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Alles zum Sparbuch und Testament in Thailand

Bagsida

Gibt sich Mühe
   Autor
28 April 2014
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Auf dem lande im Norden
Ja Kalle dann versuche es mal bei der GSB Government Savings Bank die sind sehr Falang freundlich
hast natürlich recht ob es so kommt wie hinterlegt und abgemacht kann ich ja dann nicht kontrollieren :lool

aber meine Nichte hat zumindest etwas in der Hand wo Sie dann Druck ausüben kann
damit die Bank sich das Geld nicht unter den Nagel reisen kann.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Ich hatte auch nicht den Eindruck dass es daran lag dass man Farang unfreundlich ist. So etwas wie eine Vollmacht nach dem Tode scheint es hier bei Banken einfach nicht zu geben. Bei Versicherungen ist das was anderes wie in D auch. Da bekommt derjenige die Kohle der als Begünstigter eingesetzt ist und hat nix mit Erbfolge zu tun.

Was ich hier von Thais weiß ist, dass sie ein Testament machen oder es einfach der gesetzlichen Erbfolge überlassen wer was kriegt, sofern überhaupt was da ist.

Bei meinem Zweifel hatte ich auch nicht einbezogen, dass sich die Bank das Guthaben einfach unter den Nagel reißen will, sondern dass es dann vielleich heißt: Ja, der Farang hat da was geschrieben, aber das geht so nicht. Es muß alles den offiziellen Weg laufen über die Botschaft und dann Deutsche Behörden. Und bis dann die Einwilligung aus D vorliegt kann sehr viel Zeit vergehen oder es gibt noch andere Erbberechtigte aus der gestzlichen Erbfolge in D die nicht so einfach auf ihren Anteil verzichten. Aus dem Fall wo ich einer Thai zu ihrem Erbe verholfen habe weiß ich, dass man bei Todesfall ohne Testament in D Rechtspfleger einsetzt, die wirklich forschen, ob da noch andere Berechtigte sein können.

Auf jedem Fall sollte man denen die einen Nutzen aus deinem Ableben haben sollen etwas in die Hand geben, dass sie ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können.

Kenne hier auch so einen lustigen Farang, der zwar auf einer Seite überall erzählt wie gut seine Frau später als Witwe abgesichert ist, umgekehrt darf sie aber nicht wissen was und woher er Rente bezieht und auf welchen Banken er ein Konto hat. Sie könnte ihm ja nachts die Kehle durchschneiden, wenn sie beim Zocken mal wieder heftig in die Sch.... gegriffen hat.

Ich würde dir auf jedem Fall empfehlen ein handgeschriebenes Testament aufzusetzen. Muster dafür findet man überall im Internet. Dieses dann von zwei Thai-Zeugen mit unterschreiben und auch übersetzen lassen. Bei mir hat die Übersetzung durch CTA Pattaya bei 3 Seiten Handschrift 2.000 Baht gekostet.

Wenn auch die Thai-Behörden damit nicht sofort ungeprüft deinem Wunsch entsprechen dürfte es doch dazu beitragen, dass das OK aus D nicht lange auf sich warten lässt.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Wie es so ist in Thailand wird überall die eigene Suppe gekocht.
Nach dem meine Frau gestorben ist habe ich bei der SCB nachgefragt wie vorgehen um das Konto zu schliessen.
Der Filialleiter fragte mich kennst du den ATM Code, ja klar, er hat dann Persönlich das gesamte Guthaben am ATM auf mein Konto transferiert
er meinte der Offizielle weg ist kompliziert mit Kosten verbunden und dauert mehrere Monate.

So was ist sicher immer möglich, vor allem wenn der Banker dem Begünstigten wohl gesonnen ist. Und anschließend juckt es keinen, wenn da nicht jemand gegen angeht.

Nur bei dir war das ja genau umgekehrt. Da ist die Thai-Bürgerin gestorben und es wird alleine in Th entschieden wer was bekommt. Wenn der Ausländer stirbt kann das schon anders laufen.

Ich weiß nur nicht wie das in Th mit der Sperre der Konten in so einem Fall geht. Ich glaube nicht, dass vor Ort jemand alle Zweigstellen in weitem Umkreis abklappert und fragt, ob da ein Konto besteht. Und auch das würde nix nutzen, wenn das Konto weit entfernt geführt wird.

