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Joe

Baht-Kurs (Diskussion), Euroschwaeche und.......

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
836
3.399
1.845
als wahlhelfer bin ich jetzt etwas irritiert, wie darf man das verstehen?

Wer ist wahlberechtigt?

„(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes …“

"Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG*)."

Will heissen:
Nur weil sich bei Dir als Wahlhelfer jemand mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweist, hat er Dir damit nicht belegt, dass er Deutscher Staatsbürger ist.
Nur mit dem Staatsangehörigenausweis kann sich eine Person einwandfrei als Deutscher Staatsbürger ausweisen.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist in Einzelfällen erforderlich für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z. B.: Adoptionen mit Ausländerbeteiligung; teilweise bei der Zulassung zum Staatsdienst, Verbeamtung, oder staatliche Zulassung für Ausübung bestimmter Berufe (z. B. Approbation als Arzt); Staatsangehörigkeitsfeststellung von Deutschen, die im Ausland geboren wurden.
Denn nur hier wird die Staatsangehörigkeit auch tatsächlich überprüft.



*§ 30 - Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

(1) 1 Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. 2Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. 3Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.

(2) 1 Für die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn durch Urkunden, Auszüge aus den Melderegistern oder andere schriftliche Beweismittel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden und danach nicht wieder verloren gegangen ist. 2§ 3 Abs. 2 bleibt unberührt.

(3) 1 Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. 2Auf Antrag stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Bescheinigung über das Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit aus.


Interessant ist, dass die Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises bei der Ausländerbehörde zu stellen ist.
 
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skynet66

dr. phil. yodsak (hc)
   Autor
8 Juli 2012
1.004
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Nur weil sich bei Dir als Wahlhelfer jemand mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweist, hat er Dir damit nicht belegt, dass er Deutscher Staatsbürger ist.
verstehe immer noch nicht, worauf du hinaus willst.

der perso oder pass dient bei einer wahl nur zur feststellung der identität.

alle wahlberechtigten haben zuvor eine wahlbenachrichtigung per post erhalten. im wahllokal haben die wahlhelfer eine liste aller im wahlbezirk gemeldeten wahlberechtigten.
nur diese personen sind zur wahl berechtigt und werden dann auf der liste abgehakt um mehrfachstimmen zu verhindern.

wenn du darüber diskutieren möchtest, wer wahlberechtigt sein darf, dann bin ich die falsche adresse, im wahllokal ist beschiss nahezu ausgeschlossen.

ich empfehle jedem interessierten bürger einfach mal wahlbeobachter zu werden, bei der auszählung ist das vollkommen unkompliziert und ohne anmeldung bei jeder wahl möglich und erwünscht.

für weitere fragen stehe ich gerne zur verfügung.
 

Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
836
3.399
1.845
verstehe immer noch nicht, worauf du hinaus willst.

der perso oder pass dient bei einer wahl nur zur feststellung der identität.

alle wahlberechtigten haben zuvor eine wahlbenachrichtigung per post erhalten.

Ganz einfach: Der "Wahlberechtigte" hat - wie Du richtig feststellst - seine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten.
Im Wahllokal liegt eine Liste mit diesen "Wahlberechtigten" aus - die Ihr Wahlhelfer anhand der Identität des aufschlagenden "Wahlberechtigten" per Ausweispapier prüft.

So weit so gut.

Im Vorfeld liegt bereits der Fehler.
Der "Wahlberechtigte" wurde an keiner Stelle geprüft. Es gibt nirgendwo eine Prüfung, ob der vermeintliche "Wahlberechtigte" überhaupt Wahlberechtigt ist.
Anhand der Ausstellung der Ausweispapiere Personalausweis/Reisepass wird lediglich die Vermutung begründet - nicht jedoch die Tatsache, dass es sich hierbei um einen Deutschen Staatsbürger handelt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Art. 116, Abs. 1 GG.
Deutsche Ausweispapiere werden an mutmassliche Deutsche ausgegeben.
Die Staatsangehörigkeit wurde nie geprüft - somit nehmen an Wahlen Personen teil, die lediglich mutmaßlich Wahlberechtigt sein könnten - möglicherweise aber nicht sind.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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einfach mal wahlbeobachter zu werden,
In Frankreich bei der letzten Wahl sollen ungewöhnliche viele ungültiger Stimmen aufgefallen sein.
Bilder von ausgegebenen Wahlzetteln wurden ins Internet gestellt an denen entweder eine Ecke etwas abgeschnitten war oder die irgend wo einen Einschnitt hatten.
Gerne in Bezirken die nicht "Linientreu" abstimmen.
Ich könnte versuchen das nochmal im Internet zu finden.
Die große Linie - wo es lang gehen soll - wird von den USA vorgegeben. Wetten? Da stellt sich keiner quer. Aus keiner Partei.

