Die Aussage stimmt so nicht wirklich.Ohne Vaterschaftsanerkennung und das Kind nicht Deutschland gibt es nichts.
Wenn eine Thai Ihre Forderung nach Unterhalt für das gezeugte Kind durchsetzen will, in Deutschland und Sie dazu entsprechende Fachlich Hilfe hat in Form von einem spezialisiertenFachanwalt dann wird zweifelslos ein Vaterschafts Test vom Erzeuger verlangt ,ggf. Gerichtlich .
Und das Kind braucht nicht in Deutschland leben um Unterhaltszahlungen durchzusetzen also ist Deine Aussage diesbezüglich falsch.