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Thailand LTR Visum für remote Workers working for well-established overseas Companies

Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
   Sponsor 2024
25 Juli 2011
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zu Hause
Vielleicht verrätst du uns, wie du es dann in 20 Tagen schaffst?

Hab ich das mal behauptet? Meine Aussage war ne ganz andere, denke jedoch mit Erfüllung (besser Übererfüllungen) aller Voraussetzung ist die Erteilung zeitnah zu kriegen.
 

juamesole

Neuer Member
    Neuling
1 Mai 2024
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Hallo zusammen, das wurde mich auch sehr interessieren denn ich habe den gleichen Vorhaben und wurde gerne das Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen.
Das ist mein erster Post hier.. sei alle begrüßt aus Khon Kaen / Teilweise zurzeit auch aus Barcelona oder Münster ;o)
und LG Jaume
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Hi, was ist eigentlich das BOI ?? Hat sich in Bezug auf LTR Visa und Einkommensteuerpflicht in DE nach 183 Tagen in TH etwas geändert ?
Board of Investment. So viel ich weiß, ist das eine Abteilung der Regierung (Wirtschaft? Außen? Beides?) die für ausländische Investments mit zuständig ist. Über die kann man auch Firmen gründen und erhält Steuererleichterungen als Ausländer etc pp. Es entfallen bei einer Firmenführung über das BOI etwa auch die 4:1-Regel, sodass man bei einer BOI-Firma auch Ausländer beschäftigen kann, ohne jeweils gleich 4 Thais einzustellen. Darüberhinaus sind Firmen darüber nicht ganz so streng an den Mindestlohn für Ausländer (es waren mal 50.000 THB, aber das ist 10 Jahre her) gebunden. Es kommen noch etliche weitere Möglichkeiten hinzu. Wenn man das nötige Kleingeld hat und entsprechend groß ist, kann eine Firmengründung mit dem BOI ne echte Cashcow werden und ne Menge Steuern sparen. Du kannst auch Land kaufen und hast in der Geschäftsführung und in der Teilhaberschaft deiner Firma keine Thai-Partner, dafür den Staat als Gegner. Kann von Vorteil sein. Wenn man nur saubere Geschäfte abzieht, ist es das mit Sicherheit.

Die neue Steuerregel für ausländisches Einkommen seit 1.1.2024 in Thailand betrifft Holder das LTR-Visums NICHT. (Aussage des BOI) Mit dem LTR-Visum sind Einkünfte aus Übersee weiterhin steuerfrei - auch wenn sie im gleichen Jahr in Thailand vereinnahmt werden. D. h., dass das Gehalt steuerfrei ist - auch die Rückfallbesteuerung, wie sie im Normalfall durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist, greift nicht. Somit ist die Kohle auch vor dem deutschen FA sicher. Aussage eines ehm. Finanzbeamten nach ausführlicher Prüfung. Remotearbeitsplätze waren wohl bei Abschluss des Abkommens in den 1960er-Jahren nicht existent - abgesehen von Heimarbeit von Mutti. Es gibt ein klitzekleines Schlupfloch für beschränkt Steuerpflichtige die in Deutschland arbeiten aber in Thailand vereinnahmen. War eben so nie vorgesehen bei Abschluss. Gut für Remoteworker!
 

FarangKT

Neuer Member
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28 Juni 2024
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Board of Investment. So viel ich weiß, ist das eine Abteilung der Regierung (Wirtschaft? Außen? Beides?) die für ausländische Investments mit zuständig ist. Über die kann man auch Firmen gründen und erhält Steuererleichterungen als Ausländer etc pp. Es entfallen bei einer Firmenführung über das BOI etwa auch die 4:1-Regel, sodass man bei einer BOI-Firma auch Ausländer beschäftigen kann, ohne jeweils gleich 4 Thais einzustellen. Darüberhinaus sind Firmen darüber nicht ganz so streng an den Mindestlohn für Ausländer (es waren mal 50.000 THB, aber das ist 10 Jahre her) gebunden. Es kommen noch etliche weitere Möglichkeiten hinzu. Wenn man das nötige Kleingeld hat und entsprechend groß ist, kann eine Firmengründung mit dem BOI ne echte Cashcow werden und ne Menge Steuern sparen. Du kannst auch Land kaufen und hast in der Geschäftsführung und in der Teilhaberschaft deiner Firma keine Thai-Partner, dafür den Staat als Gegner. Kann von Vorteil sein. Wenn man nur saubere Geschäfte abzieht, ist es das mit Sicherheit.

