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Alles zum Sparbuch und Testament in Thailand

pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Bei mir ging es ausschließlich um das Thema erben in Thailand! Da gilt eben NUR das Thailändische Erbrecht!

Falls Jemand aber noch zu vererbendes in Deutschland hat,sollte er dafür ein gesondertes Testament in Deutsch verfassen lassen. Das geht auch in Thailand,wenn es sein muss!

Das geht alles bis zum Empfang der Witwenrente/Pension z.B.in Pattaya sehr einfach!

Das Thai- und das Deutsche Erbrecht sind sehr unterschiedlich!

Mir ist noch ein Fall in Erinnerung,wo ein Deutscher in Thailand ein Handschriftliches "Berliner Testament" gemachthat,was aber in Thailand nicht anerkannt wurde
Schön deine Auflistung, ist aber mit meiner in keinster Weise gleichzusetzen und meine Frage was passiert mit dem Guthaben in Deutschland welches meiner thailändischen Freundin auf ihr thailändisches Konto ausbezahlt werden soll ob das in voller Höhe ausbezahlt wird oder das dt. FA sich mitfreut ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet.
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Kannst du mir das bitte nochmal in einfachen Worten (für Dumme) erklären, weil ich so etwas noch nie gehört habe.
Du meinst tatsächlich, man soll 2 unterschiedliche ( 1x Thailand und 1x Deutschland) Testamente schreiben ?

Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
Ich werde unabhängig von den bisher mitgeteilten Infos 2 handgeschriebene Testamente schreiben, eines wird dann in Thai übersetzt und beglaubigt und bleibt in Verwahrung bei meiner Freundin im Notfallordner und das andere lasse ich mir vom Konsul Hofer beglaubigen und werde es im Sommer meiner Schwester in DE übergeben, da sie auch Testamentsvollstrecker ist. Somit fühle ich mich gut und werde zusätzlich noch bei ELEFAND das hinterlegen lassen.
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Das sehe ich so....

Ich habe in Deutschland ein Testament in den eben geschrieben steht,was an Geld von meinem Deutschen Konto nach Thailand an wen überwiesen werden soll!

Was hat das Deutsche Finanzamt mit einer Überweisung von Deinem ,ich gehe mal davon aus, schon versteuertem Geld nach Thailand am Hut??

Und in Thailand habe ich eben per Thailändischem Testament geregelt was meine Lebensgefärtin in Thailand bekommt, so einfach!

Aber das kann Jeder sehen und machen wie er will!!

Ich wollte auch nicht irgendeine Frage von Dir zufriedenstellend beantworten!

Da solltest Du Dein zuständiges Finanzamt fragen,die sollten Dir eigentlich zufriedenstellend Auskunft geben ;-)
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Ich werde unabhängig von den bisher mitgeteilten Infos 2 handgeschriebene Testamente schreiben, eines wird dann in Thai übersetzt und beglaubigt und bleibt in Verwahrung bei meiner Freundin im Notfallordner und das andere lasse ich mir vom Konsul Hofer beglaubigen und werde es im Sommer meiner Schwester in DE übergeben, da sie auch Testamentsvollstrecker ist. Somit fühle ich mich gut und werde zusätzlich noch bei ELEFAND das hinterlegen lassen.
PS: Habe auch all diese Daten bei ELEFAND seit ca.25 Jahren hinterlegt!
 
