Als Rentner darf man Hinzuverdienen. Mit einem "Minijob". Als Auslandsbeschäftigter (Immobilien-scout, Hotel-scout (Hoteltester) für Reisebüro, ....oder sonst was.) Als Auslandsarbeiter eines deutschen Unternehmens. (Hat jemand eine passende GmbH, oder gar bereits Erfahrungen dieser Art gesammelt? )
"Wenn jemand allerdings von seiner deutschen Firma für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so gilt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind."
Das wäre doch eine äußerst elegante Variante im Ausland in der sehr günstigen KV für Rentner (GKV) zu bleiben. Die dann auch noch die im Ausland entstandenen Kosten auf diese Art bezahlt.
Leben und arbeiten im Ausland
Die Entscheidung, Deutschland zu verlassen und zukünftig im Ausland zu leben und zu arbeiten, wird selten von heute auf morgen gefällt. Dementsprechend sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um wichtige Fragen zur sozialen Absicherung im Ausland zu klären. Grundsätzlich sind Auswanderer, sogenannte "Expatriates", durch das "Territorialprinzip" in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten.
Wenn jemand allerdings von seiner deutschen Firma für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so gilt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind.
Fall Sie sich gerne in diesem Zusammenhang von uns zu den Themen Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung beraten lassen würden, kontaktieren Sie uns, oder lesen Sie Reiseversicherungen für Mitarbeiter im Ausland. Der Vergleich der einzelnen Versicherungsprodukte kann sich lohnen.
"Wenn jemand allerdings von seiner deutschen Firma für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so gilt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind."
Das wäre doch eine äußerst elegante Variante im Ausland in der sehr günstigen KV für Rentner (GKV) zu bleiben. Die dann auch noch die im Ausland entstandenen Kosten auf diese Art bezahlt.
Leben und arbeiten im Ausland
Die Entscheidung, Deutschland zu verlassen und zukünftig im Ausland zu leben und zu arbeiten, wird selten von heute auf morgen gefällt. Dementsprechend sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um wichtige Fragen zur sozialen Absicherung im Ausland zu klären. Grundsätzlich sind Auswanderer, sogenannte "Expatriates", durch das "Territorialprinzip" in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten.
Wenn jemand allerdings von seiner deutschen Firma für einen vorübergehenden Aufenthalt ins Ausland entsendet wird und das Gehalt in Deutschland ausgezahlt und versteuert wird, so gilt die deutsche gesetzliche Sozialversicherung auch für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind.
Fall Sie sich gerne in diesem Zusammenhang von uns zu den Themen Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung beraten lassen würden, kontaktieren Sie uns, oder lesen Sie Reiseversicherungen für Mitarbeiter im Ausland. Der Vergleich der einzelnen Versicherungsprodukte kann sich lohnen.