Die einzige Info die ich dazu geben kann ist, dass in diesem Fall für einen deutschen Staatsbürger lediglich thailändisches Unterhaltsrecht relevant ist.
Wenn er seinen hypothetischen Verpflichtungen nachkommen möchte. Und wenn der hypothetische Vater ja hypothetisch regelmäßig nach Thailand reisen möchte um Zeit mit seiner hypothetischen Familie zu verbringen.
In Deutschland ist die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für eine in Thailand lebende Mutter praktisch unmöglich, da Thailand weder dem UN- noch dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüche beigetreten ist.
Doch Thailand ist dem UN1956 bteigetreten