Zur Erinnerung:
War es nicht so das vor kurzem die deutsche große Friedenspartei einen völkerrechtswidrigen Krieg befürwortet hat?

Ok. Ich weiß. Es geht um den Euro-THB Wechselkurs. Nächster 1. unter 35. 5555555
 
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skynet66

dr. phil. yodsak (hc)
   Autor
8 Juli 2012
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Der "Wahlberechtigte" wurde an keiner Stelle geprüft. Es gibt nirgendwo eine Prüfung, ob der vermeintliche "Wahlberechtigte" überhaupt Wahlberechtigt ist.

das stimmt so nicht, wahlberechtigt sind alle, welche im einwohnermeldeamt im wählerverzeichnis geführt werden. und auf diese liste rutscht man nicht aus versehen.

mal eine gegenfrage: wie kommst du darauf? eine vermutung? oder bist du hier einer ganz heißen sache auf der spur, von der wir alle nichts wissen?

ist natürlich alles schon wieder dermaßen offtoppic, aber sei's drum ...
 

ullilu

Member Inaktiv
Inaktiver Member
24 Januar 2013
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@Cybersonic
Lerne die Reihenfolge von Ausweispspieren bis du zu einer Wahl eingeladen wirst.
Geburtsschein, Abstammungsurkunde. Personalausweis.
1 + 2 weißen dich bereits als wahlberechtigt aus, da 2 zum Antrag eines Personalausweis vorgelegt werden muss.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Youtube: Frieden = Pleite der USA
Unglaublich was da erzählt wird. Wenn da was dran ist ??? und das scheint so das das stimmt!
 

thaiguy

Lady Drink King
   Autor
25 Dezember 2013
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1. Es gibt keine unabhängig geprüften Berichte dieser Art - anstatt ewig um den heißen Brei herumzuschreiben hättest Du der Einfachheit einen Link...

Financial Statementsfor the year ended 31 December2017andReport of the Independent Auditors

Das Institut habe ich mittlerweile nicht mehr im Korb, erscheint mir unzuverlaessig und der auditor eventuell ebenso.

Bloedsinn, heisse Luft usw. - rede ruhig weiter, aendert nichts am Sachverhalt. Klar, ich haette das Dokument oder die url einstellen koennen. Aber dann: lassen wir llieber unserem Experten und seiner Kompetenz freien Lauf, und zwar ungebaendigt von laestigen Fakten.
 
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Cybersonic

LOS lassen - nicht möglich
   Autor
4 Oktober 2010
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@Cybersonic
Lerne die Reihenfolge von Ausweispspieren bis du zu einer Wahl eingeladen wirst.
Geburtsschein, Abstammungsurkunde. Personal...

Für die Beantragung eines Personalausweises reicht in der Regel die Vorlage anderer Ausweisdokumente (Kinderausweis, Reisepass, alter Personalausweis) oder die Geburtsurkunde.
Alle diese Dokumente sind aber nicht aussagekräftig, was die tatsächliche Staatsangehörigkeit betrifft.
Die Deutsche Staatsangehörigkeit ist per Gesetz ausschließlich über den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisbar.

„Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG).
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“


wahlberechtigt sind alle, welche im einwohnermeldeamt im wählerverzeichnis geführt werden

An die im Wählerverzeichnis geführten Personen ergeht die Mitteilung über die Wahlberechtigung. Das ist richtig - aber per Gesetz eigentlich falsch.


"Wahlberechtigt sind alle Deutschen nach Art. 116, Abs. 1 GG."
Die Deutsche Staatsangehörigkeit ist per Gesetz ausschließlich über den Staatsangehörigkeitsausweis nachweisbar.

Somit müsste jeder Wahlberechtigte im Vorfeld seine Deutsche Staatsangehörigkeit per Staatsangehörigkeitsausweis belegen, was nicht der Fall ist.

Nur hält "man" sich auch hier nicht an geltendes und gültiges Gesetz - wie bei so vielen Dingen.
 
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skynet66

dr. phil. yodsak (hc)
   Autor
8 Juli 2012
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ich bin noch keinen deut schlauer, wird da recht gebeugt?

hast du da belege?

poste doch bitte hierzu einen juristisch fundierten link, damit sich unwissende wie ich mal einlesen können, vielen dank.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
3.624
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Währungen: USA verlangen von China, seine Währung zu manipulieren - WELT
Manipulation von Währungen!
von Wechselkursen
unabhängig von Wirtschaftsdaten
das soll es angeblich geben.

So vielschichtig die Gründe sind das Menschen nach Thailand auswandern und investieren, so vielschichtig die Beweggründe dies nicht, oder nicht mehr zu tun,
genau so scheint es auch auf dem Währungsmarkt zu sein und der größte Player bewegt/bewirkt am Meisten.
 
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cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
   Autor
18 Oktober 2016
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