1. Vollmacht von der Dame geben lassen
2. Damit bei der Botschaft nach dem Ablehnungsgrund erfragen
3. Mit diesen Erkenntnissen dann evtl. in eine Remonstration gehen.
Das ist die Vorgehensweise der Wahl.
Wer auf eine 99% Ablehnung/Bestätigung besteht - gerne.
Von den Kosten und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen.
Kann ich so nicht bestätigen. Hatte selber die Situation, mich über ein abgelehntes Besuchsvisum zu ärgern. Erst wollte ich einen RA beauftragen. Der hatte mir aber in einem Telefongespräch so obskure Dinge erzählt, dass ich davon wieder absehen musste. Sein bester Einfall war, eine zusätzliche ““Verpflichtungserklärung““ abzugeben, mit dem Versprechen, das Mädchen persönlich am Flughafen abzuholen und nach 3 Monaten auch wieder dahin zu bringen. Damit sollte die fehlende Rückkehrwilligkeit beseitigt werden.:k Das hat mich wahrlich viel Mühe gekostet, meinen Lachanfall am Telefon zu unterdrücken.
Letztlich habe ich mich selber hingesetzt und die sieben- oder achtseitige (incl. der Kopien) Remonstration verfasst. Hat mich ausser meiner Zeit und den Faxgebühren also keine müde Mark gekostet und letztendlich zum Erfolg geführt. :yc
Interessant hierbei noch: über die Entscheidung gab es keinen schriftlichen Bescheid. Meine Freundin erhielt lediglich einen Anruf von der Botschaft, dass sie mit Flugticket und Reisepass vorbeikommen soll, um das Visum abzuholen.