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Fragen zur Beihilfe für Beamte

todo120

Hangover-Spezialist
Inaktiver Member
7 Oktober 2014
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Bloß nicht die Versicherung kündigen. Wenn du mal was ernsthaftes hast wird es richtig teuer und dich nimmt keine Versicherung mehr auf bzw. wäre es unbezahlbar...
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Ein echtes Problem und es wird teuer, ich würde das auf keinen Fall machen, ohne Versicherung für die restlichen 30%dort zu leben. Kümmere Dich am besten um eine KV und warte andere Tipps von Forenkollegen ab. Ein Freund von mir auf Phuket hat eben mal schlappe 100000THB für einen Eingriff gelatzt.
Ein "altes Leiden" das immer mal wieder hoch kommt. Immer mal wieder drauf schauen was aktuell Sache ist scheint richtig besagt dieser Abschnitt.
"Das Beihilferecht ändert sich manchmal mehrmals im Jahr. Damit sich die rund 4 Mio. Beihilfeberechtigten über den jeweils aktuellen Stand der Vorschriften informieren können, haben wir dieses umfangreiche Informationsangebot im Internet eingerichtet."

70% sollte er ja von der Beihilfe bekommen. (Dann wären es noch 30.000. (800€ = 2 Monatsbeiträge) Theoretisch!

Habe aktuell das gefunden:
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass Beamte zum 1. Januar 2009 ebenfalls über eine ergänzende Versicherung verfügen müssen – trotz der bestehenden Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Ziffer 1 SGB V.

"ebenfalls über eine ergänzende Versicherung verfügen müssen" um überhaupt an die 70% Beihilfe zu kommen! (ob das im Ausland anders ist?)

Interessante links "beihilfe-online.de und beihilferecht.de"

Eine reale Praxiserfahrung wäre natürlich unschlagbar.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Um etwas Inspiration in das Thema zu bringen. Wie wäre es in einem Pflegeheim auf La Reunion? Wenn man schon Pflegeversicherung und KV zahlt! (französisches Department) somit EU und somit von der Pflegeversicherung gedeckt. Eine Vulkanische Insel ähnlich Teneriffa. Der Haken bei der Sache ist das dort die "Lebenshaltungskosten" sehr hoch sein sollen. Wie in vermutlich allen ausländischen Departments der EU. Frankreich, England, Portugal. Rein sprachtechnisch wäre zumindest für mich ein englisches Department am interessantesten). Ein paar Bilder zur Inspiration. pflegeheim auf la reunion - Bing images :love: Träumen hält jung!

Bei der Beihilfe geht es um die Bundesbeihilfeverordnung - BBhV
Es gibt jetzt sogar eine APP für die Einreichung der Rechnungen.

Die Pflicht zu einer Zusatzversicherung für die fehlenden 30% scheint es nur bei deutschem Wohnsitz zu geben.

Besteht Krankenversicherungspflicht für Beamte trotz Beihilfe?​

In Deutschland besteht für jeden Einwohner die Pflicht zu einer Krankenversicherung. Obwohl Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie sich daher dennoch krankenversichern. Es steht Ihnen aber prinzipiell frei, sich gesetzlich freiwillig zu versichern oder ergänzend zur Beihilfe eine private Restkostenversicherung abzuschließen.

Zitat aus der Begründung des Gesetzesentwurfs zur Gesundheitsreform:
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Bei der Beihilfe geht es um die Bundesbeihilfeverordnung - BBhV

Das mag auf dich persoenlich zu treffen da du Beamter bei der Telecom warst. Allerdings gibt es zusaetzlich zur Bundesbeihilfeverordnung in jedem Bundesland Beihilfeverordnungen die dann fuer die jeweiligen Landesbeamten gueltig sind. Diese Beihilfeverordnungen koennen sich mitunter von den Bundesregelungen unterscheiden. Fuer BW gab es im November 2022 z.B. einige Aenderungen. Unter anderem auch die Moeglichkeit sich fuer eine pauschale Beihilfe zu entscheiden. Dies bedeutet einen fast vollstaendigen Verzicht auf die Beihilfe in alter Form. Als Ausgleich dafuer erhaelt der Anspruchberechtigte in der pauschalen Version einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten einer Krankenvollversicherung (100 %).

