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Kindsunterhalt nach Schwängerung einer Thaifrau

Thai6lover

Aktiver Member
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26 Juni 2024
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Die einzige Info die ich dazu geben kann ist, dass in diesem Fall für einen deutschen Staatsbürger lediglich thailändisches Unterhaltsrecht relevant ist.
Wenn er seinen hypothetischen Verpflichtungen nachkommen möchte. Und wenn der hypothetische Vater ja hypothetisch regelmäßig nach Thailand reisen möchte um Zeit mit seiner hypothetischen Familie zu verbringen.

In Deutschland ist die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für eine in Thailand lebende Mutter praktisch unmöglich, da Thailand weder dem UN- noch dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüche beigetreten ist.

Doch Thailand ist dem UN1956 bteigetreten
 
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Otto Nongkhai

Massage Profi
   Autor
1 Mai 2021
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Was streitet ihr euch über Kindesunterhalt :D ,

ich kenne jemanden , der hat Vaterschaften an Maß anerkannt.
Das Kind wurden DACH Staatsbürger und die Mutter hatte ein Einreiserecht in die EU ,
und den Integrationskurs hat sie auch erst in DACH gemacht.

Das waren auch bestimmt nicht seine leiblichen Kinder, so gut gebaut war er nicht.
Ist ja auch noch nicht gegen das Gesetz.

Was er jetzt an Provision verlangt hat , weiß ich nicht.
 

fastpage

Einhorn-Experte
   Autor
5 September 2009
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Austria,Florida
Die einzige Info die ich dazu geben kann ist, dass in diesem Fall für einen deutschen Staatsbürger lediglich thailändisches Unterhaltsrecht relevant ist.
Wenn er seinen hypothetischen Verpflichtungen nachkommen möchte. Und wenn der hypothetische Vater ja hypothetisch regelmäßig nach Thailand reisen möchte um Zeit mit seiner hypothetischen Familie zu verbringen.

In Deutschland ist die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für eine in Thailand lebende Mutter praktisch unmöglich, da Thailand weder dem UN- noch dem Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung von Unterhaltsansprüche beigetreten ist.
Ist es in Thailand selbst auch. Vorallem am Land kannst du ein gerichtliches Dokument besitzen und trotzdem nichts in der Hand haben. Kenne einige Fälle, wo Sorgerecht, Unterhaltspflicht klar geregelt und das Kind aber beim anderen Elternteil lebt/keine Kohle gesendet wird. Wenn es nur mit Polizei vollstreckbar und man danach Angst haben muss, dass das halbe Nachbardorf zu Besuch kommt oder Ähnliches...verzichtet man auf Ansprüche.
Thailand ist nicht Deutschland.
 

Robinsonsson

Gibt sich Mühe
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12 November 2020
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kannst du ein gerichtliches Dokument besitzen und trotzdem nichts in der Hand haben
Nun geht es hier ja um einen deutschen Vater und eine thailändische Mutter.
Habe, zum Glück, keine eigene Erfahrung diesbezüglich, kann mir meine Infos dazu also nur über Hörensagen aneignen.
Aber was man so hört, kann ich mir kaum den Fall vorstellen, dass eine Thailänderin gesetzlich festgestellte Unterhaltsansprüche gegenüber einem Farang, der sich regelmäßig in Thailand aufhält, nicht rechtlich durchsetzen kann.
Zumindest dürfte das in dieser Konstellation eher die Ausnahme sein.
 

Riewe

Schreibwütig
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22 April 2009
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Nun geht es hier ja um einen deutschen Vater und eine thailändische Mutter.
Habe, zum Glück, keine eigene Erfahrung diesbezüglich, kann mir meine Infos dazu also nur über Hörensagen aneignen.
Aber was man so hört, kann ich mir kaum den Fall vorstellen, dass eine Thailänderin gesetzlich festgestellte Unterhaltsansprüche gegenüber einem Farang, der sich regelmäßig in Thailand aufhält, nicht rechtlich durchsetzen kann.
Zumindest dürfte das in dieser Konstellation eher die Ausnahme sein.
Sie kann wenn Sie weiss wie, und ich habe das selbst durchexexiert , bzw hinter mir und das nach dem der junge bereits 15 Jahre alt war, ist Sie mit Unterhalt auch Rückwirkend um die Ecke gekommen. Daher sind einige Kommentare hier vom Arsch. Wenn ein Farang glaubt die Mutter könnte kein Unterhalt einklagen der Irrt und ich weiss das am besten .
 

