Vielleicht verrätst du uns, wie du es dann in 20 Tagen schaffst?
Hab ich das mal behauptet? Meine Aussage war ne ganz andere, denke jedoch mit Erfüllung (besser Übererfüllungen) aller Voraussetzung ist die Erteilung zeitnah zu kriegen.
Vielleicht verrätst du uns, wie du es dann in 20 Tagen schaffst?
Das BOI sagt aktuell etwas völlig anderes, wie ich schrieb!Hab ich das mal behauptet? Meine Aussage war ne ganz andere, denke jedoch mit Erfüllung (besser Übererfüllungen) aller Voraussetzung ist die Erteilung zeitnah zu kriegen.
Hi, was ist eigentlich das BOI ?? Hat sich in Bezug auf LTR Visa und Einkommensteuerpflicht in DE nach 183 Tagen in TH etwas geändert ?Das BOI sagt aktuell etwas völlig anderes, wie ich schrieb!
Board of Investment. So viel ich weiß, ist das eine Abteilung der Regierung (Wirtschaft? Außen? Beides?) die für ausländische Investments mit zuständig ist. Über die kann man auch Firmen gründen und erhält Steuererleichterungen als Ausländer etc pp. Es entfallen bei einer Firmenführung über das BOI etwa auch die 4:1-Regel, sodass man bei einer BOI-Firma auch Ausländer beschäftigen kann, ohne jeweils gleich 4 Thais einzustellen. Darüberhinaus sind Firmen darüber nicht ganz so streng an den Mindestlohn für Ausländer (es waren mal 50.000 THB, aber das ist 10 Jahre her) gebunden. Es kommen noch etliche weitere Möglichkeiten hinzu. Wenn man das nötige Kleingeld hat und entsprechend groß ist, kann eine Firmengründung mit dem BOI ne echte Cashcow werden und ne Menge Steuern sparen. Du kannst auch Land kaufen und hast in der Geschäftsführung und in der Teilhaberschaft deiner Firma keine Thai-Partner, dafür den Staat als Gegner. Kann von Vorteil sein. Wenn man nur saubere Geschäfte abzieht, ist es das mit Sicherheit.Hi, was ist eigentlich das BOI ?? Hat sich in Bezug auf LTR Visa und Einkommensteuerpflicht in DE nach 183 Tagen in TH etwas geändert ?
Kannst du mir bitte eventuell die Links zu den Gesetzen bzgl. Sozialversicherung und Steuern, die du auch deinem AG gesendet hast zukommen lassen? Stehe vor dem selben Problem, AG will mir nicht glauben dass er Sozialversicherung sparen kann..Board of Investment. So viel ich weiß, ist das eine Abteilung der Regierung (Wirtschaft? Außen? Beides?) die für ausländische Investments mit zuständig ist. Über die kann man auch Firmen gründen und erhält Steuererleichterungen als Ausländer etc pp. Es entfallen bei einer Firmenführung über das BOI etwa auch die 4:1-Regel, sodass man bei einer BOI-Firma auch Ausländer beschäftigen kann, ohne jeweils gleich 4 Thais einzustellen. Darüberhinaus sind Firmen darüber nicht ganz so streng an den Mindestlohn für Ausländer (es waren mal 50.000 THB, aber das ist 10 Jahre her) gebunden. Es kommen noch etliche weitere Möglichkeiten hinzu. Wenn man das nötige Kleingeld hat und entsprechend groß ist, kann eine Firmengründung mit dem BOI ne echte Cashcow werden und ne Menge Steuern sparen. Du kannst auch Land kaufen und hast in der Geschäftsführung und in der Teilhaberschaft deiner Firma keine Thai-Partner, dafür den Staat als Gegner. Kann von Vorteil sein. Wenn man nur saubere Geschäfte abzieht, ist es das mit Sicherheit.
Die neue Steuerregel für ausländisches Einkommen seit 1.1.2024 in Thailand betrifft Holder das LTR-Visums NICHT. (Aussage des BOI) Mit dem LTR-Visum sind Einkünfte aus Übersee weiterhin steuerfrei - auch wenn sie im gleichen Jahr in Thailand vereinnahmt werden. D. h., dass das Gehalt steuerfrei ist - auch die Rückfallbesteuerung, wie sie im Normalfall durch das Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist, greift nicht. Somit ist die Kohle auch vor dem deutschen FA sicher. Aussage eines ehm. Finanzbeamten nach ausführlicher Prüfung. Remotearbeitsplätze waren wohl bei Abschluss des Abkommens in den 1960er-Jahren nicht existent - abgesehen von Heimarbeit von Mutti. Es gibt ein klitzekleines Schlupfloch für beschränkt Steuerpflichtige die in Deutschland arbeiten aber in Thailand vereinnahmen. War eben so nie vorgesehen bei Abschluss. Gut für Remoteworker!
