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Joe
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thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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@thomas.txl
Wirklich alles sehr schön geworden. Der alte Besitzer würde das Haus wohl nicht wieder erkennen. Ehrlich gesagt, als Du Thomas uns die ersten Bilder gezeigt hast, dachte ich ‚was kauft Thomas für ein langweiliges Haus‘. Aber jetzt wirklich sehr schön.
Steckt sicher aber einiges an Arbeit und Geld drin.
Die breite Poolumrandung gefällt mir auch. Da kann man gut liegen, bis man sich etwas getrocknet hat.
Das Pool scheint recht lang. Welche Masse hat es? Wie läuft eine Befüllung ab. Wird da Wasser her gebracht? Ich nehme an, das geht nicht mit dem Gartenschlauch :)
Sorry, falls ich Antworten überlesen habe.

Danke dir!

Der Pool ist ungefähr 11,5 Meter lang und ca. 5,50 Meter breit und bis zu 175 cm tief.

Der Pool wurde durch eine Wasserfirma gefüllt, Kosten dafür (9 oder 10 mal Anfahrt) waren 5000 Baht.

Dauerte ca. 3 Stunden und ja, du hast die Antwort überlesen!:arsch



Schließe mich dem Reigen der Lobeshymner an! :biggrin:

Wirklich schön geworden.(y) Nur schade das du kein Wasser Enthusiast bist. Ich wäre aus dem Pool wohl den ganzen Tag ,ausser zum Pinkeln nicht raus zu kriegen...

Wie sieht es mit den Froschkönigen aus, wissen die auch die Renovierung zu schätzen?

Der Reigen kann auch aufhören, genug ist genug und letztendlich ist ja alles Geschmacksache.


Du gehst zum Pinkeln raus aus dem Pool??????:biggrin:

Schwör!!!!

Wie ist denn zur Zeit die rechtliche Situation für einen Hauskauf für Ausländer?

Haus kannst du kaufen, aber kein Land.
Man kann über eine Company theoretisch Eigentümer werden, ist aber alles Grauzone, gibt im Forum Threads darüber. Ich würde so etwas nie machen….

Mir gehört nichts hier, null, nada, alles auf Mausis Namen.

Ich steh allerdings im Testament…:cool:
 

eule

master of jars
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nong weng
Ich steh allerdings im Testament…

Da sind wir schon 2

das ist interessant. was kann das fuer den hinterbliebenden falang ehemann bedeuten, wenn die verstorbene thaiehefrau ein testament hinterlaesst, in dem sie den ehemann als erben von grundstueck und haus einsetzt.
ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der ehemann das grundstueck erben kann. beim haus mag das vielleicht anders sein. klaert mich mal bitte auf.

gruss
eule
 
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thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
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...welchen Durchmesser hat den Dein "Gartenschlauch" Anschluss ?, 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll...
 

Holgero

Sanuk
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das ist interessant. was kann das fuer den hinterbliebenden falang ehemann bedeuten, wenn die verstorbene thaiehefrau ein testament hinterlaesst, in dem sie den ehemann als erben von grundstueck und haus einsetzt.
ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der ehemann das grundstueck erben kann. beim haus mag das vielleicht anders sein. klaert mich mal bitte auf.

gruss
eule
so richtig schlüssig ist das für mich auch nicht
 

Sunpower

Die Sonne schickt Dir keine Rechnung
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@eule # 8.307
...Wohn und Nutzungsrecht bis aufs Lebensende, jedoch das Haus kannste verkaufen.
Wieder an Thais oder 50:50 mit den Ueblichen Kriterien...
 
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Holgero

Sanuk
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@eule # 8.307
...Wohn und Nutzungsrecht bis aufs Lebensende, jedoch das Haus kannste verkaufen.
Wieder an Thais oder 50:50 mit den Ueblichen Kriterien...
genau, das hörte ich auch schon so, aber sollte das nicht geändert werden, dass Ausländer auch Grundstücke erwerben können bis zu einer gewissen Größe und zur privaten Nutzung?
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben

thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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...welchen Durchmesser hat den Dein "Gartenschlauch" Anschluss ?, 1/2 Zoll oder 3/4 Zoll...


Keine Ahnung, warum?


so richtig schlüssig ist das für mich auch nicht

@eule # 8.307
...Wohn und Nutzungsrecht bis aufs Lebensende, jedoch das Haus kannste verkaufen.
Wieder an Thais oder 50:50 mit den Ueblichen Kriterien...

Man hat 1 Jahr Zeit, als Erbe, das Grundstück zu verkaufen.

auch da gibt es noch weitere Möglichkeiten, in eine Thai Company überführen...usw.

genau, das hörte ich auch schon so, aber sollte das nicht geändert werden, dass Ausländer auch Grundstücke erwerben können bis zu einer gewissen Größe und zur privaten Nutzung?

...wurde mir damals anders erklaert, Bezirk Chachoengsao... :keine Ahnung


Man kann wohl Haus und Grundstück erben, es muß eben innerhalb einer gewissen Frist rechtskonform übertragen werden, also z.B. Verkauf, Eintrag Thai ins Chanot etc.


Eine Kanzlei schreibt dazu:“

Wenn Sie eine Immobilie als Ausländer erben, müssen Sie einige Dinge beachten.

Erstens, wenn es sich um ein Grundbesitz handelt (Grundstück, Villa, Bungalow), dürfen Sie es erben, aber Sie dürfen es nicht in Ihrem eigenen Namen benennen. Die Immobilie muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel 180 Tage) an einen thailändischen Staatsangehörigen abgegeben werden.

Wenn es sich bei der Immobilie um eine Eigentumswohnung handelt, sind die Erbgesetze günstiger. Wenn Sie eine Eigentumswohnung erben, müssen Sie das Landesamt innerhalb von 60 Tagen informieren. Sie müssen dem Beamten eine Kopie des Testaments und des Testaments, die Sterbeurkunde des früheren Eigentümers und eine gerichtliche Anordnung vorlegen, in der die Ernennung eines Verwalters für das Anwesen bestätigt wird. Möglicherweise werden Sie auch um eine Kopie eines Stammbaums und anderer Dokumente gebeten, die Ihren Erbschaftsanspruch stützen können. Wie bei allem, was offiziell ist, fallen einige Gebühren an, da die Eigentumsurkunde auf Ihren Namen übertragen werden muss.“



Ob diese Aussage noch aktuell ist, wie lange die gültigen Fristen sind? Weiß ich nicht…

Bitte eine Diskussion über Erbrecht in einem separaten Thread… führt hier zu weit…danke! :smile:
 

thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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Schnell ablenken..;)


Meine Vollkaskoversicherung läuft Ende März aus, hab jetzt schon Angebote angefordert.

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Bei Chub habe ich die Hausversicherung bereits abgeschlossen, unschlagbar günstig bei vergleichbaren Leistungen zu anderen Anbietern.

Werde die wohl auch für‘s Auto nehmen, freie Werkstattwahl.

Leider ist Ford nicht vertraglich gebunden, muß also den etwas teureren Tarif wählen….
 

thomas.txl

Ego sum, qui sum!
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