Mit deinem Hinweis auf die Verpflichtung zu einer ergaenzenden Versicherung fuer die 30 % die von der Beihilfe nicht abgedeckt werden liegst du vollkommen richtig. Ich musste 2009 nach der Pensionierung einen Nachweis fuer diese ergaenzende Versicherung bei meiner Beihilfestelle BW vorlegen. Mit meiner Abmeldung nach Thailand entfiel aber diese Verpflichtung.
 

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Hallo, interessantes Thema…

Ich lebe als „Beamter“ im Ruhestand jetzt mittlerweile länger als 3o Jahre in Thailand.

Meine damalige Deutsche Private Krankenkasse -DBV- hat alle Zahlungen für Thailand abgelehnt, was Ihr gutes Recht ist!

Habe mich dann in Thailand versichert, wobei bis 50 Jahre die Beiträge noch zu stemmen waren!

Die ersten 10 Jahre war ich also noch Krankenversichert!

Dann mit einer thailändischen -BUPA- in Thailand wieder versichert.

Nach einer größeren Rechnung, nur Ärger! Dann den Entschluss gefasst mich nicht mehr zu versichern!

Durch viele Informationen, teilweise privat, teilweise aus dem WWW und auch von Bekannten, hat sich dann herausgestellt, dass wenn es teuer wird die Versicherungen, wie Weltweit üblich, versuchen sich aus der Affäre zu ziehen!

Sei es mit nicht angegebenen Vorerkrankungen, oder vorvertraglichen falschen Angaben ;-)

Mein Fazit, es geht auch ohne!

Also einfach jeden Monat zwischen 15 – und 20.000.-THB auf Seite gelegt, also in etwa die Prämie der KV.

Habe zwar noch eine Thai KV für Notfälle, aber die ist auch nicht gerade zahlungswillig, stelle ich gerade fest!

Ich hatte jetzt vor ca.6 Wochen 2 Operationen.

Nabelbruch & Gallenblase entfernen! Also mal sehen wieviel es kostet!!

KHS vor der Tür, BPH ca. 850.000.-THB minimalinvasiv, falls keine Komplikationen auftreten ;-)

Wäre der Eigenanteil für mich ca.255.00.-THB = ca.7000.-€ Also ca. 2 Jahresbeiträge bei einer Thai – KV. Wobei eben NIE klar ist ob, oder wieviel diese bezahlt!

Also ein anderes Krankenhaus finden! In CHONBURI uninteressant…Überall Farang Preise!

Meine Frau, hat dann ein KH für mich gefunden, in dem auch Ihre Schwester operiert worden ist!

Das Saint Marys Hospital in Nakhon Ratschasima…Ein privates Hospital unter „Katholischer“ Leitung!

Also ich habe es dort machen lassen! TOP Klinik, auf dem BPH-Niveau!

Preis, ja kein Witz: ca.260.000.-THB mit 4 Tage Aufenthalt in einer TOP SUITE mit 2 Zimmern!


Also mein Selbstbehalt ist damit auf ca. 80.000.-THB geschrumpft!

Dann habe ich noch die Thai-Visa Versicherung 600.000.-THB mit 200.000.-THB Selbstbehalt!

Meine Erfahrung, wie fast immer, Papierkrieg und Verzögerung!

Musste ALLE Behandlungen der letzten 5 Jahre vom BPH einreichen. Die liegen jetzt seit 2 Wochen dort!

Noch keinerlei Informationen erhalten seit 4 Wochen!! Überlegen wohl wie sie sich drücken können;-)

Falls sie doch zahlen sollten, so wäre meine OP voll abgedeckt!

Mal sehen was sich ergibt, zur Not gehe ich eben zur Schiedsstelle für Versicherungen nach Bangkok!

Das hat meine Frau auch gemacht, nachdem Ihre COVID – Versicherung Ihren KH-Aufenthalt auch nicht bezahlen wollte! Und es wurde gezahlt ;-)

Mit der Beihilfe seit 30 Jahre nie Probleme mit der Erstattung gehabt! Beihilfe NRW.

Seit kurzem mache ich die Beihilfe nur noch mit meiner „Beihilfe-App“ alles abfotografieren und senden, erledigt! Dann kommt die Meldung auf dem Handy das alles angekommen ist!

Kein Papierkrieg mehr!!! Einfach SUPER!
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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WOW! DANKE! Spiegelt weitgehend meine Erfahrungen wieder. Nur noch intensiver.

