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Freundin aus Thailand, gemeinsames Kind geboren in Deutschland, Antrag auf Asyl für Freundin möglich?

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Hallo
Nun habe ich den Threat gelesen ,vieles geht an den Thema vorbei.

Aus eigener Erfahrung kann ich darüber viel Schreiben.
Ich habe jedoch Hemmungen es im Netz zu veröffentlichen, da hier vieles breit getreten wird.
Weder vor der Geburt geschweige vom Tod wird leider Rücksicht bzw. Mit Nachsicht geschrieben.

Daher in kurz Form:
Während ich verheiratet war,ist meine Freundin schwanger geworden. (Gewollt).
Sie war illegal in Deutschland.

Nach der Geburt des Kindes hat sie automatisch einen Aufenthalt Status von 5 Jahren bekommen.

Ich habe beim Jugendamt den Vaterschaft anerkannt.Den Unterhalt für das kind berechnen lassen.
Das Kind wurde automatisch über mich versichert.


Fortsetzung folgt:
Ich muss zu Arbeit
 

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Natürlich war das ein langer Weg bis dahin.
Da Sie illegal war habe ich erst nach der Geburt sie bei mir Zuhause mit dem Kind angemeldet.
Rein rechtlich hätte sie abgeschoben werden können, wenn Sie reisefähig ist.
Dies wollte ich aber nicht riskieren.

Übrigens die Geburtskosten ca 2000€ habe ich selbst bezahlt.

Bis zum Geburt habe ich die Vorsorge Untersuchungen beim Arzt gemacht. Das Gesundheitsamt hatte mir die kontaktdaten gegeben. (Selbst bezahlt).

Unterkunft hatte ich für die Freundin besorgt und bezahlt.
 

KingKong2017

make the girls happy....
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10 September 2017
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Rein rechtlich hätte sie abgeschoben werden können, wenn Sie reisefähig ist.

Ne, dass ist denke ich Quatsch - so bald sie Mutter einen deutschen Kindes ist - hat sie hier Aufenthaltsrecht bzw. das Kind hat das Recht was dann automatisch und indirekt auf die Mutter übergeht. Daher auch keine Probleme. Die hätten ja auch das Kind abschieben müssen....was eine Verletztung der Grundrechte GG ist.

So ein Theater würde sich aus meiner Sicht keine Behörde leisten.

Ich finde das Baby-Visuim eine wirklich gute Sache- für die, welche Kinder mögen.
 

Naiyano

Hat nix anderes zu tun
   Autor
Ne, dass ist denke ich Quatsch - so bald sie Mutter einen deutschen Kindes ist - hat sie hier Aufenthaltsrecht bzw. das Kind hat das Recht was dann automatisch und indirekt auf die Mutter übergeht. Daher auch keine Probleme. Die hätten ja auch das Kind abschieben müssen....was eine Verletztung der Grundrechte GG ist.

So ein Theater würde sich aus meiner Sicht keine Behörde leisten.

Ich finde das Baby-Visuim eine wirklich gute Sache- für die, welche Kinder mögen.

Das ist korrekt, sofern man die Vaterschaft bereits anerkennt beim ungeborenen Kind soweit ich weiß.
 

Jumbolatte

Schreibwütig
   Autor
15 Dezember 2018
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Hannover
Wenn sich jemand nicht legal in Deutschland aufhält frage ich mich,
Wovon sie gelebt hat.
Schwarz auf den Bau wird sie wohl nicht gearbeitet haben.
 

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Hallo
Mit Zitate einfügen beschäftige ich mich nicht jetzt.
Erst nach der Geburt kann man eine Vaterschaft Anerkennung machen. Daher kann sie abgeschoben werden.
Wovon illegale leben, da gibt es viele Möglichkeiten. Da will ich nicht näher eingehen.

Übrigens ich schreibe hier meine persönliche Erfahrung, nicht was ich gehört und gelesen habe.
Vieles ist in der Realität anders als was viele denken.
Die Geburt hat ca 2000€ gekostet.
Die Untersuchungen ca 500€

Ich bin seit paar Monaten von meiner Frau (Thai)geschieden .

