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Freundin aus Thailand, gemeinsames Kind geboren in Deutschland, Antrag auf Asyl für Freundin möglich?

Dante

Member Inaktiv
Inaktiver Member
9 Mai 2020
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@Bender01 hast du eigentlich einen A1 Kurs, also einen bestanden?
Türken müssen keinen Nachweis bringen, weil es eben so ist. Steht Thailand ja frei, etwas ähnliches mit der EU auszuhandeln...
Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
Inaktiver Member
18 März 2009
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Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ... wie legst Du das GG aus ...

Da verwechselst du wieder etwas.
Das deutsche Recht verbietet dir nicht dein im Ausland lebendes Kind zu besuchen oder dahin zu ziehen.
Wenn du dein im Ausland gezeugtes Kind mit nach Deutschland nimmst, dann entziehst du selbst (nicht der deutsche Staat) das Kind seiner im Ausland lebenden Mutter.

Deutschland gestattet jedoch der Mutter zu ihrem Kind zu ziehen. Dieses Gesetz soll dem Wohl des Kindes dienen, und nicht, wie du wohl gerne hättest, eine preisgünstige Möglichkeit sein eine Ausländerin auf die Matratze zu bekommen.
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Nenn mir nur einen der seine Frau nach Deutschland geholt hat und das gut findet. Du wirst keinen finden.
ich finde das sogar sehr gut, siehe Zitat unten.
Begründe doch bitte mal Deine Abneigung gegen den A1. Nur weil ihn die Türkei nicht braucht? Oder weil es Dir nicht in den Kram passt?

Sei doch froh wenn Dich jemand zwingt dich mit Deiner zukünftigen Ehefrau unterhalten und verständigen zu können. Dazu reicht zwar der A1 noch nicht aus aber es ist schon mal ein solider Grundstock um mehr daraus zumachen.
Hättest Du lieber ein kleines Isaan-Dummchen das zu allem was du meinst und forderst ja und Amen sagt weil sie nicht so viel Hirnschmalz und Ehrgeiz aufbringt diesen Test zu bestehen. Oder wäre es Dir peinlich wenn sie Dich versteht oder lesen kann was Du so von Dir gibst?
Und ja, ich kenn den Test sehr gut, hab ihn schon mehrmals begleitet. Und jede an meiner Seite hat ihn beim ersten Anlauf bestanden.

Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Deine Recherche Fähigkeiten sind ja nicht so pralle.

Ach je, sagt einer der dazu das AGG zitiert:

Schon mal was von AGG §1 gehört

Einfach auch mal den § 2 dazu lesen, nennt sich Anwendungsbereich. :bigsmile

Wenn Dir die Begriffe verfassungsimmanente Schranke oder die Schranken-Schranken Theorie ein Begriff sind, was ich aber sehr bezweifle, können wir gerne über Staatsrecht weiter disskutieren. Wenn nicht, macht das hier keinen Sinn bzw. ist mir die Zeit zu Schade.

Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ...

Auch das ist Quatsch, weil das sehr wohl möglich ist. Einfach eine Blick in den § 28 AufenthG werfen, vor allem auch auf den entsprechenden Passus - auch zu A1. :rolleyes1:
 

teknek32

Gibt sich Mühe
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17 Juni 2019
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Ich bin ja selbst Türke und ich denke es wird einfach davon ausgegangen das eine Integration eines Türken in Deutschland einfacher ist (familie) als mit einer Thailänderin .

Egal , ich berichte wenn ich meine Uschi aus Thailand nach D holen will . ; das wird dann ja lustig @Bender01
 
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lillyfee

fucking FERNweh
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1 November 2013
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-D- NRW
Begründe doch bitte mal Deine Abneigung gegen den A1. Nur weil ihn die Türkei nicht braucht? Oder weil es Dir nicht in den Kram passt?