Das Sirikrit in Sattahip neben dem U-Tapao Flughafen mal angefragt?
JA, gleiche Preisgestaltung! Queen Sirikit Hospital ist ein Staatliches Hospital!!

Um ALLE Voruntersuchungen dort machen zu lassen - Röntgen - Ultraschall - Lungenfunktionstest - MRT - Blutuntersuchungen etc. brauchtes unter Umständen 3 -5 Termine!

Termine gibt es aber nicht! Es ist in ERSTER LINIE ein Militärkrankenhaus, selbt Thai Zivilisten, schreiben nicht viel gutes darüber!

Nach dem Motto: Wir behandel Euch zwar, aber Ihr seit nicht gerne gesehen,armes Zivilistenvolk! Höchnäsig, unfreundlich, herablassende Behandlun von Nicht - Militärs!

Dazu kommt, das seit einigen Jahren die Preise für "FARANGS" auf Privat Hospital Niveau angepasst worden sind!

Seit 2019 ofiziell sihe hier...


Also eg geht nur außerhalb von Touristen Gebieten...Sonst eben sehr TEUER... Auch bei deb Staatlichen.
 

Taldren

Schwuttenversteher
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11 November 2010
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Berlin
Das Thema mit der Krankenversicherung ist der ausschlagbebende Punkt, dass ich NICHT nach Thailand auswandern werde.

Ich hätte mich letztes Jahr dafür entscheiden können in die Freie Heilfürsorge zu wechseln. Das entspräche dann ungefähr einer gesetzlichen Krankenversicherung. Somit wären damit keine Krankenkassenbeiträge mehr zu zahlen, da meine Dienststelle dann zu 100 % für alles aufkommen würde.

Beihilfe gibt es dann in dieser Form auch nicht mehr und ich bräuchte mich auch nicht mehr mit den Abrechnungen rumschlagen.

Dafür hat mein Dienstherr dann theoretisch zu 100% Einsicht in meine Krankenakte, obwohl das dem Datenschutz entgegensteht. Aber man weis ja nie.....:sneaky:

Wie das allerdins nach meiner Pensionierung in 4 Jahren aussehen wird, konnte mir keiner von unserem Personalreferat sagen, da dieses Modell bei uns erst, wie gesagt seit letztem Jahr eingeführt wurde.

Ausserdem steht es meiner Dienststelle (Oberste Bundesbehörde) frei, auf die Freie Heilfürsorge sogenannte Abschlagszahlungen zu erheben. Das wäre dann so eine Art Krankenkassenbeitrag. Ist mir aber alles zu unsicher und somit bleibe ich bei der Signal Iduna und werde meine Frau in 4 Jahren dort ebenfalls privat versichern.

Aber vielleicht gibt es ja Kollegen hier, die auch die Freie Heilfürsorge beziehen und in Thailand leben. Das Thema ist ja nicht neu und hat es in den 80'ern schon beim Bundesgrenzschutz gegeben,

Trotzdem....
Das ganze Hin- und Her in Thailand und das Abrechnungstheater im Schadensfall erspare ich mir und lasse die Krankenkasse weiterlaufen, auch wenn ich mal 4 oder 5 Monate AUF URLAUB in Thailand verweilen sollte.

Ich kann das ganze auch ruhen lassen und auf Anwartschaft stellen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ich werde aber auf keinen Fall meine private Krankenkasse kündigen und somit die ganzen Rückstellungen über die Jahrzehnte ins Klo schütten. :poop:

Hatte kürzlich ne' Miniskusoperation, inkl. Chefarzt mit allem Pi Pa Po und es wurde anstandslos von der Krankenkasse und auch meiner Beihilfestelle bis auf den letzten Cent alles gezahlt, ohne irgendwelche Nachfragen.

Auch eine Krankschreibung, die ich in Thailand schon mal durch eine Privatklinik mir hab' ausstellen lassen, wurde ohne Nachfragen anstandslos akzeptiert und auch beglichen. (y) Hab somit damals meinen Urlaub um eine Woche verlängert.:giggle:

Auf dem Attest stand ohne Scheiss: "Running Nose and Hot Fever". Hab' gedacht, der will mich verarschen. Gab grosses Gelächter bei der Beihilfestelle und Dienststelle und das war's... :ROFLMAO:

Noch gut zu wissen, dass Krankschreibungen in Thailand durch Privatkliniken max. 7 Tage ausgestellt werden dürfen. Alles was darüber hinausgeht, muss durch ein staatliches Krankenhaus ausgestellt werden, sonst wird dies von der Beihilfestelle (Bund) nicht akzeptiert.