Ich habe ein Kind verloren.
Ich Die Ärzte konnten medizinisch nichts machen das er überlebt.

Ich habe vom Herzen und Verstand gehandelt alles zu tun damit mein Kind nichts fehlt.
Die Mutter meines Kindes ist jetzt meine Ehefrau.
Ich möchte doch bitten:
Lass eure sarkastischen Witze und Worte.
Dies ist nicht nur ein Forum um Sex Erfahrungen zu tauschen.

Mfg
 
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ricon

Neuer Member
    Neuling
14 Juli 2011
15
13
363
floodland hat recht. Punkt.

BGB § 1594 (4) Die Annerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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Antrag auf Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen. Das mit der Eidesstattlichen Versicherung bzw. Anerkennung der Vaterschaft beifügen. Sollten die Ärger machen beantragt deine Freundin Prozesskosten Hilfe und ihr geht zum Anwalt eures Vertrauens. Dann wird dann Aufenthaltsrecht erzwungen. Allerdings weiß ich nicht wie das in den Fall mit den A1 Kurs ist. Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird. In diesne Sinne viel Glück ;)
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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Warum soll der A1 Test ein Betrug sein? Dieser ist doch eine Vorschrift in einem demokratischen Staat in Europa!


Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen. Der Schutz der Familie inclusive zusammenführung steht unter dem Schutz des GG Artikel 6. Einige dürfen ohne A1 (z.B. Türken) andere mit A1 (z.B. Thailänder) als Familie zusammengeführt werden. Schon mal was von AGG §1 gehört. Das ist reine Willkür zum Nachteil einiger und erfüllt den Tatbestand des Betrugs.
Meinst Du die Bundesrepublik Deutschland als Demokratischen Staat ? Das Land wo du für deine Meinung dein Arbeitsplatz verlierst und Du einen Putzlappen tragen musst ? Du könntest eher von einer Demokratie Simulation sprechen wo Du alle 4 Jahre mal dein Kreuzchen machen darfst !!! Es gibt noch mehr Beispiele aber das soll hier nicht zum Thema in diesen Thread werden.
 

Taypan

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16 August 2012
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Nord deutschland
Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen. Der Schutz der Familie inclusive zusammenführung steht unter dem Schutz des GG Artikel 6. Einige dürfen ohne A1 (z.B. Türken)

Habe das Zitat einfügen auf die schnelle nicht hingekriegt..
@benda
Die Türken müssen auch ein Sprach Kurs absolvieren.
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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Habe das Zitat einfügen auf die schnelle nicht hingekriegt..
@benda
Die Türken müssen auch ein Sprach Kurs absolvieren.

@thaipan
Falsch die müssen vor Einreise keinen Sprachkurs Absolvieren. Siehe auch Urteil EUGH (AZ: C-138/13) .... Wieso schreibst Du denn sowas ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Omegaheater

เยอรเผือก
    Aktiv
20 Februar 2011
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ตูดขาด
Allerdings weiß ich nicht wie das in den Fall mit den A1 Kurs ist. Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird.

Wenn eine thailändische Frau mit einem Kind wo der Vater in Deutschland lebt Visum für Familienzusammenführung bekommen will, wird kein A1 Kurs vorgeschrieben.
Anders schauts aus ohne Kind und sie Heiratsvisum beantragt.
 

floodland

leck mich doch...........
   Autor
9 April 2009
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1.695
Antrag auf Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde stellen......

Du meinst seine Partnerin stellt einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Bangkok, oder?

Sollten die Ärger machen beantragt deine Freundin Prozesskosten Hilfe und ihr geht zum Anwalt eures Vertrauens...........

Seine Partnerin soll aus Thailand einen Antrag auf Prozesskostenhilfe hier in Deutschland stellen? Und geht dann wo genau zum Anwalt?

Wird mal Zeit das der Betrug mit A1 endlich abgeschaftt wird.