Die neue Steuerregel für ausländisches Einkommen seit 1.1.2024 in Thailand betrifft Holder das LTR-Visums NICHT. (Aussage des BOI) Mit dem LTR-Visum sind Einkünfte aus Übersee weiterhin steuerfrei - auch wenn sie im gleichen Jahr in Thailand vereinnahmt werden. D. h., dass das Gehalt steuerfrei ist - auch die Rückfallbesteuerung, wie sie im Normalfall durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist, greift nicht. Somit ist die Kohle auch vor dem deutschen FA sicher. Aussage eines ehm. Finanzbeamten nach ausführlicher Prüfung. Remotearbeitsplätze waren wohl bei Abschluss des Abkommens in den 1960er-Jahren nicht existent - abgesehen von Heimarbeit von Mutti. Es gibt ein klitzekleines Schlupfloch für beschränkt Steuerpflichtige die in Deutschland arbeiten aber in Thailand vereinnahmen. War eben so nie vorgesehen bei Abschluss. Gut für Remoteworker!
Kannst du mir bitte eventuell die Links zu den Gesetzen bzgl. Sozialversicherung und Steuern, die du auch deinem AG gesendet hast zukommen lassen? Stehe vor dem selben Problem, AG will mir nicht glauben dass er Sozialversicherung sparen kann..
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Kannst du mir bitte eventuell die Links zu den Gesetzen bzgl. Sozialversicherung und Steuern, die du auch deinem AG gesendet hast zukommen lassen? Stehe vor dem selben Problem, AG will mir nicht glauben dass er Sozialversicherung sparen kann..
Sorry, jetzt erst gelesen.

Sozialversicherung: Rufe die Krankenkasse an, erkläre denen das und die werden sofort sagen, dass du nicht bei denen versichert bleiben darfst, wenn du dauerhaft außerhalb der EU bist. Auch wenn du hier gemeldet bist. (Stichwort: Territorialprinzip) Gleiches gilt für Rentenversicherung: anrufen und schriftlich bestätigen lassen. So hab ich es auch gemacht. Arbeitsamt kannst du freiwillig machen, Rente auch (nimm deinen AG in die Pflicht, der muss die Hälfte zahlen). Oder du sparst dir die staatliche Rente und investiert in gewinnbringende Maßnahmen.

Bei Steuern sieht es so aus (steht aber auch im DBA, bzw. das Finanzamt entscheidet nach Antrag deines AGs, ob du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bis): Du solltest versuchen, unbedingt als beschränkt steuerpflichtig eingestuft zu werden.

Dann verhält es sich dann aufgrund des DBA so: Bist du beschränkt steuerpflichtig, dürfen laut DBA die Thais zu erst besteuern. Tuen die Thais das aber nicht (was sie beim LTR ja nicht wollen), dürfen theoretisch die Deutschen. Das dürfen die Deutschen aber nur (und das steht genauso im DBA und es gibt keine Sonderregelung dazu), wenn du unbeschränkt steuerpflichtig bist. Das Schlupfloch ist zugegebenermaßen seeeeeeeeeeeehr klein. Aber mit ein bisschen guten Willen und einem guten Steuerberater kriegt man das hin.
 

buba

Gibt sich Mühe
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Bei Steuern sieht es so aus (steht aber auch im DBA, bzw. das Finanzamt entscheidet nach Antrag deines AGs, ob du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bis): Du solltest versuchen, unbedingt als beschränkt steuerpflichtig eingestuft zu werden.
Das klingt alles sehr gut. Die beschränkte Steuerpflicht geht aber wahrscheinlich nur, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in DE hast. Also Bedingung wäre dann, hier tatsächlich die Zelte komplett abzubrechen und auch nicht - warum auch immer - noch in irgendeiner Form Wohnraum zur Verfügung zu haben. Oder gibt es auch hier noch Gestaltungsspielraum?
 
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thaimeister83

Profi-Chiller
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Das klingt alles sehr gut. Die beschränkte Steuerpflicht geht aber wahrscheinlich nur, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in DE hast. Also Bedingung wäre dann, hier tatsächlich die Zelte komplett abzubrechen und auch nicht - warum auch immer - noch in irgendeiner Form Wohnraum zur Verfügung zu haben. Oder gibt es auch hier noch Gestaltungsspielraum?
Ja, um die Zelte abzubrechen - dafür ist das LTR ja auch gedacht. Für nur ein paar Monate im Jahr gibts ja jetzt das DTV, das bietet aber nicht so geile Steuervorteile sondern spart „nur“ die Sozialversicherung.