Natürlich nur auf englisch und abgerechnet wird zum aktuellen Tageskurs.

Ach ja, auch alles über die App's zu bedienen. Beihilfe als auch Krankenkasse.(y)
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Aber vielleicht gibt es ja Kollegen hier, die auch die Freie Heilfürsorge beziehen und in Thailand leben. Das Thema ist ja nicht neu und hat es in den 80'ern schon beim Bundesgrenzschutz gegeben,

Ich kann jetzt nur fuer Baden-Wuerttemberg sprechen. Dort hatte ich als Polizeibeamter ab Diensteintritt (aktive Zeit) die freie Heilfuersorge mit 100 % Abdeckung im Rahmen der Regelung im Landesbeamtengesetz. Familienagehoerige hatten in BW keine Anspruch auf die freie Heilfuersorge sondern immer nur Beihilfeanspruch - soweit ich mich erinnern kann - zwischen 50 und 70 %.
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst - Beginn der Pensionierung - endete auch die freie Heilfuersorge. Als Pensionaer habe ich Anspruch auf 70 % Beihilfe die weltweit gewaehrt wird. Allerdings mit der Einschraenkung, dass es keine Kostenuebernahmeerklaerung fuer Behandlungen im Krankenhaus gibt (bezogen auf Thailand). Rechnungen muessen daher immer erst beglichen werden und koennen dann bei der Beihilfestelle online oder per App eingereicht werden. Der Hintergrund dafuer: es werden nur Kosten in voller Hoehe uebernommen, die den deutschen Regelsaetze fuer Behandlungen beim Arzt oder Krankenhaus entsprechen.
 
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teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Also ein anderes Krankenhaus finden! In CHONBURI uninteressant…

Ich habe das Bangkok Rayong Hospital genommen.
Obwohl zur gleichen Gruppe gehörend wie das BPH sind die Preise dort niedriger.
Muss man nicht wirklich verstehen.
 

Taldren

Schwuttenversteher
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11 November 2010
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Berlin
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst - Beginn der Pensionierung - endete auch die freie Heilfuersorge
Ja. Ist beim Bund deckungsgleich. Hattest aber doch bestimmt eine Anwartsschaftsversicherung von Anfang an?

Werde morgen mal bei unserer Beihilfestelle nachfragen, ob es eine Kostenuebernahmeerklaerung für Thailand gibt. Gibt ja schliesslich auch Situationen in denen man handlungsunfähig ist.

Kleiner Zusatz:

Hab' gerade ne' E-Mail ans Bundesverwaltungsamt geschickt und um Infos gebeten. Werde dann vom Ergebnis berichten. ;)
 
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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Werde morgen mal bei unserer Beihilfestelle nachfragen, ob es eine Kostenuebernahmeerklaerung für Thailand gibt. Gibt ja schliesslich auch Situationen in denen man handlungsunfähig ist.

Bevor ich im Sommer 2013 nach Thailand uebergesiedelt bin hatte ich diese Frage schriftlich an meine Beihilfestelle in BW gestellt und erhielt daraufhin die Antwort, dass dies fuer Thailand nicht moeglich sei.
Mit dem Wechsel zur Beihilfe (70 % Anspruch) hatte ich die restlichen 30 % ueber die Debeka Versicherung versichert. Mit dem Umzug nach Thailand hatte ich diese KV dann wieder auf Anwartschaft gestellt, da auch die private KV in meinem Tarif keine Absicherung in Thailand bieten konnte.
 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Das Thema mit der Krankenversicherung ist der ausschlagbebende Punkt, dass ich NICHT nach Thailand auswandern werde.
Bisschen verwirrend weil das Auswandern wird ja wohl erst in 4 Jahren eine Option sein (was da dann ist?) und das du eine Zusatzversicherung willst. (zusätzliche unbekannte Hürden) Thema soll ja erst mal nur die Beihilfe sein.