Ich könnte mir vorstellen dass die Botschaft, die ja sofort beim Tode eines Ausländers informiert wird, eine Nachricht an alle Hauptstellen der Banken in Bkk gibt und diese dann von dort aus sperren und Rückmeldung an die Botschaft geben, wo was ist. Könnte vielleicht jemand von der Botschaft beantworten.
 

mikelger

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 Dezember 2012
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Deutschland
Ja kann man. Hat aber den Nachteil, wenn da die Garantiesumme drauf ist die man zur jährlichen Erneuerung der Extension vorlegen muß, dann wird bei Konto auf zwei Namen auch nur die halbe Summe angerechnet.

Haben wir auch so gemacht. So können beide immer ohne Probleme an das Geld ran. Man muss ja nicht gleich sterben, ein Unfall kann einen auch schon in eine Notlage bringen oder man kommt ins Krankenhaus.

Von den Zinsen her ist das Recht unattraktiv geworden. Leider.
 

Bagsida

Gibt sich Mühe
   Autor
28 April 2014
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Auf dem lande im Norden
@kalle11

Meine Frau ist aber auch Schweizerin gewesen hatte beide Pässe.
Dass mit dem Testament ist eine gute Sache werde ich auch machen damit meine Nichte zu Ihrem Recht kommt.
Du meinst also das ich das Testament bei der CH Botschaft hinterlegen soll ?
Werde auch nochmals bei der GSB vorstellig und da nachfragen ob ich eine Schriftliche Bestätigung erhalte.
 

eule

master of jars
Inaktiver Member
24 April 2010
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nong weng
ich habe jetzt mal etwas zum thema testament in thailand etwas gegoogled und bin dabei auf folgende seite gestossen, die mir recht informativ zu diesem thema zu sein scheint.

Testament in Thailand - so stellen Sie sicher, dass Sie richtig vererben

auch diese seite scheint einige nuetzliche informationen zu dem thema testament in thailand zu beinhalten.

Sterbe-Vorsorge in Thailand

ich bin jetzt nur noch am ueberlegen, ob ich das ganze hier in thailand ueber einen rechtsanwalt abwickeln lasse, damit etwaige formfehler vermieden werden. kennt sich jemand hier mit den kosten fuer einen rechtsanwalt aus?

Genau ein DKB-Konto ist auch bei uns ein Thema. Ob ein einfaches kurzes in Th geschriebenes Testament dann reicht weiß ich nicht. Habe das so gelöst. Meine Frau hat eine Vollmacht für nach meinem Tode dort. Habe die schriftliche Bestätigung von denen, dass sie nur einen Todesnachweis schicken muß und die Order das Guthaben nach Th zu überweisen. Nutzt dir aber nicht viel, da es schwer sein dürfte so was von hier für sie einzurichten von wegen Identitätsnachweis.

wie ich das mit meinem dkb konto handhabe muss ich nun mal sehen. eigentlich wollte ich es genau wie kalle machen, was meiner meinung nach die ideale loesung waere, nur scheitert das am erforderlichen identitaetsnachweis.

gruss
eule
 
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kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@kalle11Meine Frau ist aber auch Schweizerin gewesen hatte beide Pässe.
Dass mit dem Testament ist eine gute Sache werde ich auch machen damit meine Nichte zu Ihrem Recht kommt.
Du meinst also das ich das Testament bei der CH Botschaft hinterlegen soll ?
Werde auch nochmals bei der GSB vorstellig und da nachfragen ob ich eine Schriftliche Bestätigung erhalte.

Mein Testament hat meine Frau und kann es dann sofort vorlegen. wie das mit CH laeuft weiß ich nicht, aber bei der D-Botschaft kann man keine Testamente hinterlegen.
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Da es hier bereits viele nützliche Infos zum Thema "Testament" gibt, mache ich ebenso hier mal weiter.

In Pattaya sind mir 2 Anwaltskanzleien bekannt, welche sich mit dem Thema "Testament in Thailand" befassen und offensichtlich auch gut auskennen.