Und nein: Gestaltungsspielraum gibts wohl keinen. Es reicht, wenn du einen Schlüssel für eine Kammer hast in der eine Matratze in Deutschland liegt, dann hast du für das FA eine jederzeit zugängliche Unterkunft und dann haben sie dich.

Ich für meinen Teil hatte geplant, mein Wohneigentum unentgeltlich an meine Eltern zu vermieten. Ich hätte dann auch tatsächlich nichts mehr von dem Haus haben dürfen, noch nichtmal einen Schlüssel.
 

Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Das BOI funktionier anders als die Immigration/Botschaft.

Bei der Immigration gibts Mindestanforderungen für die jeweiligen Visa und wer die formal erfüllt der hat Anrecht auf ein Visa (und wer nicht der muss eben zum Agent) und die Botschaft/Immigration muss das Visum/Verlängerung erteilen.

Das BOI muss garnix. Die haben eine Zielsetzung - langfristig lukrative Investitionen für Thailand fördern- , das ist alles.

Um das zu erreichen haben die verschiedene Aktionsparameter, u.a. können die Visa vergeben an Personen(gruppen) an denen die speziell interessiert sind. Sportler(?), vermögende Rentner, Fachkräfte in Schlüsseltechnologien/Industrien die für Thailand (aktuell) interessant sind. Is aber nur eins von den Sachen die die machen und eben auch nur wenns hilft ihr Ziel (siehe oben) zu verfolgen.

Um diese Visa zu vergeben haben das BOI halt Mindestanforderungen aufgestellt. Wer die nicht erreicht ist für die sowieso nicht interessant.

Das heisst aber nicht das jeder der die Mindestanforderungen erreicht in der Zielgruppe des BOI ist. Am Schluss gehts halt darum ob das BOI überzeugt ist dieses LTR Visa Thailand helfen wird seine strategischen Investitionen zu erreichen oder eben auch nicht. Das ist halt denen ihr Ermessensspielraum, müssen tun die garnix.

Wenn die an dir interessiert sind dann kommen die auch auf dich zu und kümmern sich richtig um dich. Wenn du beim BOI aufschlägst ham die nen persönlichen Assistenten(in) der dich individuell berät und unterstützt (Arbeits/Steuerrecht, Firmengründung, Umzug, Schule für die Kinder usw.). Is halt mehr so wie nen Bewerbung/Einstellung bei ner Firma. Die wollen dich und du willst die.

War jetzt auch nicht mein Eindruck das man beim BOI mit nem Agent/Anwalt irgendwas erreichen könnte. Wenn die Zweifel an der Echtheit/Glaubwürdigkeit/Qualität von nem Bankauszug/Einkommensnachweis/Uniabschluss haben dann wars das eben. Anwalt is da eher kontraproduktiv und mit halbscharignen Sachen bist eh draussen.
 
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buba

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Und nein: Gestaltungsspielraum gibts wohl keinen. Es reicht, wenn du einen Schlüssel für eine Kammer hast in der eine Matratze in Deutschland liegt, dann hast du für das FA eine jederzeit zugängliche Unterkunft und dann haben sie dich.
Ja, so in etwa hatte ich es auch in Erinnerung (Boris Becker hatte das wohl mal anders interpretiert ...).
Hätte irgendwie ganz gerne als Fallback in den ersten Jahren meine Immobilie her behalten, aber das beisst sich dann mit der Steuerpflicht.
Also entweder Eier zeigen und weg, oder halt noch die Jahre weiter Steuern zahlen. Sind zumindest 2 Optionen, die man abwägen kann.
 
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thaimeister83

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Ja, so in etwa hatte ich es auch in Erinnerung (Boris Becker hatte das wohl mal anders interpretiert ...).
Hätte irgendwie ganz gerne als Fallback in den ersten Jahren meine Immobilie her behalten, aber das beisst sich dann mit der Steuerpflicht.
Also entweder Eier zeigen und weg, oder halt noch die Jahre weiter Steuern zahlen. Sind zumindest 2 Optionen, die man abwägen kann.
Würde ich jetzt so nicht unbedingt sagen. Du darfst die Immobilie halt nicht nutzend du kannst sie ja vermieten und von der Miete was anderes bezahlen, wenn du in D bist.

Dann musst du allerdings beachten, dass du trotzdem die Miete in Deutschland versteuern musst und als beschränkt Steuerpflichtiger hast du so gut wie keine Freibeträge bei der Erklärung!
 
