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Alles zum Sparbuch und Testament in Thailand

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Seit wann hat das Finanzamt etwas mit der Verteilung des Erbes zu tun ?
Das muust Du den fragen,der es ins Spiel gebracht hat.... ;-)

@pomschobkuhn Beitrag 43​

"soll ob das in voller Höhe ausbezahlt wird oder das dt. FA sich mitfreut ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet"

FA = Finanzamt ;-)
 

korat

Hat nix anderes zu tun
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13 Juni 2011
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Das muust Du den fragen,der es ins Spiel gebracht hat.... ;-)

@pomschobkuhn Beitrag 43​

"soll ob das in voller Höhe ausbezahlt wird oder das dt. FA sich mitfreut ist immer noch nicht zufriedenstellend beantwortet"

FA = Finanzamt ;-)
Passt schon. Du schreibst hier wieder mal deine üblichen Spaßbeiträge.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Im Fall meines Ablebens, wird natürlich meine Ehefrau in Köln benachrichtigt!

Dort braucht Sie eigentlich auch kein Testament.

Weil sie ist im Grundbuch eingetragen, und auf unserem gemeinsamen Konto ist sie verfügungsberechtigt!

Sie hat sogar vor vielen Jahren, bei einem Notar in Köln,einen Erbverzicht, für alles was in Thailand ist machen lassen.

Das ist aber mittlerweile eigentlich hinfällig,da alles was in Frage käme schon auf meine Lebensgefährtin überschrieben ist!

Und ich gehe davon aus das es in Deutschland keinen Interessiert was ich in Thailand wem vererbe. Es gilt eben in Thailand ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Soweit,mache ich mir keinen Kopf. ;-) Denke mal alles geregelt!
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Passt schon. Du schreibst hier wieder mal deine üblichen Spaßbeiträge.
Schön wenn es Dir gefällt! Spaß ist für mich eigentlich ein Grundbedürfnis!

Weiß aber nicht was an dem Beitrag spaßig war ??

Mache Du doch den ernsten Teil..!!
 

pomschobkuhn

Aktiver Member
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Passt schon. Du schreibst hier wieder mal deine üblichen Spaßbeiträge.
Hallo Leute ich versuch es nochmal, vielleicht bin ich schon so verwirrt und sehe vor lauter Bäume kein Wald mehr. Es geht bei meiner Frage einfach nur darum wenn mein Todesfall Eintritt bin ich Erblasser und somit gibt es was steuerpflichtig zu verteilen. Das verteilen ist relativ einfach, da es ein Testament gibt und klar geregelt, dass meine thailändische Freundin alles bekommt. Jetzt ist es aber so, ich bin dt. Staatsbürger habe einen dt. Wohnsitz habe aber meinen Lebensmittelpunkt (mehr wie 183 Tage) in Thailand). Und immer wenn es was zu Erben gibt gibt es Ranglisten wie was zu verteilen ist. Da meine Geschwister wissentlich nicht berücksichtigt sind ist meine Freundin Alleinerbin. Da ich Single bin und meine Freundin mit der Familie nichts zu tun hat, hat sie einen Freibetrag von 20.000€ und der Rest ist zu versteuern. Und jetzt kommt die spannende Frage, wie sieht es mit den Freibeträgen aus? Werden die nach dt. Recht angesetzt oder Thai Recht?

Erbschaft.jpg
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Wenn Du in Thailand etwas vererbst,gilt ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Erbschaftssteuer fällt an bei über 100 Millionen THB!!

Steuersatz und Schwellenwert​

Für Nachlässe, die die Grenze von 100 Millionen Baht überschreiten, gilt ein Steuersatz von 10 %. Für Nachkommen oder Eltern des Verstorbenen gilt jedoch ein Satz von 5 %. Dieses progressive System zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Familienunterstützung herzustellen. (Abschnitt 16)

 
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pomschobkuhn

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Wenn Du in Thailand etwas vererbst,gilt ausschließlich Thailändisches Erbrecht!

Erbschaftssteuer fällt an bei über 100 Millionen THB!!

Steuersatz und Schwellenwert​

Für Nachlässe, die die Grenze von 100 Millionen Baht überschreiten, gilt ein Steuersatz von 10 %. Für Nachkommen oder Eltern des Verstorbenen gilt jedoch ein Satz von 5 %. Dieses progressive System zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen gesellschaftlicher Gerechtigkeit und Familienunterstützung herzustellen. (Abschnitt 16)

Danke für die Info und Steuersätze, aber du schreibst : wenn du in Thailand was vererbst, gilt ausschließlich Thailändisches Recht, das ist mir schon klar, aber ein Großteil meines Geldes ist eben nicht in Thailand. Was macht dich so sicher, dass meine Konten in DE nach Thailändischen Erbrecht versteuert werden? (wäre ja super) Ist es nur das Testament welches hier in Thailand geschrieben, übersetzt und beglaubigt wurde? Es ist doch überall das gleiche, sobald irgendeine Ware, Geld und v.m. die Ländergrenzen verlassen gibt es Vorschriften, Zölle, Einfuhrbestimmungen die plötzlich zum Hindernis werden und für Überraschungen sorgen
 