Das wäre A)
Thai888 Law Company
Preise erfährt man von denen auch leider nicht (mehr) auf der website. Ich erinnere mich indes, dass sie vor etwa 5 Jahre 8000฿ für ein Testament in thai&english aufgerufen hatten.
Ausserdem bieten (boten) sie einen fullservice für Alles samt Bestattungs-Ablauf und -Kosten (Wat, Mönche, Einäscherung usw.) einfacher Art, + alle Behördenangelegenheiten (Polizei, Botschaft, Sterbeurkunde etc.) ab 25000฿ an. Da braucht sich die hinterbliebene Holde hier somit wegen der Beerdigung um nix kümmern.
Ob diese Preise heute noch gültig sind? ...ich denke eher nicht. Zum thai&english Testament, werden sicherlich auch noch Übersetzungskosten für thai&deutsch hinzukommen.
->GoogleMaps

B)
1. link-> German-Thai Group
&
2. link-> Global Solidor Enterprise

Auf persönliche Nachfrage dort, wurde mir gesagt, dass ein Testament thai&deutsch = 12000฿ + irgendwelche Gebühren(?) dann = um die 13000฿ kostet.
->GoogleMaps
 

eule

master of jars
Inaktiver Member
24 April 2010
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nong weng
ich habe mein testament, handschriftlich auf deutsch aus dem netz abgekupfert. das liegt jetzt bei mir im safe und wenn meine frau das ding in thailand benoetigt, dann muss sie es eben uebersetzen lassen.

gruss
eule
 

Bitshock

Der tut nix, der will nur spielen
   Autor
24 September 2017
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Im Falle eines handschriftlichen Testaments, welches lediglich im eigenen Safe hinterlegt ist, kann ich mir vorstellen dass zumindest solche Passagen, welche sich auf in Deutschland befindliche Vermögenswerte beziehen, höchst anfechtbar sind. Deutsche Miterben können die Echtheit des Dokuments anzweifeln, und sie können zusätzlich in Zweifel ziehen, dass die Handschrift ohne Zwang und im Vollbesitz aller geistigen Kräfte angefertigt wurde.

Als Kosten einer rechtswirksamen Testamentshinterlegung bei einem deutschen Amstsgricht (ausschliesslich deutsche Konten und deutsche Immobilien betreffend) fallen folgende Gebühren an:
  • 75,00 € für die "Annahme einer Verfügung von Todes wegen in besondere amtliche Verwahrung."
  • 15,50 € für die "Registrierung der Urkunde im Testamentsregister".
Also insgesamt 90,50 € für die reinen Verwaltungsakte (Stand: März 2022). Das Testament wurde ohne Unterstützung/Beglaubigung eines Notars angefertigt und hinterlegt, eine inhaltliche Überprüfung auf Gesetzeskonformität erfolgte durch das Amtsgricht nicht. Die Hinzuziehung eines Notars verteuert natürlich die Kosten für das Testament um ein Mehrfaches.

Die inhaltliche Gesetzeskonformität kann in beiden Fällen im Erbfall von den Hinterbliebenen angezweifelt werden, es kommt in solchen Fällen zu einem Zivilprozess. Beispiel: Der Erblasser versuchte das Recht der Erben auf ihren Pflichtanteil einzuschränken, oder er verkleinerte das Erbe durch Schenkungen ohne Einhaltung von Fristen. Die Einschaltung eines deutschen Notars/Testamentvollstreckers wird solche Prozeßrisiken deutlich verringern.

Schlussfolgerungen:
  • Handschriftliches Testament im eigenen Safe ist riskant.
  • Die Billigvariante der Hinterlegung bei einem deutschen Amtsgericht (ohne Notar) ist möglich.
  • Die Hinzuziehung eines deutschen Notars bei Anfertigung und Beglaubigung eines Testaments und eine Beauftragung als Testamentsvollstrecker wird den Zugriff thailändischer Erben auf deutsches Vermögen des Erblassers deutlich vereinfachen.
  • Schließt für thailändische Erben eine in Deutschland gültige Rechtsschutzversicherung ab.
  • Für thailändisches Vermögen des Erblassers gelten ausschließlich thailändische Regelungen (gesondertes zweites Testament?).
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsauskunft. Ich schildere nur die Ergebnisse meiner Recherchen im Zuge der eigenen Testamentshinterlegung.
 