???
 

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Ach, wenn es Betrug wäre, steht es ihm ja frei weiter wie das BVerwG zu klagen. Warum hat das wohl keiner in den vielen Jahren gemacht? Alles Feiglinge?
Die allermeisten finden das ja eh gut, ansonsten hätte es ja mal einen riesen Aufstand in DE gegeben.
Und ja von Staatsrecht und seinen GG hat mal der Bender01 keine Ahnung. Der zitierte Art. 6 GG hat eine völlig andere Bedeutung.
Hätten wir keine EU, dann würde auch kein Hahn danach krähen. Hier verdrängt europäisches Recht das nationale Recht. Das ist zwar eine Inländerdiskriminierung, aber den haben die anderen Staaten auch. Auch das hat das EuGH schon lange auch so als Recht abgevespert.

Ich kann nur sagen, dass ich als Mitglied eines kommunalen Dolmetscherpools seit A1 nur noch sehr selten zum Übersetzen und Vermitteln gerufen werde.

Edit: Ansonsten ist es in der Tat so, dass für eine AE zur Personensorge eines deutschen Kindes kein A1 benötigt wird, die Dame aber dennoch später den Integrationskurs machn darf.
 
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Alwaro

ツ ǝʌıʇʞǝdsɹǝd ɹǝp ǝƃɐɹɟ ǝuıǝ sǝllɐ
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25 Juli 2011
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zu Hause
Ganz einfach, es widerspricht sich mit dem GG und anderen Gesetzen.

Warum soll es dem GG und anderen Gesetzen widersprechen?

Wenn das so wär, wäre der Test schon lange weg. Die Vorschrift, den Test Abzulegen basiert sicherlich den deutschen Gesetzen.
 

Bender01

Kennt noch nicht jeder
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10 Dezember 2012
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@JT29
Wie recherchiert Du denn ? Natürlich klagen die Leute, sofern Sie die finanziellen Mittel haben. Nicht jeder hat die Zeit auch auf ein Urteil zu warten und das nutzt unser Staat mit diesen Betrug doch aus.
Das EU Urteil EUGH (AZ: C-138/13) war vorher vor dem Bundesverwaltunggericht. Und natürlich finden es nicht die allermeisten gut das ein A1 Kurs Pflicht ist. Alle die ich gesprochen habe und die Ausländerbeörde hat mir ähnliches berichtet, finden das die Pflicht für einen A1 Kurs eine große Schweinerei ist. Nur ohne AE keine Einreise und durch den Zwang machen das die Leute den A1 Kurs weil sonst die geliebte Frau nicht ins Land darf.
Nenn mir nur einen der seine Frau nach Deutschland geholt hat und das gut findet. Du wirst keinen finden.

Im übrigen hat der Art. 6 GG sehr wohl dafür Bedeutung.
Bitte auch hier erstmal Lesen:
(6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht)
Das Recht auf Pflege und Erziehung wenn man sein Kind nicht sehen darf ohne A1 ... wie legst Du das GG aus ...

Das EU Recht vor nationalen Recht geht hat nichts mit Inländerdiskriminierung zu tun. Das ist Staatsrecht !!!
Das haben die Staaten so vereinbart.

Das gute an deinen Posting ist das wohl die Mutter auch ohne A1 eine AE bekommt, sofern das stimmt. Deine Recherche Fähigkeiten sind ja nicht so pralle. Naja wer nicht einmal weiß das solche Fälle nicht vor den Bundesverfassungsgericht sondern statt dessen vor den Bundesverwaltungericht kommen scheint wirklich keine Ahnung zu haben. Dein Posting ist nicht Argumentativ und stellt nur Behauptungen die Du mit nichts belegst. Ich vermute eher Du hast keine Ahnung.
@Alwaro
Es genügt alleine GG Art. 3 Absatz. 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Niemand aufgrund seiner Herrkunft benachteiligt werden darf warum muss eine Türkin kein A1 Kurs und eine Thaländerin einen A1 Kurs machen ?
 

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