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buba

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Würde ich jetzt so nicht unbedingt sagen. Du darfst die Immobilie halt nicht nutzend du kannst sie ja vermieten und von der Miete was anderes bezahlen, wenn du in D bist.

Dann musst du allerdings beachten, dass du trotzdem die Miete in Deutschland versteuern musst und als beschränkt Steuerpflichtiger hast du so gut wie keine Freibeträge bei der Erklärung!
Ja, das ist möglich, aber für mich keine Option.
Ich würde die Immobilie halt behalten, um jederzeit - vielleicht auch nur zeitweise - zurückkommen zu können. Das ist dann bei einer (ernsthaften) Vermietung nicht mehr so leicht möglich. Außerdem scheue ich den potentiellen Ärger mit einer Vermietung, wenn ich selber 10.000 km entfernt bin. Hätte ich persönlich nicht mal Lust zu, wenn ich nur im Nachbarort wäre.
 

thaimeister83

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Ja, das ist möglich, aber für mich keine Option.
Ich würde die Immobilie halt behalten, um jederzeit - vielleicht auch nur zeitweise - zurückkommen zu können. Das ist dann bei einer (ernsthaften) Vermietung nicht mehr so leicht möglich. Außerdem scheue ich den potentiellen Ärger mit einer Vermietung, wenn ich selber 10.000 km entfernt bin. Hätte ich persönlich nicht mal Lust zu, wenn ich nur im Nachbarort wäre.
Das wiederum kann ich zu 100 Prozent nachvollziehen. An jemand anderen als an meine Eltern würde ich meine Immobilie nicht hergeben.

Dann wird das sicherlich ein schwieriges Unterfangen, aber vielleicht nicht unmöglich. Hast du irgendeinen glaubhaften und ernsthaften Grund nach Thailand zu gehen? Z.B. um zu heiraten? Oder hast du Familie schon dort? Du musst halt beim Finanzamt durchdrücken, dass Thailand nicht nur aus Spaß an der Freude dein Lebensmittelpunkt ist, sondern, dass du dort auch Verbindungen wie Familie, Freunde, evtl Vereine usw. hast. Und die Gründe müssen gewichtiger sein, als die Gründe, die für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland sprechen. Das kann eigentlich in meinen Augen nur ein Ehepartner und/oder ein leibliches bzw. adoptiertes Kind sein, ggf. noch die Eltern. Dann könnte ich mir vorstellen, dass ein gewiefter und windiger Steuerberater das unter Umständen durchbekommt, auch wenn das Haus leersteht.
 
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buba

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Und die Gründe müssen gewichtiger sein, als die Gründe, die für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland sprechen. Das kann eigentlich in meinen Augen nur ein Ehepartner und/oder ein leibliches bzw. adoptiertes Kind sein, ggf. noch die Eltern. Dann könnte ich mir vorstellen, dass ein gewiefter und windiger Steuerberater das unter Umständen durchbekommt, auch wenn das Haus leersteht.
Könnte funktionieren in meiner Konstellation, aber auch genau so gut schief gehen.
Wahrscheinlich werden wir dann einfach mal 3-4 Jahre pendeln - inkl. der verbleibenden Steuerlast in DE - und danach dann komplett die Zelte abbrechen.
Idealerweise mit dem LTR Visum, um dann steuerfrei von Rente und Dividenden usw. leben zu können.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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Mae Hong Son, Thailand
So, jetzt ist es raus: Mein LTR ist abgelehnt worden. Es lag jetzt aber nicht am geistigen Eigentum, das hat das BIO bei mir letztendlich doch akzeptiert.

Es scheiterte letztendlich am Arbeitgeber bzw. der Holding, die für die GmbH in der ich angestellt bin, nichts vorlegen konnte, was die 150 Millionen oder die Börsennotierung belegen konnte.
 

Alwaro

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zu Hause
@thaimeister83 warum soll eine Holding ein Formular ausstellen, wenn du bei der GmbH angestellt bist? Du verstehst vermutlich den Sinn und Zweck einee Holdingstruktur nicht.
 
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tomD

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10 September 2024
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Ich möchte mich an dieser Stelle für den guter und hilfreicher Thread bedanken! Die vielen Informationen sind wirklich sehr hilfreich - tut mir echt Leid, dass dein Visumsantrag letztendlich abgelehnt wurde.
In Bezug auf das LTR Visum stresst mich meine deutsche Firma derzeit mit einer Unfallversicherung, die ich privat bereits besitze aber für meine Firma anscheinend aus Haftungsgründen nicht ausreichend ist. Hast du diesbezüglich evtl. Informationen?

Danke!