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JT29

Lady Drink King
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24 Oktober 2008
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Südbaden
Ich habe ja so ein Drama hinter mir. Ein guter Freund ist vor ein paar Jahen verstorben. Das erste Problem, mit X starb auch der Computer, oder auf gut Deutsch, die Witwe kannte kein einziges Passwort.
Sie nahm eine Frau aus dem Umfeld der Botschaft, die den Papierkram erledigte und Witwenrente beantragte. Das zog sich dann hin und dann bekam ich eine Vollmacht und die Bitte aktiv zu werden. Ja, Auslandsrenten sind besonders und brauchen Zeit, nach letztlich 8 Monaten floß das Geld, da wurde es bei der Witwe schon arg knapp.

Dann war da noch die Betriebsrente. Die Firma hat erstmal alles abgelehnt und weiss von nichts, was mich dann stutzig machte und da ich solche Spielchen von meiner Mutter noch her kannte. Ich habe ihren Anwalt aktiviert. Es kam raus, dass die Firma mittlerweile verkauft wurde und der Anwalt meinte: Das müssen sie sich mal vorstellen, da wurde die Firma beim Golfspielen verhöckert und man hat den neuen Besitzer von der Pensionsverpflichtung dumm sterben lassen.
Die Story short, am Ende war die Firma um und nun bezahlt der PSV via Allianz die Betriebswitwenrente.

Erbprobleme gab es keine, da war tatsächlich alles geregelt.
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Hallo zusammen, ich bin gerade dabei mir ein Testament zu erstellen und beglaubigen zu lassen. Wie so ein Testament inhaltlich ausgestattet sein sollte, da bin ich gut informiert. Zu meiner Situation noch folgende Infos: bin ledig, habe Wohnsitz und Bankkonten in DE, Lebensmittelpunkt in Thailand (Retirememt Non -O- Visa), langjährige Thai Freundin und 3 Geschwister in DE. Mir geht es um folgendes; bei der Aufzählung der einzelnen Thai Bankbücher bzw. Konten ist es bestimmt einfach im Todesfall dran zu kommen. Wie sieht es aber mit Guthaben auf Konten in DE aus? Welches Recht gilt hier bei Vorlgegung eines Erbscheines oder Sterbeurkunde? Rechtlich ist es so, dass wenn die Eltern beide verstorben sind meine Geschwister nur 20.000€ als Freibetrag erhalten. Obwohl meine Geschwister über das Testament informiert sind brauchen sie das Geld nicht und es ist auch klar, dass meine Freundin alles erhalten soll. Wenn aber für sie ebenfalls der Freibetrag von 20.000€ gilt und für den Rest Erbschaftssteuer zu bezahlen sind, das wäre Sch......:cry: Deshalb Frage an die Runde, was sagt das Thailändische Erbrecht bzw. Steuerrecht wenn klar und deutlich im Testament Namen und Bezugspersonen benannt sind? Hat hier jemand aussagekräftige Infos und wenn ja wo kann man sowas nachlesen? Im Voraus schon besten Dank
 
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Leebanon

Walkingstreet Veteran
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
bin ledig, habe Wohnsitz und Bankkonten in DE, Lebensmittelpunkt in Thailand (Retirememt Non -O- Visa), langjährige Thai Freundin und 3 Geschwister in DE.

Wohnsitz in Deutschland gibt den Geschwistern die Möglichkeit,
das zuständige Familiengericht in DE, in dem Bezirk, wo Du Deinen Wohnsitz hast,
den Antrag zur Bestellung, als Nachlasspfleger zu stellen.

Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich in der Regel nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers.

Auch wenn Du der Meinung bist, das Dein Lebensmittelpunkt Thailand ist,
muss das Familiengericht in DE das nicht auch so sehen,
dazu kommen die ev. Ansichten der Geschwister, die das Familiengericht informieren könnten.

Wer am Ende vom Familiengericht bestellt wird, ist derjenige, der die Vermögensliste fürs Gericht zusammen stellt,
die Banken informiert, den Erbschein beantragt usw.

Ich würde zB daran denken, mit den Geschwistern eine gemeinsame Erklärung vorbereiten,
wo sie schriftlich wirksam erklären (Unterschrift in Deiner Anwesendheit ), das Du zB. in den letzten 5 Jahren insgesamt xx Monate in DE verbracht hast,
und das Dein Leben, mit xx Monaten pro Jahr in Thailand, eben in Thailand stattfindet.