Sorry, jetzt erst gelesen.Kannst du mir bitte eventuell die Links zu den Gesetzen bzgl. Sozialversicherung und Steuern, die du auch deinem AG gesendet hast zukommen lassen? Stehe vor dem selben Problem, AG will mir nicht glauben dass er Sozialversicherung sparen kann..
Das klingt alles sehr gut. Die beschränkte Steuerpflicht geht aber wahrscheinlich nur, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in DE hast. Also Bedingung wäre dann, hier tatsächlich die Zelte komplett abzubrechen und auch nicht - warum auch immer - noch in irgendeiner Form Wohnraum zur Verfügung zu haben. Oder gibt es auch hier noch Gestaltungsspielraum?Bei Steuern sieht es so aus (steht aber auch im DBA, bzw. das Finanzamt entscheidet nach Antrag deines AGs, ob du beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bis): Du solltest versuchen, unbedingt als beschränkt steuerpflichtig eingestuft zu werden.
Ja, um die Zelte abzubrechen - dafür ist das LTR ja auch gedacht. Für nur ein paar Monate im Jahr gibts ja jetzt das DTV, das bietet aber nicht so geile Steuervorteile sondern spart „nur“ die Sozialversicherung.Das klingt alles sehr gut. Die beschränkte Steuerpflicht geht aber wahrscheinlich nur, wenn Du keinen Wohnsitz mehr in DE hast. Also Bedingung wäre dann, hier tatsächlich die Zelte komplett abzubrechen und auch nicht - warum auch immer - noch in irgendeiner Form Wohnraum zur Verfügung zu haben. Oder gibt es auch hier noch Gestaltungsspielraum?
Ja, so in etwa hatte ich es auch in Erinnerung (Boris Becker hatte das wohl mal anders interpretiert ...).Und nein: Gestaltungsspielraum gibts wohl keinen. Es reicht, wenn du einen Schlüssel für eine Kammer hast in der eine Matratze in Deutschland liegt, dann hast du für das FA eine jederzeit zugängliche Unterkunft und dann haben sie dich.
Würde ich jetzt so nicht unbedingt sagen. Du darfst die Immobilie halt nicht nutzend du kannst sie ja vermieten und von der Miete was anderes bezahlen, wenn du in D bist.Ja, so in etwa hatte ich es auch in Erinnerung (Boris Becker hatte das wohl mal anders interpretiert ...).
Hätte irgendwie ganz gerne als Fallback in den ersten Jahren meine Immobilie her behalten, aber das beisst sich dann mit der Steuerpflicht.
Also entweder Eier zeigen und weg, oder halt noch die Jahre weiter Steuern zahlen. Sind zumindest 2 Optionen, die man abwägen kann.
Ja, das ist möglich, aber für mich keine Option.Würde ich jetzt so nicht unbedingt sagen. Du darfst die Immobilie halt nicht nutzend du kannst sie ja vermieten und von der Miete was anderes bezahlen, wenn du in D bist.
Dann musst du allerdings beachten, dass du trotzdem die Miete in Deutschland versteuern musst und als beschränkt Steuerpflichtiger hast du so gut wie keine Freibeträge bei der Erklärung!
Das wiederum kann ich zu 100 Prozent nachvollziehen. An jemand anderen als an meine Eltern würde ich meine Immobilie nicht hergeben.Ja, das ist möglich, aber für mich keine Option.
Ich würde die Immobilie halt behalten, um jederzeit - vielleicht auch nur zeitweise - zurückkommen zu können. Das ist dann bei einer (ernsthaften) Vermietung nicht mehr so leicht möglich. Außerdem scheue ich den potentiellen Ärger mit einer Vermietung, wenn ich selber 10.000 km entfernt bin. Hätte ich persönlich nicht mal Lust zu, wenn ich nur im Nachbarort wäre.
Könnte funktionieren in meiner Konstellation, aber auch genau so gut schief gehen.Und die Gründe müssen gewichtiger sein, als die Gründe, die für einen Lebensmittelpunkt in Deutschland sprechen. Das kann eigentlich in meinen Augen nur ein Ehepartner und/oder ein leibliches bzw. adoptiertes Kind sein, ggf. noch die Eltern. Dann könnte ich mir vorstellen, dass ein gewiefter und windiger Steuerberater das unter Umständen durchbekommt, auch wenn das Haus leersteht.