fastpage

Einhorn-Experte
   Autor
5 September 2009
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Austria,Florida
Sie kann wenn Sie weiss wie, und ich habe das selbst durchexexiert , bzw hinter mir und das nach dem der junge bereits 15 Jahre alt war, ist Sie mit Unterhalt auch Rückwirkend um die Ecke gekommen. Daher sind einige Kommentare hier vom Arsch. Wenn ein Farang glaubt die Mutter könnte kein Unterhalt einklagen der Irrt und ich weiss das am besten .
In Thailand nach Thairecht oder in D die Klage eingebracht?
 
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PhatKaphrao76

Neuer Member
    Neuling
27 August 2024
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Das waren auch bestimmt nicht seine leiblichen Kinder, so gut gebaut war er nicht.
Ist ja auch noch nicht gegen das Gesetz.

Das ist so nicht ganz richtig.

Schau mal bei § 1597a BGB nach (Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft)

Wenn die Ausländerbehörde einen entsprechenden Verdacht hat, kann das für Mutter und Kind durchaus Folgen haben.

Und strafrechtlich muss der Vater auch mit Konsequenzen rechnen.
 

Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
   Autor
2 Mai 2014
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Sie kann wenn Sie weiss wie, und ich habe das selbst durchexexiert , bzw hinter mir und das nach dem der junge bereits 15 Jahre alt war, ist Sie mit Unterhalt auch Rückwirkend um die Ecke gekommen. Daher sind einige Kommentare hier vom Arsch. Wenn ein Farang glaubt die Mutter könnte kein Unterhalt einklagen der Irrt und ich weiss das am besten .
Kann ich bestätigen und habe das irgendwo auch schon mal beschrieben, als meine Ex das gegen ihren Ex-Thaiehemann und Erzeuger ihres Sohnes durchgezogen hat, glaube 2011 war das.

Das Gericht hat den Unterhalt die letzte 11 oder 12 Jahre zurück gerechnet, und vorsorglich noch bis zum Ende der der Ausbildung in der Zukunft.

Er musste alles zahlen, Rückwirkend, bei seinem Arbeitgeber wurde die Lohnpfändung durchgeführt und sein Haus in Bangkok wurde zur Sicherheit vom Gericht "beschlagnahmt" bis zum Ende der Ausbildung.

Hat meine Ex in Nong Bua Lamphu bei einem Anwalt durchziehen lassen und war in den Gesamtkosten um die 5.000 THB, natürlich bin ich nie mit dabei gewesen, beim Anwalt, damit die Kosten nicht steigen 😁

Also Unterhalt in Thailand einzufordern ist keine Hexerei.
 

Otto Nongkhai

Massage Profi
   Autor
1 Mai 2021
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Das ist so nicht ganz richtig.

Schau mal bei § 1597a BGB nach (Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft)

Wenn die Ausländerbehörde einen entsprechenden Verdacht hat, kann das für Mutter und Kind durchaus Folgen haben.

Und strafrechtlich muss der Vater auch mit Konsequenzen rechnen.
OK,dass ist mir neu.
Warum fordert man denn nicht vom Gesetzgeber beim Vaterschaftstest auch einen Blut/Speicheltest?
 
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Ushaian

Kennt noch nicht jeder
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18 Juli 2024
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Ich denke wenn der Vater/Erzeuger 300 Euro pro Monat für Mutter und Kind schickt, dürfte das absolut ausreichend ist.
Für die Party wenn das Geld ankommt, geht schon mal die hälfte weg. Der Thai Lebensgefährte Deines Tilaks braucht ein neues Motorbice,der Vater deren ein bar Karton Laokao,die Mutter braucht Kohle um den versetzten Schmuck zurückzuholen,eventuell ist der Wasserbüffel krank u.s.w.
aus den Augen,aus den Sinn
 

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