Hallo, der Link vom Bangkok Bub hatte mein Interesse geweckt und habe die
Globality Sales Contact
angeschrieben.
Ich bin 63 Jahre alt mit diversen Vorerkrankungen.Schon 2 mal stationär in Thailand. Die wollen von mir 200.-€ pro Monat ohne Selbstbeteiligung.
Entweder ich gebe alle Vorerkrankungen an und diese sind dann ausgeschlossen oder diese Anwort:
Versicherungsschutz gemäß unserem Tarif YouGenio® World bieten wir Ihnen unverzüglich, vorausgesetzt,
Sie entscheiden sich von unserer Moratoriumsklausel Gebrauch zu machen. Diese schließt sämtliche
Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre für die ersten 2 Versicherungsjahre aus. Die Beantwortung der
Gesundheitsfragen im Antrag ist daher in diesem Fall nicht erforderlich, so dass Sie die Versicherung sofort
abschließen können.
Globality S.A.
1A, Rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
www.globality-health.com
contact@globality-health.com
Also für mich völlig uninteresant.
Da ich auch in Rente weiter bei der TKK pflichtversichert bin. Lohnt sich für mich die ENVIVAS für 89 Cent am Tag die mir folgendes geantwortet hat:
Sorry für den langen Post, aber vielleicht interesiert es den einen oder anderen. Übrigens Ab nächstes Jahr mit 64 2,2 .-€ pro Tag
Im Fall der Fälle sollen Sie jederzeit einen problemlosen Kontakt zur Envivas herstellen können. Die "Envivas-Notrufzentrale" ist unter der Telefonnummer +49 89 - 55 98 72 10 immer für Sie da. 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen. Egal, in welchem Land Sie sich befinden.
Unsere Mitarbeiter werden sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und die Kosten direkt erstatten. Bei Erkrankungen, die nur mit geringen Kosten verbunden sind, bitten wir Sie in Vorleistung zu treten. Reichen Sie uns dann bitte die Originalrechnungen zur Erstattung ein.
Auf den Rechnungen muss der Name der behandelten Person, das Behandlungsdatum, die Krankheitsbezeichnung sowie der Rechnungsbetrag vermerkt sein.
Zu den Arzneimitteln benötigen wir die ärztliche Verordnung sowie den Nachweis, dass die Medikamente aus einer Apotheke bezogen wurden. Auch auf der Verordnung muss der Name der behandelten Person sowie der Rechnungsbetrag ersichtlich sein.
Bitte legen Sie auch einen Nachweis über den Beginn Ihrer Auslandsreise (zum Beispiel Buchungsbestätigung, Flugschein, Hotelrechnung) dazu.
Weiterhin bitten wir Sie auf den Rechnungen oder in einem gesonderten Schreiben zu notieren, was genau passiert ist (Krankheitsbezeichnungen, Art der medizinischen Heilbehandlung, und so weiter).
Im Fall der Fälle sollen Sie jederzeit einen problemlosen Kontakt zur Envivas herstellen können. Die "Envivas-Notrufzentrale" ist unter der Telefonnummer +49 89 - 55 98 72 10 immer für Sie da. 24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen. Egal, in welchem Land Sie sich befinden.
Unsere Mitarbeiter werden sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung setzen und die Kosten direkt erstatten. Bei Erkrankungen, die nur mit geringen Kosten verbunden sind, bitten wir Sie in Vorleistung zu treten. Reichen Sie uns dann bitte die Originalrechnungen zur Erstattung ein.
Auf den Rechnungen muss der Name der behandelten Person, das Behandlungsdatum, die Krankheitsbezeichnung sowie der Rechnungsbetrag vermerkt sein.
Prinzipiell besteht Versicherungsschutz für unvorhersehbare Erkrankungen und akut auftretende Erkrankungen und Verschlechterungen. Bei chronischen Krankenheiten kann man grundsätzlich nicht im voraus sagen, dass Sie immer Schutz haben, wenn Sie zum Beispiel zu wenig Medikamente mit sich mitführen oder diese zu Hause vergessen haben, da hier nicht das unvorhersehbare eingetreten ist. Des Weiteren besteht bei chronischen Krankheiten die Regelung, dass auch hier die Techniker Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt.
Sollte es zu einer Behandlung führen, kann eine genaue Prüfung des Schadens nochmals genauer von unserer Seite aus durchgeführt werden.
Selbstverständlich gewähren wir Ihnen Versicherungsschutz im vollem Umfang, weisen jedoch darauf hin, dass bei bekannten Diagnosen und Krankheiten eine genaue Prüfung des Geschehens durchgeführt wird,
Zu den Arzneimitteln benötigen wir die ärztliche Verordnung sowie den Nachweis, dass die Medikamente aus einer Apotheke bezogen wurden. Auch auf der Verordnung muss der Name der behandelten Person sowie der Rechnungsbetrag ersichtlich sein.
Bitte legen Sie auch einen Nachweis über den Beginn Ihrer Auslandsreise (zum Beispiel Buchungsbestätigung, Flugschein, Hotelrechnung) dazu.
Weiterhin bitten wir Sie auf den Rechnungen oder in einem gesonderten Schreiben zu notieren, was genau passiert ist (Krankheitsbezeichnungen, Art der medizinischen Heilbehandlung, und so weiter). Vielen Dank.