bin ledig, habe Wohnsitz und Bankkonten in DE, Lebensmittelpunkt in Thailand (Retirememt Non -O- Visa), langjährige Thai Freundin und 3 Geschwister in DE.
Wohnsitz in Deutschland gibt den Geschwistern die Möglichkeit,
das zuständige Familiengericht in DE, in dem Bezirk, wo Du Deinen Wohnsitz hast,
den Antrag zur Bestellung, als Nachlasspfleger zu stellen.
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.
Auch wenn Du der Meinung bist, das Dein Lebensmittelpunkt Thailand ist,
muss das Familiengericht in DE das nicht auch so sehen,
dazu kommen die ev. Ansichten der Geschwister, die das Familiengericht informieren könnten.
Wer am Ende vom Familiengericht bestellt wird, ist derjenige, der die Vermögensliste fürs Gericht zusammen stellt,
die Banken informiert, den Erbschein beantragt usw.
Ich würde zB daran denken, mit den Geschwistern eine gemeinsame Erklärung vorbereiten,
wo sie schriftlich wirksam erklären (Unterschrift in Deiner Anwesendheit ), das Du zB. in den letzten 5 Jahren insgesamt xx Monate in DE verbracht hast,
und das Dein Leben, mit xx Monaten pro Jahr in Thailand, eben in Thailand stattfindet.
Weiss natürlich nicht, ob Du in DE steuerlich und und Melderechtlich angemeldet bist,
denn das müsste auch alles bedacht werden,
weshalb so Internet"-beratungen" mit unvollständigem Überblick, hoch problematisch sind.