Also bei mir liegt es daran, dass ich da richtig Geld auf den Tisch legen muss.
A1 kostet, Room und Essen kostet.
Und in Deutschland geht's mit dem B1 weiter.
Da hätte ich schon gerne die den anderen Staaten angebotene Freizügigkeit.
Und mir geht es eher um die Frage, ob es gerecht ist, nicht ob es Recht ist.

Aber bis dahin hat @JT29 Recjt mit seinen Ausführungen, wobei natürlich vieles, was heute noch Recht ist, von den Gerichten nächste Woche schon zu Unrecht erklärt werden kann. Das heisst dann aber immer noch nicht, dass es gerecht ist. Kommt wohl immer auf den Standpunkt an...

Grüße lillyfee, der gerade an der "gerechten" Steuererklärung bastelt...

Wundert mich, dass es dafür noch keinen Fred gibt....
 
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Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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@Dante
@Bender01 hast du eigentlich einen A1 Kurs, also einen bestanden?
Türken müssen keinen Nachweis bringen, weil es eben so ist. Steht Thailand ja frei, etwas ähnliches mit der EU auszuhandeln...
Gibt übrigens bestimmt auch deutsche Ehemänner, die um den A1 Kurs froh sind. Dann hat Mia wenigstens etwas Motivation die Sprache der neuen Heimat zu erlernen und versinkt nicht im geistigen und sozialen Ghetto der Unangepasstheit...

Nee ich habe keinen A1 Kurs bestanden. Ich bin deutsch Muttersprachler und brauche den nicht. Es gibt keine Deutschen Männer die froh sind A1 Abzocke im feinsten zu finanzieren. Die Motivation von Mia Deutsch zu lernen kommt sicher nicht von einen A1 Kurs. Der wird nur gemacht weil der Zwang dahinter steckt. Wer Deutsch lernen will macht das aus freien Stücken. Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Gleiches Recht für alle sollte gelten. Oder biste Du der Meinung das Grundrechte verhandelt werden sollten ?

@neitmoj

Da verwechselst du wieder etwas.
Das deutsche Recht verbietet dir nicht dein im Ausland lebendes Kind zu besuchen oder dahin zu ziehen.
Wenn du dein im Ausland gezeugtes Kind mit nach Deutschland nimmst, dann entziehst du selbst (nicht der deutsche Staat) das Kind seiner im Ausland lebenden Mutter.

Deutschland gestattet jedoch der Mutter zu ihrem Kind zu ziehen. Dieses Gesetz soll dem Wohl des Kindes dienen, und nicht, wie du wohl gerne hättest, eine preisgünstige Möglichkeit sein eine Ausländerin auf die Matratze zu bekommen.

Was soll mir das sagen ??? Kind lebt in Deutschland ... Mutter darf kommen .... Was willst Du mit diesen Posting sagen ? Verstehe den Sinn nicht ?

@JT29
Einfach auch mal den § 2 dazu lesen, nennt sich Anwendungsbereich.

Was stimmt an den Anwendungsbereich nicht ? Leere Phrasen ohne Inhalt !!!


Wenn Dir die Begriffe verfassungsimmanente Schranke oder die Schranken-Schranken Theorie ein Begriff sind, was ich aber sehr bezweifle, können wir gerne über Staatsrecht weiter disskutieren. Wenn nicht, macht das hier keinen Sinn bzw. ist mir die Zeit zu Schade.

Ich muss nicht mit dir über Staatrecht diskutieren. Du hast vermutlich keine Ahnung und hast irgenwann ein paar Begriffe gelernt. Die Zeit dafür ist zu schade. Sonst erklär doch mal bitte welche Rechte hier abgewägt werden müssten .... Da wird wieder nichts von dir kommen ;) Wie Immer !!!

