Es kannst nur Du beurteilen, ob dein Erbe in D steuerpflichtig ist.
Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland ?
oder
Hast Du keinen Wohnsitz in D. Bist aber nicht länger als 5 Jahre dauerhaft im Ausland ?
Eine ja Antwort reicht, dass dein Erbe in D steuerpflichtig ist.
Bist Du, mit deinen Einkünften, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ? Wenn ja, spricht viel dafür, dass dein Erbe ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig ist .
Der Wohnsitz der Erbnehmerin spielt keine Rolle
§ 2 Persönliche Steuerpflicht
(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
b)
deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben,
c)
unabhängig von der Fünfjahresfrist nach Buchstabe b deutsche Staatsangehörige, die
aa)
im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
bb)
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,