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wiwowa

Keine Ahnung, große Klappe
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28 Juli 2017
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Franken
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man für jedes Land , in dem man ein Techtelmechtel hat, ein anderes Testament schreiben kann.
Ich hatte einen Bekannten, der hat etwas von seinem Onkel in den USA geerbt, der war Deutscher und Vermögen irgendwie in beiden Ländern, haben sich dann gestritten welches Testament gilt, weiß nicht mehr welches Land das vom anderen nicht anerkennen wollte. Mehr meinte ich nur nicht mit "gültig" so lang es beide anerkennen sollte alles gut sein.
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man für jedes Land , in dem man ein Techtelmechtel hat, ein anderes Testament schreiben kann.
Bin kein Notar aber es kann schon sein, dass eine Person mehrere Testamente verfasst und hinterlegt hat. Dann ist es halt Aufgabe eines Testamentvollstreckers diese einzeln zu bewerten und in der Gesamtheit auf die Gültigkeit zu prüfen wie und wo was zu verteilen ist.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
Kannst du mir das bitte nochmal in einfachen Worten (für Dumme) erklären, weil ich so etwas noch nie gehört habe.
Du meinst tatsächlich, man soll 2 unterschiedliche ( 1x Thailand und 1x Deutschland) Testamente schreiben ?

Ich dachte, bis zu deinem Post, dass das neueste Testament zählt und dadurch alle vorigen hinfällig werden.
Grundsätzlich gilt bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Testament:

Eine Datumsangabe auf dem Testament klärt die Entstehungszeit:

Aber eben nicht Generell!! Sie müssen eben nur den gleichen Inhalt haben.

So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein Erblasser nicht nur ein Testament zur Regelung seiner Erbfolge, sondern gleich mehrere Testamente hinterlässt.
Dies ist solange unproblematisch, als mehrere aufgefundene Testamente sich inhaltlich nicht widersprechen. So ist es jedem Erblasser unbenommen, mehrere Testamente gleichen Inhalts herzustellen und diese Urkunden an verschiedenen Orten aufzubewahren.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Immer das neuste "gültige" und gültig kann sich durchaus zwischen Ländern unterscheiden, glaube darauf will er hinaus.
Grundsätzlich gilt bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Testament.

Eine Datumsangabe auf dem Testament klärt die Entstehungszeit.

Aber eben nicht Generell!! Sie müssen eben nur den gleichen Inhalt haben.

So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass ein Erblasser nicht nur ein Testament zur Regelung seiner Erbfolge, sondern gleich mehrere Testamente hinterlässt.
Dies ist solange unproblematisch, als mehrere aufgefundene Testamente sich inhaltlich nicht widersprechen. So ist es jedem Erblasser unbenommen, mehrere Testamente gleichen Inhalts herzustellen und diese Urkunden an verschiedenen Orten aufzubewahren.
 
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pomschobkuhn

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Das sehe ich so....

Ich habe in Deutschland ein Testament in den eben geschrieben steht,was an Geld von meinem Deutschen Konto nach Thailand an wen überwiesen werden soll!

Was hat das Deutsche Finanzamt mit einer Überweisung von Deinem ,ich gehe mal davon aus, schon versteuertem Geld nach Thailand am Hut??

Und in Thailand habe ich eben per Thailändischem Testament geregelt was meine Lebensgefärtin in Thailand bekommt, so einfach!

Aber das kann Jeder sehen und machen wie er will!!

Ich wollte auch nicht irgendeine Frage von Dir zufriedenstellend beantworten!

Da solltest Du Dein zuständiges Finanzamt fragen,die sollten Dir eigentlich zufriedenstellend Auskunft geben ;-)
Bei einer Überweisung im "normalen Bereich" was die Höhe betrifft interessiert das FA das nicht im geringsten. Aber bei einem Todesfall wird sofort das Finanzamt benachrichtigt. Habe das selbst vor 2 Jahren in DE beim Tod meines Vaters erlebt. Da haben wir 2 Tage nach dem Tod bei der Bank angerufen und mitgeteilt, dass der Vater verstorben ist und da hat es mir fast die Sprache verschlagen als die Mitarbeiterin sagte das Wissen sie schon und haben einen Finanzstatus von allen Konten dem FA mitgeteilt. Auf die Frage woher sie die Info haben wurde mitgeteilt, das das Bestattungshaus mit dem wir die Beerdigung geregelt haben die Todesnachricht immer dem FA sofort zu melden haben. Und ab dem Zeitpunkt interessiert sich das FA für die Zahlungen egal wohin. Und wenn dann noch Auslandszahlungen getätigt werden sollen dann wirds bestimmt interessant :ROFLMAO:. Deshalb will ich einfach wissen ob jemand hier solch einen Fall schon erlebt hat und berichten kann.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Seit wann hat das Finanzamt etwas mit der Verteilung des Erbes zu tun ?
Das muust Du den fragen,der es ins Spiel gebracht hat.... ;-)