Zu deinem "ganzen Hin- und Her in Thailand und das Abrechnungstheater im Schadensfall"....
Ich vermute das ist ungewohnt weil nicht wie als dann hier lebender Rentner üblich,
wegen der Zusatzversicherung ein Zusatz hin und her
und auch wegen unüblichen Sonderfällen wie Krankschreibung (das werden keine normalen ausgewanderten Rentner brauchen.

Alleine auf den Umstand begrenzt, Wohnsitz Thailand, keine Restversicherung und man will nur die 70% Beihilfe abgreifen scheint die Lösung recht realistisch. Erster Haken! Man muss bei Bedarf schnell mal die gesamten Kosten vorstrecken.
Das könnte man vielleicht mit einer kleinen thai.Versicherung hinauszögern, wenn dann irgend wann der Eigenanteil gefordert wird. Aber wie kommt man dann an die Rechnung ran die man zum Einreichen braucht.
DANN!
Die uneinheitlichen Regelungen! Im einen Bundesland als xyz Beamter möglich im anderen als anderer Beamter nicht möglich lässt schon mal keine generellen, grundsätzlichen Angaben zu
UND DANN
die Tatsache das mehrmals jährlich an den Rahmenbedingungen herum geschraubt wird!
Unter solchen Bedingungen kann man nicht halbwegs beruhigt in eine Zukunft gehen.
Absolut erstaunlich das das bei buddy 30 Jahre lang "reibungslos" ging. Vielleicht gibt es da so was wie Bestandsschutz. Einmal akzeptiert, immer akzeptiert, oder die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind doch recht fix und es wird nur dauernd an den Feinheiten gefeilt.
 
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Taldren

Schwuttenversteher
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11 November 2010
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Zu deinem "ganzen Hin- und Her
Das ist nicht mein ganzes Hin- und Her, sondern man sieht auch in verschiedenen Beiträgen hier im Forum, dass, wenn einmal ein Schaden eingetreten ist, die Probleme erst los gehen.
Die Unterschiede von der Beihilfe Bund / Land werden marginal sein. Der entscheidene Punkt ist, ob die Beihilfe im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mit dem Krankenhaus abrechnet, wenn man in einer Notsituaton nicht mehr in der Lage ist, das selbst zu regeln, bzw. es den finanziellen Rahmen sprengt.

In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung heißt es gemäß § 11 Abs.2:

In den in Satz 1 enumerativ aufgezählten Fällen ist im nichteuropäischen
Ausland keine Vergleichsberechnung durchzuführen. Auch eine Begren-
zung auf den beihilfefähigen Höchstbetrag nach § 26a Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 und 2 erfolgt nicht, wenn es sich um eine Notfallversorgung han-
delt, die Kosten vor Antritt der Reise als beihilfefähig anerkannt worden sind
oder in der Nähe der deutschen Grenze wohnende beihilfeberechtigte oder



berücksichtigungsfähige Personen in akuten Fällen ein Krankenhaus auf-
suchen mussten. Unter Notfallversorgung wird die Erkennung drohender
oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen ein-
schließlich Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vital-
funktionen verstanden. Eine eventuelle Weiterbehandlung außerhalb der
Notfallbehandlung ist mithin nicht beihilfefähig.


Schlauer ist man erst, wenn man selbst (hoffentlich nie) in so eine Situation kommt. Ich denke aber, das eine generelle Deckungszusage seitens den Beihilfestellen, egal ob Bund oder Land im voraus nicht erfolgt.
Aber ich warte erst mal die Antwort auf meine e-mail ab.

Und dann besteht ja auch noch das hier: :sneaky:


Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. Er verpflichtet sich, im Krankheits-, Pflege - und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten.

Im übrigen sollte man bei seiner Krankenversicherung unbedingt den Beihilfeergänzungstarif mit drin haben, damit die Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, über die private Krankenversicherung abgedeckt sind.
 
