ich für meinen Teil hatte geplant, mein Wohneigentum unentgeltlich an meine Eltern zu vermieten. Ich hätte dann auch tatsächlich nichts mehr von dem Haus haben dürfen, noch nichtmal einen Schlüssel.
Das wird sicher nicht mit dem Finanzamt funktionieren bzw. werden es nicht anerkennen. Die Regeln betreffend Wohnsitz sind sehr streng. Die Konstellation ist gleich mehrfach problematisch, erstens besteht eine besondere Nähe zu den Eltern, die würden dir den Schlüssel sicher auch jederzeit zurückgeben, zumindest wird man das durch das Näheverhältnis unterstellen. Zweitens wird das nicht nur auf dem Papier funktionieren sondern muss auch so gelebt werden, inklusive Ummeldung, Umzug der Eltern, Kündigung der jetzigen Wohnung und die sind sich auch nicht zu schade, dass über ihre Außendienstmitarbeiter zu überprüfen. Drittens ist ein Mietvertrag ohne Mietzahlung zumindest problematisch in der Umsetzung. Was bei unbeschränkt Steuerpflichtigen noch funktioniert wie Erbringung von Instandhaltungsleistungen, freiwilliger Gartenarbeit etc. muss bei beschränkt Steuerpflichtigen gar nichts heißen. Hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Sicher ist man eigentlich nur bei Aufgabe der Immobilie (Verkauf) oder langfristiger (unbefristeter) Vermietung an Dritte, zu denen kein enges Verwandschaftverhältnis besteht.
Dann musst du allerdings beachten, dass du trotzdem die Miete in Deutschland versteuern musst und als beschränkt Steuerpflichtiger hast du so gut wie keine Freibeträge bei der Erklärung!
Stimmt genau, Freibeträge gibt es keine als beschränkt Steuerpflichtiger und der Progressionsvorbehalt kommt noch oben drauf, d.h. für den Steuersatz in Deutschland wird das Gesamteinkommen inklusive Auslandseinkünfte zu Grunde gelegt, auch wenn die Steuer nur auf die Mieteinkünfte in Deutschland erhoben wird. Da ist man schnell bei > 30%. Und wenn man auf eine abbezahlte Immobilie noch Steuern für Mieteinkünfte bezahlt, die man eigentlich gar nicht hat, ist das auch nicht unbedingt am Ende verlockend. Für alle Immobilien in Deutschland hat das deutsche Finanzamt immer das Recht der Besteuerung.