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Thailand Ausländerbehörde DE / Visum zum Ehegattennachzug

MG28

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21 November 2018
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@Loco Sorry,
ich meinte, als die Ausländerbehörde etwas von dir gebraucht bzw benötigt hat?
Kamen die dann zuerst auf dich zu oder wollten die garnichts zusätzlich wissen?
 

Loco

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8 Juli 2013
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Thmor Kol, Battambang, Siem Reap (Kambodscha)
Ne wir hatten alles geklärt und auch schon bei der Ausländerbehörde abgegeben, es ging nur noch um den A1 Test oder halt das Zertifikat. Alles andere hatten wir schon vorher vorgelegt. Ich glaube das war Heiratsurkunde, Versicherungskarte (das sie über mich versichert ist), Meldebeschinigung das sie bei mir in der Wohnung gemeldet ist, ihre Steuernummer vom Finanzamt, Kopie ihres Passes.

Wie gesagt ich weiß nicht mehr genau was es alles war. Zur Botschaft hat sie auch nochmal alles mitgebracht glaube ich, plus das A1 Zertifikat.

Die Botschaft setzt auch dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung und die gibt dann das ok, ich denke hätten Unterlagen gefehlt, hätten die mich angeschrieben oder angerufen, aber das kann ich nicht mit 100 % Sicherheit sagen.
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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ich meinte, als die Ausländerbehörde etwas von dir gebraucht bzw benötigt hat?
Kamen die dann zuerst auf dich zu oder wollten die garnichts zusätzlich wissen?
Die ABH benötigt in der Regel keine zusätzlichen Informationen oder Unterlagen. Ich hatte mich vorher dort gemeldet und der Sachbearbeiter hat mich gebeten die bei der Botschaft eingereichten Unterlagen falls vorhanden zu mailen. Das habe ich getan und dann auch von der ABH direkt die Info per Telefon erhalten, das das ok nach Bangkok raus ist. Einen Tag später konnte dann das Visa schon abgeholt werden. Haben bis heute, inzwischen schon Niederlassungserlaubnis erhalten, ein wirklich sehr gutes Verhältnis zur ABH.

Gruß USCMAI
 
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Mister Alf

Nieder-Sachse
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23 Mai 2016
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Bei uns hat das auch etwa 4 Wochen gedauert, und das sogar über den Jahreswechsel.
Ich hatte zwischendurch mal eine Email an unsere Ausländerbehörde geschrieben, ob noch noch von meiner Seite Unterlage in Deutschland nötig sind, war aber nicht notwendig.

Einzig bei der Krankenversicherung hatten wir einen Fehler gemacht. Da der Hochzeitstermin schon fest stand, habe ich nur 2 Monate versichert und nach Thailand gesendet. Da das Visum aber über 3 Monate ausgestellt wurde, bestand die Botschaft auch auf 3 Monaten Krankenversicherung. Diese hat dann meine Frau dann noch kurzfristig in Thailand abgeschlossen.
 
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MG28

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21 November 2018
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Bei uns hat das auch etwa 4 Wochen gedauert, und das sogar über den Jahreswechsel.
Ich hatte zwischendurch mal eine Email an unsere Ausländerbehörd...

Danke für deinen Bericht. Das mit der Krankenversicherung beim Ehegattennachzug (nach Heirat in Thailand) habe ich auch noch nicht ganz verstanden. Laut meiner Krankenkasse ist meine Frau bei mir ab Anmeldung in der Familienversicherung mitversichert. Jedoch brauch ich wahrscheinlich für die Visumsdauer eine Auslandskrankenversicherung.
Darum kümmere ich mich aber erst wenn ich ein Okay der Ausländerbehörde bekomme.

Wie viel THB hast du für die Krankenversicherung gezahlt @Mister Alf ?
 
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Tom4711

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2 März 2015
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Hallo zusammen,

Ein paar Fragen: das Heiratsvisum berechtigt ja nicht unmittelbar zum Nachzug nach Deutschland. Man liest zum einen, dass zur Eheschliessung die Prüfung A1 notwendig ist, zum anderen liest man, dass nur zum Ehegattennachzug ein Nachweis des A 1 notwenig ist. Was ist nun tatsächlich korrekt?

Zum anderen ist auf einschlägigen Seiten zu lesen, dass der Nachweis des A1 verzichtbar ist, wenn ein Studium und ausreichend Englischlenntnisse vorhanden sind (idR Master Abschluss). Hat jemand diesbezgl. Informationen oder Erfahrungen?

Weiter ist auf Kanzleiseiten zu lesen, dass das Recht der Ausübung der Ehe (damit eben der Ehegattennachzug) nicht durch die eher absurde (weil nur durch das GI durchgeführte) A1 Prüfung verhindert werden darf. Hat hier jemand Erfahrungen?
Könnte ggf. Ein Bachelor Abschluss mit Englischnachweis und ein Nachweis der Kurse A1.1 und A1.2 ( bislang ohne Abschliessende A1 Prüfung) ausreichend sein für ein Ehevisum oder auch ein Ehegattennachzugsvisum?

Ich freue mich über Erfahrungsberichte oder Hinweise zu den Themen.
 

JT29

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Man liest zum einen, dass zur Eheschliessung die Prüfung A1 notwendig ist

Man muss hier differenzieren. Für eine reine Eheschließung braucht man keinen A1. Der A1 wird für den längerfristigen Aufenthalt in DE benötigt.
Daher ist es egal. Das Heiratsvisum ist die Eintrittskarte für DE vor der Heirat. Nach der Heirat geht es um den Aufenthaltserlaubnis und hierfür braucht man eben den A1.
Heiratet man im Ausland, dann heißt das Kind "Familiennachzug". Auch hier ist das Visum erst die Eintrittskarte und anschließend benötigt man die Aufenthaltserlaubnis mit A1.