@pomschobkuhn Beitrag 43​

"soll ob das in voller Höhe ausbezahlt wird oder das dt. FA sich mitfreut ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet"

FA = Finanzamt ;-)
 

buddy2020

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Im Fall meines Ablebens, wird natürlich meine Ehefrau in Köln benachrichtigt!

Dort braucht Sie eigentlich auch kein Testament.

Weil sie ist im Grundbuch eingetragen, und auf unserem gemeinsamen Konto ist sie verfügungsberechtigt!

Sie hat sogar vor vielen Jahren, bei einem Notar in Köln,einen Erbverzicht, für alles was in Thailand ist machen lassen.

Das ist aber mittlerweile eigentlich hinfällig,da alles was in Frage käme schon auf meine Lebensgefährtin überschrieben ist!

Und ich gehe davon aus das es in Deutschland keinen Interessiert was ich in Thailand wem vererbe. Es gilt eben in Thailand ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Soweit,mache ich mir keinen Kopf. ;-) Denke mal alles geregelt!
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Passt schon. Du schreibst hier wieder mal deine üblichen Spaßbeiträge.
Schön wenn es Dir gefällt! Spaß ist für mich eigentlich ein Grundbedürfnis!

Weiß aber nicht was an dem Beitrag spaßig war ??

Mache Du doch den ernsten Teil..!!
 

pomschobkuhn

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Passt schon. Du schreibst hier wieder mal deine üblichen Spaßbeiträge.
Hallo Leute ich versuch es nochmal, vielleicht bin ich schon so verwirrt und sehe vor lauter Bäume kein Wald mehr. Es geht bei meiner Frage einfach nur darum wenn mein Todesfall Eintritt bin ich Erblasser und somit gibt es was steuerpflichtig zu verteilen. Das verteilen ist relativ einfach, da es ein Testament gibt und klar geregelt, dass meine thailändische Freundin alles bekommt. Jetzt ist es aber so, ich bin dt. Staatsbürger habe einen dt. Wohnsitz habe aber meinen Lebensmittelpunkt (mehr wie 183 Tage) in Thailand). Und immer wenn es was zu Erben gibt gibt es Ranglisten wie was zu verteilen ist. Da meine Geschwister wissentlich nicht berücksichtigt sind ist meine Freundin Alleinerbin. Da ich Single bin und meine Freundin mit der Familie nichts zu tun hat, hat sie einen Freibetrag von 20.000€ und der Rest ist zu versteuern. Und jetzt kommt die spannende Frage, wie sieht es mit den Freibeträgen aus? Werden die nach dt. Recht angesetzt oder Thai Recht?

Erbschaft.jpg
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Wenn Du in Thailand etwas vererbst,gilt ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Erbschaftssteuer fällt an bei über 100 Millionen THB!!

Steuersatz und Schwellenwert​

Für Nachlässe, die die Grenze von 100 Millionen Baht überschreiten, gilt ein Steuersatz von 10 %. Für Nachkommen oder Eltern des Verstorbenen gilt jedoch ein Satz von 5 %. Dieses progressive System zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Familienunterstützung herzustellen. (Abschnitt 16)

 
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pomschobkuhn

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Wenn Du in Thailand etwas vererbst,gilt ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Erbschaftssteuer fällt an bei über 100 Millionen THB!!

