Das ist eine Frage des wirtschaftlichen Denkens. Ich nehme an, dass du hier einen gewissen Stolz auszudrücken gedenkst, nicht wirtschaftlich denken zu müssen. Das mag eine recht komfortable Situation sein. Ob sie klug ist, darf jeder für sich selbst entscheiden. In der Regel sind Menschen wohlhabend, weil sie wirtschaftlich denken.
Den Luxus, sich ungenutzte Immobilien einfach so zum Spaß zu kaufen, leisten sich i.d.R. nur die ganz oben, wo es auf ein paar Millionen mehr oder weniger nicht ankommt.
Nein, es hat einen anderern Grund!
Und mit "Stolz" überhaupt nichts zu tun!
Mann muss sich einfach nur über die Gesetzeslage in einem anderem Land informieren!
Gerade weil ich "Wirtschaftlich" Denke habe ich nie vermietet!
In meinem Umfeld, habe einige vermietet, und richtig böse, sprich teuere Erfahrungen gemacht!
Wer meint das es bei Einschaltung eines Maklers, oder Vermietunsgsbüro, keine Probleme gibt, ist da auf dem Holzweg!
Mehrere meiner Bekannten die im gleichen Ort ihr Haus vermietet hatten können ein Lied davon singen!
Beispiel: Haus laut Vertrag für 1 Jahr vermietet. Der Mieter zieht aber nicht aus und zahlt auch keine Miete!
Eine Klausel, eine Jahresmiete im Voraus zu verlangen, kann als nicht existent betrachtet werden, da das Gesetz nur eine Monatszahlung erlaubt“
Das gleiche gilt für die Kaution, sie darf laut spanischem Mietrecht höchstens drei Monatsmieten betragen.
Maßnahmen wie der Abmeldung von Strom-, Wasser- und Gasversorgung oder dem Austausch von Türschlössern ist verboten, und ziehtstrafrechtliche verfolgung nach sich!!
Also vor einem Spanischen Gericht Räumungsklage einreichen!
Etwa einen Monat nach Einreichung der Klage entscheidet das zuständige Gericht über die Zulassung, Verhandlungs- und Räumungstermin.
Je nach Gericht kann es acht bis 16 Monate bis zur Räumung dauern.
Mann kann sich ja vorstellen wie das Haus, nachdem der Mieter verklagt wird, dann nach einem Jahr aussieht!
Bei einem Freund von mir, standen seine kompletten Möbel mehrere Monate im Garten.... Nach Zustellung der Klage ;-)
Vom inneren Zustand des Hauses ganz zu schweigen!!
Dann noch das Thema : "Hausbesetzung" in Spanien!
Die Hausbesetzer berufen sich indes auf die Artikel 47 und 33 der spanischen Verfassung, die ihnen ein „Recht auf eine würdige Unterkunft“ und ein „Recht auf Besitz“ einräumen.
Demnach macht sich eine Person, die in eine leere Wohnung eindringt, in Spanien nicht unbedingt strafbar.
Eine Zwangsräumung durch
die Polizei ist allerdings nur dann möglich, wenn der rechtmäßige Hausbesitzer innerhalb von 72 Stunden Anzeige erstattet.
Sobald diese Frist verstrichen ist, ist eine Zwangsräumung nur noch nach einem richterlichen Beschluss möglich.
Also, ich möchte keinesfalls ausdrücken nicht wirtschaftlich Denken zu müssen, und Stolz bin ich eigentlich nur darauf mich im Vorfeld eingehend über die Rechtslage in Spanien informiert zu haben!
Und den "Luxus" mir ein Haus nur zum Spaß zu kaufen, konnte ich mir zu diesem Zeitpunkt einfach leisten ;-)