Auch das ist Quatsch, weil das sehr wohl möglich ist. Einfach eine Blick in den § 28 AufenthG werfen, vor allem auch auf den entsprechenden Passus - auch zu A1. :rolleyes1:

Ich habe in meinen ersten Posting gesagt das ich nicht weiß ob eine Mutter A1 benötigt. Das habe ich nie in Frage gestellt weil ich es nicht wusste. Daher ist dies Bemerkung
überflüssig. Schön das sie das nicht braucht.


@teknek32

Ich bin ja selbst Türke und ich denke es wird einfach davon ausgegangen das eine Integration eines Türken in Deutschland einfacher ist (familie) als mit einer Thailänderin .

Wie kommste den darauf ? Meine Frau hat schneller Deutsch gelernt als viele Türken in ihren Kurs. Wobei man dabei nicht alle über einen Kamm scheren sollte. Aber ich bin mir
sicher das die Thais sich besser integrieren. Ich sehe da keine Parallel Gesellschaften wie in Köln oder Duisburg.
 
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teknek32

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@Bender01 LuL wie ich darauf komme . Mein Opa war Gastarbeiter und das vor einigen Jahren hier in Deutschland . Mein Dad ging hier mit 6 Jahren in die Schule .

Es ist doch das selbe wie in Thailand unter Deutschen , nur das hier 3 Mio Turkos leben.

Ich bin die Generation die hier geboren ist . Das heißt falls ein Cousin , Onkel oder Bruder heiraten sollte und Sie danach nach D bringt , ist es doch normal das türkisch-deutsch gesprochen wird . Das Umfeld ist Türk-Deutsch , da es ja Deutsche Freunde gibt mit denen Ich zum Beispiel in die Schule ging. Da können Ihr alle helfen ob beim Kurs oder privat , da jeder irgendwie beide Sprachen spricht .

Ich ziehe den Hut vor deiner Frau keine Frage. Es kann auch sein das Sie sich besser integriert als einige Türken . Es gibt aber ein großen Unterschied. In Deutschland leben einfach 3 Mio. Turkos , dass ist natürlich auffälliger , wenn die sich wie zum Beispiel in Hamburg Harburg(klein Ankara) :bigsmileoder Wilhelmsburg (klein Istanbul) :bigsmile niederlassen . Das ist einfach kein Vergleich zu den Thais .

P.s. Ich liebe Deutschland und Mesut Özil :hyaenen
 
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teknek32

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@Bender01 Klar bin ich mehr Deutsch als Türke - bin ja auch hier geboren und aufgewachsen.
Jap , da geb ich dir Recht.
 

FlorianKste

Kennt noch nicht jeder
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11 Juni 2020
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Wenn ich meinen alten Thread hier lese,
sehe ich, dass ich vieles gelernt habe aus meiner Naivität von damals,
Gott sei Dank bin ich weiser geworden und habe diesen riesen Fehler nicht gemacht!

Sie ist übrigens bereits mit einem Thai Mann verheiratet und haben gemeinsam eine Tochter bekommen.

Ob er ihr Sinsod bezahlt hat für die Hochzeit, weiß ich nicht,
aber kann es mir schon sehr gut vorstellen, dass er es getan hat.
 

Holgero

Sanuk
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17 August 2021
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Berlin
Mich würde gerne folgendes interessieren:

Mal angenommen mein Kind wird in Deutschland geboren von einer Freundin die aus Thailand kommt,
wie wäre es möglich, dass die Freundin einen unbefristeten Aufenthalt bekommt bzw. einen Aufenthalt länger als 1 Jahr?

Kann die Freundin Asyl beantragen?
Oder welche Möglichkeiten gibt es noch?


Ich möchte nicht standesamtlich heiraten,
deswegen frage ich.


Und wie sieht es eigentlich aus wenn das Kind im deutschen Krankenhaus geboren wird,
braucht die Freundin eine deutsche Krankenversicherung bzw. eine thailändische Krankenversicherung?



Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
das wurde geändert, wenn ein Elternteil deutsch ist, erhält das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft, dann kann es auch nicht abgeschoben werden und somit die Mutter auch nicht.
 

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