Steuersatz und Schwellenwert​

Für Nachlässe, die die Grenze von 100 Millionen Baht überschreiten, gilt ein Steuersatz von 10 %. Für Nachkommen oder Eltern des Verstorbenen gilt jedoch ein Satz von 5 %. Dieses progressive System zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Familienunterstützung herzustellen. (Abschnitt 16)

Danke für die Info und Steuersätze, aber du schreibst : wenn du in Thailand was vererbst, gilt ausschließlich Thailändisches Recht, das ist mir schon klar, aber ein Großteil meines Geldes ist eben nicht in Thailand. Was macht dich so sicher, dass meine Konten in DE nach Thailändischen Erbrecht versteuert werden? (wäre ja super) Ist es nur das Testament welches hier in Thailand geschrieben, übersetzt und beglaubigt wurde? Es ist doch überall das gleiche, sobald irgendeine Ware, Geld und v.m. die Ländergrenzen verlassen gibt es Vorschriften, Zölle, Einfuhrbestimmungen die plötzlich zum Hindernis werden und für Überraschungen sorgen
 
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Ram0815

Schorsch
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18 April 2009
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Süddeutschland
Was jetzt? Erblasser ist Farang mit Wohnsitz in Thailand (> 5 Jahre usw.). Erbe (Erbnehmer) ist Farangfamilie in Farangland (mit Doppelbesteuerungsabkommen).

Und Erbmasse (Konten usw.) ist im Farangland. Und Testament nach Farangformvorschriften in Farangland erstellt und dort notariell hinterlegt. In Farangpassah.

Und die gesamte Erbmasse soll jetzt thailändischem Steuerrecht unterliegen?

Is abisser'l komisch das.
 
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Leebanon

Walkingstreet Veteran
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15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Das stimmt so nicht, in meinen aktuellen Bedingungen reicht ein Testament.

Anhang anzeigen 1975493

das ist der Punkt, denn es muss ein "Berechtigter" bei der Bank auftreten,
der Testamentsvollstrecker muss sich gesetzlich durch das Testamentsvollstreckerzeugnisses ausweisen, welches er vom Nachlassgericht bekommt, wenn er anerkannt ist,
ein Erbe muss sich durch einen Erbschein als berechtigten Erbe legitimieren.

Die Eröffnungsniederschrift ist die Aufstellung der Aktiva und Passiva, die der Testamentsvollstrecker dem Nachlassgericht (eine Unterabteilung des Familiengerichtes) mitteilen muss,

denn schliesslich haftet er dafür, dass er neben Guthaben auch vollständig nach Schulden des Erblassers gesucht hat, vorher darf er über keine Auszahlung verfügen,

geht ja in Deutschland nicht, das Geld verteilt wird und gleichzeitig Schulden beim Finanzamt unberücksichtigt geblieben sind.

Diese Infoschrift der Bank ist sehr vage gehalten, und würde ich nicht als "belastbare" Information betrachten, die rechtlich bindend ist.
 
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pomschobkuhn

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12 Januar 2023
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Es kannst nur Du beurteilen, ob dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland ?
oder
Hast Du keinen Wohnsitz in D. Bist aber nicht länger als 5 Jahre dauerhaft im Ausland ?

Eine ja Antwort reicht, dass dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Bist Du, mit deinen Einkünften, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ? Wenn ja, spricht viel dafür, dass dein Erbe ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig ist .

Der Wohnsitz der Erbnehmerin spielt keine Rolle

§ 2 Persönliche Steuerpflicht​

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
b)
deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben,
c)
unabhängig von der Fünfjahresfrist nach Buchstabe b deutsche Staatsangehörige, die
aa)
im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
bb)
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
Danke für den tollen Gesetzestext bezüglich dem § 2 Persönliche Steuerpflicht. Wenn ich das richtig verstehe bin ich als Erblasser Deutscher und somit Inländer, dann folgt aber; oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung ein Inländer ist (ist aber nicht der Fall)

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten ........alles weitere uninteressant da kein Inländer
somit sind die weiteren Vorgaben nicht bindend, vershehe ich dasr richtig?
 
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