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Das ist nicht mein ganzes Hin- und Her, sondern man sieht auch in verschiedenen Beiträgen hier im Forum, dass, wenn einmal ein Schaden eingetreten ist, die Probleme erst los gehen.
Ach so das meinst du! Ja! "Erster Haken!" In Vorleistung musst du immer gehen. Ok, wenn du ohnmächtig ins BHP eingeliefert wirst! (ich bin registriert, die wissen wie und wo ich versichert bin. Da ist ja auch ein "Deutscher", ein Dolmetscher. Ja das war immer meine größte Sorge. Habe auch nach einem Safe dort gefragt wo man etwas Gold deponieren könnte als generelle Deposit, eventuelle Sicherheitsleistung im Notfall. Fehlanzeige. Aktuell vermute ich das die einen erst mal halbwegs zusammenflicken das man das handy bedienen kann und Kohle senden kann. Einigermaßen Flüssig, fürs Erste, auf die Schnelle muss man halt sein. Bei Unfall und Fremdschuld sollte man ja vom Gegner erst mal etwas abgesichert sein. Auch ein Strohhalm. Wenn was geplantes ansteht ist es ja unproblematisch.
 
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cabriojoe2

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18 Oktober 2016
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Ich hatte gerade etwas "hin und her" mit meiner Versicherung wegen einer vorsorglichen Blutuntersuchung auf Mineralstoffe und Vitamine. 12000THB. (Hab ich noch nie gemacht und wollte ich jetzt einfach mal wissen. Grundsätzlich. Weil andere Blutwerte auch aus dem Rahmen waren, aber das ist eine Sache für sich. Alles zuletzt wieder ok! Warum wieso weshalb???) UND! Sie haben jetzt bezahlt. Bin beeindruckt. Also von dem her kann ich nicht meckern.
 
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Taldren

Schwuttenversteher
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11 November 2010
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Kam gerade zurück vom Bundesverwaltungsamt. Schnell sind sie ja..... :ROFLMAO: Also Beihilfe wird auch in bestimmten Situationen in Thailand gewährt. (y)
 

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krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Beihilfe und ergaenzende Krankenversicherung in Deutschland bzw. im EU-Raum ist alles okay.

Fuer Thailand gilt zwar der Grundsatz: Beihilfe gilt weltweit und somit auch in Thailand. Auch wenn es bei Notfaellen Ausnahmen von der Vergleichsberechnung gibt und hoehere Kosten abgerechnet werden koennen so bleibt einfach der grosse Haken, dass keine Kostenuebernahme erteilt wird - man somit erstmals in Vorkasse treten muss. Gerade bei Notfallsituationen und den damit verbundenen Sofortmassnahmen wird es einfach in den wenigsten Faellen moeglich sein die zustaendige Beihilfestelle (Behoerde ohne 24-Stunden-Service) zu erreichen und in einer finanziellen Notsituation eventuell eine Zusage zu erlangen. Wobei ich mir eigentlich sicher bin, dass man gegen behoerdliche Mauer rennen wuerde.
Wenn dann das Bankkonto keine entsprechende Deckung aufweist wird es sehr sehr eng. Das Problem haben aber einige Expats. Wenn es nicht fuer den Geldnachweis fuer die Immigration reicht ist in der Regel auch kein Geld fuer ein Krankenhaus vorhanden. Das ist jetzt natuerlich kein Beihilfe spezifisches Problem sondern trifft eigentlich Jeden, der hier weder KV (wobei fuer Einige wegen der Ausschluesse keine KV sinnvoll ist) noch ausreichende Geldmittel zur Verfuegung hat.
Bei privaten Krankenversicherungen die als Ergaenzung zur Beihilfe abgeschlossen wurden ist zu beachten, dass auch hier in vielen Faellen keine Deckung im aussereuropaeischen Ausland vorhanden ist. Daher empfiehlt es sich bei kurz- bis mittelfristigen Aufenthalten im Ausland sich den "Luxus" einer Reise - oder Auslandskrankenversicherung zu goennen.

In Thailand habe ich die Beihilfe 2014 2 x in Anspruch genommen. Jeweils bei Zahnsanierungen. Ging damals um ca. 150 000 bt, die problemlos ohne Nachfrage von der Beihilfestelle innerhalb von 14 Tagen erstattet wurden. Je nach Auslastung der Beihilfestelle kann die Bearbeitung eines Antrags aber auch 4 - 8 Wochen dauern.


@Taldren: das deckt sich mit meinen bisherigen Ausfuehrungen, dass die Beihilfe weltweit seine Gueltigkeit hat. Knackpunkt ist einfach die Tatsache, dass die Beihilfestelle dem entsprechenden Krankenhaus in Thailand keine Kostenuebernahme zusendet und das Krankenhaus somit nicht mit der Beihilfestelle sondern mit dir abrechnet.
 
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