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Joe
Smurf Bar

Etihad gebucht - aber "operated by AirBerlin"

Loco

Loco-Maniac
   Autor
8 Juli 2013
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Siem Reap, Thmor Kol, Battambang (Kambodscha)
achso und es soll EU weit etwas geändert werden. natürlich zu unserem nachteil.

wenn ich das richtig im kopf habe, wenn man vorher schon ab 4 stunden was bekommen hat, soll das jetzt dann frühstens nach über 12 stunden was bekommen. montag noch im flieger gelesen.
 

zIggO

Schreibwütig
   Autor
30 August 2012
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451
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Ich denke, man muß da bei den Fluglinien unterscheiden. EU-Recht gilt auch nur für in der EU ansässige Flugunternehmen, Etihad wäre damit raus, AB nicht.

nein, gilt für alle Fluggesellschaften die in die EU fliegen! Zumindest, was das hier angeschnittene Thema, Passagierrechte gegenüber der Airline angeht. :wink1

europa.eu schrieb:
Zum anderen haben Sie auch bestimmte Rechte, wenn nicht alles nach Plan verläuft. Wenn sich Ihr Flug verspätet, wenn er annulliert wird oder wenn Sie Ihre Flugreise wegen Überbuchung nicht wie geplant antreten können, haben Sie Ansprüche …

… und zwar immer dann, wenn Sie

die EU mit einer beliebigen Fluggesellschaft verlassen oder
mit einem Luftfahrtunternehmen, das in der EU (bzw. in Island, Norwegen oder der Schweiz) registriert ist, in der EU ankommen.

LG
 

JT29

Lady Drink King
   Autor
24 Oktober 2008
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Südbaden
in die EU rein: nur EU ansässige Airlines,
raus aus der EU: alle Airlines.

http://www.wiesbadener-tabelle.de/

Das pdf bei der Wiesbadener Tabelle ist lesenswert - eine Urteilssammlung zu vielen Topics, z.B. außergewöhnliche Umstände, mit den sich die Airlines entschuldigen können bzw. versuchen.
 

zIggO

Schreibwütig
   Autor
30 August 2012
604
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1.153
dürfte hier aber auch für alle Rückflüge gelten, da die meisten mit dem gleichen Ticket Hin und Zurück fliegen. Damit geht es mit dem gleichen Ticket immer raus aus der EU. Also hat die Airline dann auch im Falle von Verspätung etc. auf dem Rückflug Kompensationen zu zahlen. :)

LG
 

JT29

Lady Drink King
   Autor
24 Oktober 2008
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Südbaden
Das Ticket spielt hier keine Rolle, der Wortlaut ist "Flüge" und da ist die EU-Fluggastverordnung (und auch die Gerichte) eindeutig ->


EugH aus 2008 (Schenkel ./. Emirates)

Art. 3 I lit. a [der EU Fluggastverordnung] ist dahin auszulegen, dass er nicht auf den Fall einer Hin- und Rückreise anwendbar ist, bei der die Fluggäste, die ursprünglich auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates, das den Bestimmungen des EG-Vertrags unterliegt, einen Flug angetreten haben, zu diesem Flughafen mit einem Flug ab einem Flughafen in einem Drittstaat zurückreisen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug gemeinsam gebucht werden, wirkt sich auf die Auslegung dieser Bestimmung nicht aus.

Solche Dinge und weitere "Feinheiten" stehen z.B. im dem o.a. pdf der Wiesbadener Tabelle.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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O-Zone in D
Schön, das das für alle Fluglinien gilt. Anhand der ganzen Urteile sieht man aber auch, das es nicht so einfach ist, diese Rechte durchzusetzen. Wenn sich da deutsche Luftfahrtunternehmen schon zieren, wird es wohl bei außereuropäisch ansässigen Unternehmen auch nicht einfacher werden. Aber Papier ist geduldig und die Rechte sollen ja auch weiter beschnitten werden und zwar nicht zu Gunsten der Fluggäste, leider. Wer Lobby hat, hat Recht, (zu) oft jedenfalls.
 

KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
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O-Zone in D
Das ist mir zu kompliziert, ich denke mal, ich fliege einfach nur noch mit Fluglinien, die zumindestens pünktlich ankommen...:licht:bigg
 

JT29

Lady Drink King
   Autor
24 Oktober 2008
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Südbaden
Upps.. da wurde im Maschinenraum gearbeitet ?

Gemeint war eigentlich #99:

in die EU rein: nur EU ansässige Airlines,
raus aus der EU: alle Airlines.


 

Sunny996

Thailand
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6 April 2011
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Thailand
Was ist denn, wenn das Flugzeug von Deutschland aus, nach Thailand, nach einer Stunde, wegen technischer Probleme umkehren muss, und am nächsten Tag, 10 Stunden später erst fliegt? Wie hoch ist denn dann die Entschädigung ?