Weiss natürlich nicht, ob Du in DE steuerlich und und Melderechtlich angemeldet bist,
denn das müsste auch alles bedacht werden,

weshalb so Internet"-beratungen" mit unvollständigem Überblick, hoch problematisch sind.
 

wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
   Autor
28 Juli 2017
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Franken
Ich würde zB daran denken, mit den Geschwistern eine gemeinsame Erklärung vorbereiten,
wo sie schriftlich wirksam erklären (Unterschrift in Deiner Anwesendheit ), das Du zB. in den letzten 5 Jahren insgesamt xx Monate in DE verbracht hast,
und das Dein Leben, mit xx Monaten pro Jahr in Thailand, eben in Thailand stattfindet.
Dumme Frage, reichen da nicht auch die Stempel im Reisepass, ich mein da steht ja sehr genau drin, wann man in Thailand ein- und ausgereist ist.
 
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pomschobkuhn

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Wohnsitz in Deutschland gibt den Geschwistern die Möglichkeit,
das zuständige Familiengericht in DE, in dem Bezirk, wo Du Deinen Wohnsitz hast,
den Antrag zur Bestellung, als Nachlasspfleger zu stellen.



Auch wenn Du der Meinung bist, das Dein Lebensmittelpunkt Thailand ist,
muss das Familiengericht in DE das nicht auch so sehen,
dazu kommen die ev. Ansichten der Geschwister, die das Familiengericht informieren könnten.

Wer am Ende vom Familiengericht bestellt wird, ist derjenige, der die Vermögensliste fürs Gericht zusammen stellt,
die Banken informiert, den Erbschein beantragt usw.

Ich würde zB daran denken, mit den Geschwistern eine gemeinsame Erklärung vorbereiten,
wo sie schriftlich wirksam erklären (Unterschrift in Deiner Anwesendheit ), das Du zB. in den letzten 5 Jahren insgesamt xx Monate in DE verbracht hast,
und das Dein Leben, mit xx Monaten pro Jahr in Thailand, eben in Thailand stattfindet.

Weiss natürlich nicht, ob Du in DE steuerlich und und Melderechtlich angemeldet bist,
denn das müsste auch alles bedacht werden,

weshalb so Internet"-beratungen" mit unvollständigem Überblick, hoch problematisch sind.

Natürlich die Vorlage des Erbscheins. Die Vorlage der Sterbeurkunde löst, wenn nicht schon erfolgt, lediglich eine Meldung an das Finanzamt aus.

20.000 ist der Steuerfreibetrag für die Erbschaftsteuer. Wenn deine Geschwister nichts erben sollen, kannst du diese von deinem Erbe komplett ausschließen. Geschwister haben auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Nach thailändischem Recht sind 100.000.000 THB steuerfrei. Darüber hinaus muss deine Freundin 10% Steuern bezahlen.
Nachzulesen im Inharitance Tax Act von 2015.
Ich meine das steht im Chapter II , Section 11 oder 12

Natürlich gilt das thailändische Steuerrecht, da weder Du, noch deine Freundin den Wohnsitz in Deutschland haben bzw. steuerpflichtig sind.
Wenn das nicht so wäre müsste der Erbe , wenn du noch ein konto in Italien hättest, dort ggf.auch eine Steuererklärung abgeben.
Das mit dem thailändischen Steuerrecht wie du schreibst stimmt so nicht. Ich habe Wohnsitz in DE, bin steuerpflichtig und bin nachweislich 9 Monate hier in Thailand, da ich sonst 3 Monate mit Freundin in DE bin. Was die Erbschaft bzw. Testament betrifft wird meine thailändische Freundin alles bekommen, da mit den Geschwistern alles geregelt ist und kein Familiengericht benötigt wird. Für mich ist einfach wichtig was passiert wenn ich Tod bin und das Testament geöffnet wird und dann klar und deutlich dokumentiert ist, dass das Guthaben auf Volksbank XX, Deutsche Bank, Advanzia Bank usw. mit der Sterbeurkunde zur Auszahlung beantragt wird. Werden diese Guthaben 1:1 ausbezahlt abzgl. kleiner Gebühren für Bearbeitung und Auflösung? Oder greifen da noch andere Kraken zu :cry:
 

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Ich bin in Deutschland noch verheiratet, lebe aber seit 35 Jahren in Thailand.