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korat

Hat nix anderes zu tun
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Hallo Leute ich versuch es nochmal, vielleicht bin ich schon so verwirrt und sehe vor lauter Bäume kein Wald mehr. Es geht bei meiner Frage einfach nur darum wenn mein Todesfall Eintritt bin ich Erblasser und somit gibt es was steuerpflichtig zu verteilen. Das verteilen ist relativ einfach, da es ein Testament gibt und klar geregelt, dass meine thailändische Freundin alles bekommt. Jetzt ist es aber so, ich bin dt. Staatsbürger habe einen dt. Wohnsitz habe aber meinen Lebensmittelpunkt (mehr wie 183 Tage) in Thailand). Und immer wenn es was zu Erben gibt gibt es Ranglisten wie was zu verteilen ist. Da meine Geschwister wissentlich nicht berücksichtigt sind ist meine Freundin Alleinerbin. Da ich Single bin und meine Freundin mit der Familie nichts zu tun hat, hat sie einen Freibetrag von 20.000€ und der Rest ist zu versteuern. Und jetzt kommt die spannende Frage, wie sieht es mit den Freibeträgen aus? Werden die nach dt. Recht angesetzt oder Thai Recht?

Anhang anzeigen 1975514
Es kannst nur Du beurteilen, ob dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland ?
oder
Hast Du keinen Wohnsitz in D. Bist aber nicht länger als 5 Jahre dauerhaft im Ausland ?

Eine ja Antwort reicht, dass dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Bist Du, mit deinen Einkünften, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ? Wenn ja, spricht viel dafür, dass dein Erbe ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig ist .

Der Wohnsitz der Erbnehmerin spielt keine Rolle

§ 2 Persönliche Steuerpflicht​

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
b)
deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben,
c)
unabhängig von der Fünfjahresfrist nach Buchstabe b deutsche Staatsangehörige, die
aa)
im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
bb)
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
 
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Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Was jetzt? Erblasser ist Farang mit Wohnsitz in Thailand (> 5 Jahre usw.). Erbe (Erbnehmer) ist Farangfamilie in Farangland (mit Doppelbesteuerungsabkommen).

Und Erbmasse (Konten usw.) ist im Farangland. Und Testament nach Farangformvorschriften in Farangland erstellt und dort notariell hinterlegt. In Farangpassah.

Und die gesamte Erbmasse soll jetzt thailändischem Steuerrecht unterliegen?

Is abisser'l komisch das.
 
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Leebanon

Walkingstreet Veteran
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15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Das stimmt so nicht, in meinen aktuellen Bedingungen reicht ein Testament.

Anhang anzeigen 1975493

das ist der Punkt, denn es muss ein "Berechtigter" bei der Bank auftreten,
der Testamentsvollstrecker muss sich gesetzlich durch das Testamentsvollstreckerzeugnisses ausweisen, welches er vom Nachlassgericht bekommt, wenn er anerkannt ist,
ein Erbe muss sich durch einen Erbschein als berechtigten Erbe legitimieren.

Die Eröffnungsniederschrift ist die Aufstellung der Aktiva und Passiva, die der Testamentsvollstrecker dem Nachlassgericht (eine Unterabteilung des Familiengerichtes) mitteilen muss,

denn schliesslich haftet er dafür, dass er neben Guthaben auch vollständig nach Schulden des Erblassers gesucht hat, vorher darf er über keine Auszahlung verfügen,

geht ja in Deutschland nicht, das Geld verteilt wird und gleichzeitig Schulden beim Finanzamt unberücksichtigt geblieben sind.

Diese Infoschrift der Bank ist sehr vage gehalten, und würde ich nicht als "belastbare" Information betrachten, die rechtlich bindend ist.
 
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pomschobkuhn

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Es kannst nur Du beurteilen, ob dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Hast Du einen Wohnsitz in Deutschland ?
oder
Hast Du keinen Wohnsitz in D. Bist aber nicht länger als 5 Jahre dauerhaft im Ausland ?

Eine ja Antwort reicht, dass dein Erbe in D steuerpflichtig ist.

Bist Du, mit deinen Einkünften, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ? Wenn ja, spricht viel dafür, dass dein Erbe ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig ist .

Der Wohnsitz der Erbnehmerin spielt keine Rolle

§ 2 Persönliche Steuerpflicht​

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten
a)
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
b)
deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben,
c)
unabhängig von der Fünfjahresfrist nach Buchstabe b deutsche Staatsangehörige, die
aa)
im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
bb)
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
Danke für den tollen Gesetzestext bezüglich dem § 2 Persönliche Steuerpflicht. Wenn ich das richtig verstehe bin ich als Erblasser Deutscher und somit Inländer, dann folgt aber; oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung ein Inländer ist (ist aber nicht der Fall)

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten ........alles weitere uninteressant da kein Inländer
somit sind die weiteren Vorgaben nicht bindend, vershehe ich dasr richtig?
 