(idR Master Abschluss).

Ich meine beim BAMF war immer von Hochschulabschluss und erkennbarer geringer Integrationsbedarf die Rede. Früher konnte man auch auf der Botschaft seine Deutschkenntnisse zum Besten geben, anstatt einer Prüfung. Für den A1 muss man nicht unbedingt zu Goethe. Lediglich die Prüfungen müssen dort oder bei anderen Anbieter (z.B. telc) gemacht werden.
 
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Tom4711

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2 März 2015
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Danke vielmals!
Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, während des Heiratsvisums könnten Sie die A1 Prüfung machen.
Ist dann zwingend eine Rücklehr nach TH erforderlich und eine erneute Antragstellung für einen Nachzug oder läge das im Ermessen der Ausländerbehörde, wenn zum Ende des VISA der A1 Test vorläge?


Bzgl. dem A1 meinte ich die zwingende Prüfung beim GI.
Es liegt ein Bachelor für IT vor und bereits zwei erfolgreich teilgenommene Kurse A1.1 und A1.2 bei der VHS vor sowie die ausgestellte Berechtigung für die Teilnahme an B1. Aus meiner Sichtweise ist hier ja erkennbar, dass eine Verständigung in EN und DE bereits möglich ist.
 

JT29

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Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, während des Heiratsvisums könnten Sie die A1 Prüfung machen.

Vielleicht klarer: Das Visum zur Heirat oder das Visum zum Familiennachzug gibt es erst mit Vorlage der A1 Bestätigung.

Zur anderen Frage, stell die doch mal bei der Botschaft selbst, dann hast du Klarheit - gefühlt würde ich sagen, dass das ausreichen müsste.
 

Tom4711

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Jetzt wird es wirr.

Du sagst:
Für eine reine Eheschließung braucht man keinen A1. Der A1 wird für den längerfristigen Aufenthalt in DE benötigt.

Das heisst VISA für Heirat (3 Monate ähnlich wie Besuchsvisa) möglich ohne A1. Nur wenn Sie bleiben möchte würde das A1 benötigt. Oder habe ich es falsch verstanden?
 

Friese

เมื่อคืนผีดุเนอะ
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Jever
Für eine reine Eheschließung braucht man keinen A1. Der A1 wird für den längerfristigen Aufenthalt in DE benötigt.
Das ist richtig, du kannst deine Freundin auch mit einem Schengenvisum heiraten.
Jedes Standesamt in D wird euch trauen.
Nur muss sie nach Ablauf des Visum D wieder verlassen.
Das heisst VISA für Heirat (3 Monate ähnlich wie Besuchsvisa) möglich ohne A1.
Bei Beantragung des Heiratsvisum muss der A1 vorgelegt werden.
 
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Tom4711

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2 März 2015
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München und Umgebung, Deutschland
Das ist das woran ich hänge.

Bei einem Schengenvisum droht nach der Ehelichung die Ausweisung.

Bei einem Heiratsvisum ist ein A1 erforderlich obgleich es nicht zum Daueraufenthalt in DE berechtigt.

Das Nachzugsvisa berechtigt dazu. Wozu dann bei Heiratsvisum A1?
 

Tom4711

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Soweit verstanden. Wenn jedoch kein A1 da ist, gibt es auch keinen Titel. Wozu sollte der A1 dann für ein Heiratsvisum benötigt werden? Ich möchte es gern verstehen.

Das Visum für den Ehegattennachzug ist dem zufolge nur relevant wenn man im Ausland geheiratet hat?
Sorry für die hartnäckige Nachfrage, aber das geht leider aus keiner Website hervor, auch nicht aus der der Botschaft.
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
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Soweit verstanden. Wenn jedoch kein A1 da ist, gibt es auch keinen Titel. Wozu sollte der A1 dann für ein Heiratsvisum benötigt werden? Ich möchte es g...

Sie beantragt ein nationales Visum ( D ),zur Eheschließung in D.

Diese Art der Kategorie D,sagt aus das sie nach der Eheschließung berechtigt ist einen Aufenthaltstitel nach §28 Aufenthaltsgesetz zu beantragen.

Bei der Beantragung des Visa muß ein A1 Zertifikat in der Regel vorgelegt werden.

Das gleiche gilt für die Beantragung für ein FZF Visum.

Gruß

Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1-Zertifikat des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre)

Auswärtiges Amt - Visum zur Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft
 
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Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
   Autor
1 Februar 2009
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Wozu sollte der A1 dann für ein Heiratsvisum benötigt werden? Ich möchte es gern verstehen

Es sind ganz einfach die Regeln des Deutschen Staates!

Es wird zur schnelleren Integration verlangt.Nach Einreise und Verbleib muss innerhalb einer bestimmten Zeit der B1 Test gemacht werden. Schafft man den nicht,sondern nur den A2 muss die Thai öfters zum Visaverlängern bei der AB antanzen,was auch ins Geld geht.

Ich verstehe das übrigens auch nicht.Was bei anderen Volksgrupen die in D Leben versäumt wird,wird gerade bei etlichen anderen Gruppen wie z.B. den Thais oder Phillipines rigoros durchgeführt.

Allerdings ist es auch meist so,das auch viele Thaifrauen es nicht ganz so Ernst mit Ihrem neuen Farangmann meinen. Da wird dann sehr oft nach 3 Ehejahren die Flucht in Harzt 4 gemacht,natürlich mit jungem Lover. Wenn noch Kinder im Spiel sind wird es für den Deutschen Staat noch Teurer.
 
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