AW: Haus,Condo oder zur Miete?
Die Provision ist ja auch völlig gerechtfertigt. Schließlich tritt der Immobilienmakler als Sachverständiger und juristische Person auf. Der Aufwand, Qualifikation und Verantwortung ist nicht zu unterschätzen.
Immobilienmakler: Haftung und Schadensersatz
Der Immobilienmakler haftet für die von ihm angegeben Daten und technischen Aussagen, die er bezüglich einer Liegenschaft leistet.
Sie bleiben dabei keineswegs auf die Höhe der Provision beschränkt, sondern können weit darüber hinaus gehen.
Aufklärung-, Beratungs-, Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten
Insbesondere aus der Treuepflicht können sich eine Reihe von Einzelpflichten ergeben. Art und Umfang dieser Pflichten ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Aufklärung-, Beratungs-, Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten.
Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Exposéangaben
Normalerweise soll das Exposé, das Kaufinteressenten von Maklern erhalten, nur Informationen des Verkäufers oder Vermieters weitergeben.Sind Unrichtigkeiten im Exposé vorhanden, kann der Makler gegebenenfalls auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sofern er diese Unrichtigkeiten aufgrund seiner Fachkunde hätte erkennen können oder müssen.
Ehrlicher Mietzins
Bei Verkaufsangeboten über Eigentumswohnungen an Anleger muß der Makler dem Mietzins besondere Aufmerksamkeit schenken. Grundsätzlich soll der Makler nur einen Mietzins nennen dürfen, der in gebilligter Weise erzielt werden kann.
Nicht genehmigte Bauten
Stellt sich nachträglich heraus, daß Räume unzulässig ausgebaut sind und eine Nutzung zu Wohnzwecken nicht statthaft ist, kann dies zu erheblichen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Makler führen, sofern er aus den ihm vorliegenden Grundrissen die Wohnfläche selbst errechnet und in sein Exposé übernimmt.
Ungenehmigt ausgebaute Flächen finden sich nicht nur in Ferienhausregionen
auffallend häufig. Vielmehr gehören sie inzwischen zu den täglichen Problemen in Wohnungseigentumsanlagen und Einzelhäusern.
Empfehlenswert dürfte es sein zu überprüfen, wie die vom Verkäufer mitgeteilten Wohnflächen errechnet worden sind.
Bewußt unrichtige Exposéangaben führen nicht nur zum Verlust der Provisionsforderung, sondern erfüllen den Strafbestand schweren Betruges und können mit bis zu 10 Jahren Haft geahndet werden.
Also ist man bei einem Makler gut aufgehoben, er hat jedes Prozent seiner Provision ährlich verdient.