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korat

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Danke für den tollen Gesetzestext bezüglich dem § 2 Persönliche Steuerpflicht. Wenn ich das richtig verstehe bin ich als Erblasser Deutscher und somit Inländer, dann folgt aber; oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung ein Inländer ist (ist aber nicht der Fall)

(1) Die Steuerpflicht tritt ein1.
in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer (§ 9) ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht). Als Inländer gelten ........alles weitere uninteressant da kein Inländer
somit sind die weiteren Vorgaben nicht bindend, vershehe ich dasr richtig?
Ich habe den Eindruck, dass du das sehr gut hergeleitet hast. Man muß das Wort "oder" nur passend auslegen.
In deinem speziellen Fall bedeutet " oder" natürlich "und". Somit greift weder das thailändische, noch das deutsche Erbschaftsteuergesetz.
Perfekt gelöst.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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Danke für die Info und Steuersätze, aber du schreibst : wenn du in Thailand was vererbst, gilt ausschließlich Thailändisches Recht, das ist mir schon klar, aber ein Großteil meines Geldes ist eben nicht in Thailand. Was macht dich so sicher, dass meine Konten in DE nach Thailändischen Erbrecht versteuert werden? (wäre ja super) Ist es nur das Testament welches hier in Thailand geschrieben, übersetzt und beglaubigt wurde? Es ist doch überall das gleiche, sobald irgendeine Ware, Geld und v.m. die Ländergrenzen verlassen gibt es Vorschriften, Zölle, Einfuhrbestimmungen die plötzlich zum Hindernis werden und für Überraschungen sorgen
"Was macht dich so sicher, dass meine Konten in DE nach Thailändischen Erbrecht versteuert werden?"

DAS, habe ich so,glaube ich nicht geschrieben!

Ich bin nur der Meinung..

Erbe in Thailand = Thai Erbrecht!

Erbe Deutschland = Deutsches Erbrecht
 
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Alwaro

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zu Hause
Ich bin nur der Meinung..

Erbe in Thailand = Thai Erbrecht!

Erbe Deutschland = Deutsches Erbrecht

Nicht nur deine Meinung.

Ein Freund ist 2022 hier in Thailand verstorben. Er war nicht verheiratteret, vermachte jedoch alles (mit Notariellem Testament) was in TH war seiner TH Freundin.

Da kam der Junior in der Schweiz in's Spiel. Er wollte eine Goldkette seines Vaters unbedingt.

Kurzer Rede, kurzer Sinn, er wollte das TH-Testament anfechten.

Die thailändische Anwältin (hat auch in DE studiert) hat ihm abgeraten und auf die Kosten aufmerksam gemacht, denn diesbezüglich würden mehrere Gerichtsverhandlungen hier in TH stattfinden, wobei alle im Heimatland berechtigten Erben anwesend sein müssen.

Bei 4 erbberechtigten Kindern ein Ding der Unmöglichkeit wegen der paar Fränkli.
 
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buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Nicht nur deine Meinung.

Ein Freund ist 2022 hier in Thailand verstorben. Er war nicht verheiratteret, vermachte jedoch alles (mit Notariellem Testament) was in TH war seiner TH Freundin.

Da kam der Junior in der Schweiz in's Spiel. Er wollte eine Goldkette seines Vaters unbedingt.

Kurzer Rede, kurzer Sinn, er wollte das TH-Testament anfechten.

Die thailändische Anwältin (hat auch in DE studiert) hat ihm abgeraten und auf die Kosten aufmerksam gemacht, denn diesbezüglich würden mehrere Gerichtsverhandlungen hier in TH stattfinden, wobei alle im Heimatland berechtigten Erben anwesend sein müssen.

Bei 4 erbberechtigten Kindern ein Ding der Unmöglichkeit wegen der paar Fränkli.
Genau so ist es bei mir.

Nicht in Thailand verheiratet,und Testament von einer Anwaltskanzelei angefertigt,hinterlegt!

Aber wesentliches mittlerweile schon überschrieben!
 
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pomschobkuhn

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Ich habe den Eindruck, dass du das sehr gut hergeleitet hast. Man muß das Wort "oder" nur passend auslegen.
In deinem speziellen Fall bedeutet " oder" natürlich "und". Somit greift weder das thailändische, noch das deutsche Erbschaftsteuergesetz.
Perfekt gelöst.
Super, dann teile mir mal deine Bankverbindung mit, damit ich das für immer geregelt habe :ROFLMAO: mist geht ja nicht, tja wenn niemand zuständig ist dann setze ich den König ein, da gilt bestimmt ein Erbschaftsgesetz:frech
 

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