Mein Haus in Deutschland und meine Rente/Pension bekommt meine dort lebende Ehefrau.

Also meine thailändische Lebenspartnerin bekommt weder meine Rente noch meine Pension!

Ich habe Ihr aber mein Condo schon überschrieben, was auch völlig ohne Gefahr geht!

Man muss eben entsprechende Verträge ins Chanot eintragen lassen, damit man eben nicht plötzlich auf der Straße steht…Das könnte ja passieren…;-(

Auch das Auto ist auf Ihrem Namen gekauft! Alles ohne Probleme…Geht alles mit Anwalt!

Ebenso kommt Sie an die Konten, sobald diese vom Gericht freigegeben werden!

Was aber eben auch länger dauern kann…!

Mein Testament habe ich schon lange bei einem Anwalt anfertigen lassen, übersetzt in Deutsch und englisch. Thai muss sein, da Thai eben hier die Amtssprache ist!

Also nicht in Deutsch handschriftlich verfassen, und dann im Ernstfall übersetzen lassen…!

Das geht nicht, bzw. wird nicht anerkannt!

Keine Immigration hat in all den Jahren die ich hier lebe, ein Saving Account mit 2 eingetragenen Bevollmächtigten als Sicherheit anerkannt!!

Und das, mit dann gibt es eben nur 400.000.-THB, halte ich für ein Gerücht!

Und eine Verfügungsberechtigung für den Zugriff auf Bankkonten gibt es hier auch nicht!

Selber seit 20 Jahren bei diversen Banken angefragt!

Ich mache mein Non -O Visa deswegen über Einkommensnachweis!

Eine Kontenfreigabe dauert in Thailand gut und gerne einige Monate!

Da sollte die Partnerin zumindest eine Summe in bar zur Verfügung haben, für die sie nicht zur Bank muss! Sollte auch kein Problem sein, oder? Also mindestens 6stellig.

Meine eigene Beerdigung habe ich schon vor mehr als 10 Jahren geregelt, und auch zu 100% bezahlt!

Meine Lebensgefährtin muss sich um nichts kümmern! Das will ich Ihr einfach auch nicht zumuten!

Eine Kopie des Vertrages ist bei der Deutschen Botschaft hinterlegt!

Die Fima, ist langjährig in Bangkok tätig und macht auf Wunsch auch Überführungen Weltweit!

Also Vorsorge ist, meiner Meinung nach, schon sehr wichtig!

Denn im Ernstfall, dürfte die Witwe damit schon leicht überfordert sein!

Das mit dem „Lebensmittelpunkt“ ist sehr einfach nachzuweisen.

Da reicht den Behörden ein Blick in den Reisepass !

Mehr als 180 Tage in Thailand = Der Lebensmittelpunkt eben Thailand!

Wohnsitz und Lebensmittelpunkt, bitte nicht verwechseln!

Ich habe auch einen Wohnsitz in Köln, aber das ist für Behörden und Versicherungen nicht von Belang!
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Die Guthaben auf den deutschen Konten bekommt man nur durch einen Erbschein,

werden die Banken mit Sicherheit das Familiengericht kontaktieren, wenn sie überprüfen müssen, ob sie einen th. Erbschein anerkennen können oder nicht.
Bei mir ging es ausschließlich um das Thema erben in Thailand! Da gilt eben NUR das Thailändische Erbrecht!

Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!

Das geht alles bis zum Empfang der Witwenrente/Pension z.B.in Pattaya sehr einfach!

Das Thai- und das Deutsche Erbrecht sind sehr unterschiedlich!

Mir ist noch ein Fall in Erinnerung,wo ein Deutscher in Thailand ein Handschriftliches "Berliner Testament" gemachthat,was aber in Thailand nicht anerkannt wurde!
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Die Guthaben auf den deutschen Konten bekommt man nur durch einen Erbschein,

werden die Banken mit Sicherheit das Familiengericht kontaktieren, wenn sie überprüfen müssen, ob sie einen th. Erbschein anerkennen können oder nicht.
Das stimmt so nicht, in meinen aktuellen Bedingungen reicht ein Testament.

Todesfall.jpg
 
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