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Aktiendepot in Thailand eröffnen

erich999

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26 Dezember 2019
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der link fuktioniert.nur sind die banken thailands, betreffs geldwaesche, bei der organisation der, ,guten laender, ,nicht vertrauenswuerdig.
einfach mal auf countrys klicken.deshalb die probleme bei IB
 

Otto Normalverbraucher

Realist
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der link fuktioniert.nur sind die banken thailands, betreffs geldwaesche, bei der organisation der, ,guten laender, ,nicht vertrauenswuerdig.
einfach mal auf countrys klicken.deshalb die probleme bei IB


????

BTW: Wenn ich in TH leben würde hätte ich zwar sicher ein Bankkonto in TH, nur wäre dort nur so viel Geld wie unbedingt notwendig, der Rest auf einem europäischen Konto und somit wäre das "Problem" gelöst.

Screenshot_20230802-140048.png
 
Thailernen.net

erich999

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26 Dezember 2019
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mit adresse in eu und konto gehts bei IB ohne probleme,aber mit adresse und konto ausserha;b der dort aufgefuehrten laender wirds schwierig
 

erich999

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26 Dezember 2019
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probieren geht ueber studieren.erstmal mit ner wohnsitzbestaetigung und bankverbindung das konto eroeffnen...
 
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erich999

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26 Dezember 2019
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bei bei Ib kann man ne 0 als steuernummer angeben.jeder ist selbst fuer seine steuer verantwortlich
 

erich999

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26 Dezember 2019
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normal reicht eine gas oder wasser oder stromrechung bei der die adresse drauf ist.nur dann kommt der schritt mit der gafi.org.und da geht,s nicht weiter.
ich hatte eine kontobestaetigung wie fuer die EOS verlaengerung.bei mir ging,s nicht.ich wollte die beschraenkungen fuer eu buerger umgehen.
 
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Thai_Jo

Gibt sich Mühe
   Autor
31 Oktober 2008
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Mtwapa
Nutze seit Jahren zum Traden die Consorsbank mit Adresse in Pattaya.
Als Nachweis musste ich damals eine Abmeldebescheinigung aus DE und eine beglaubigte Wohnsitzmeldung erbringen (Konsulat Hofer)
Man wird dann als Steuerausländer geführt und die lästige Abgeltungssteuer ist Geschichte.
 

buba

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Hab zwar keine eigene Erfahrung damit, weil mein Wohnsitz noch in DE liegt, aber ein paar Leute, die außerhalb der EU wohnen, benutzen die Consorsbank.
Soll wohl auch problemlos funktionieren.

comdirect und DKB könnten (!) ebenfalls eine Möglichkeit sein.
Habe noch einmal ein bisschen "gegraben" und bin zu dem Schluß gekommen, dass ein Depot in Deutschland durchaus negative Folgen haben kann (wenn mehr als Peanuts drauf liegen).

Über $2 des Außensteuergesetz (§ 2 AStG - Einzelnorm) könnte daraus nämlich eine Steuerpflicht Aufgrund von "wesentlichen wirtschaftliche Interessen" konstruiert werden:

(3) Eine Person hat im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 wesentliche wirtschaftliche Interessen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn

2. ihre Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes sind, im Veranlagungszeitraum mehr als 30 Prozent ihrer sämtlichen Einkünfte betragen oder 62 000 Euro übersteigen oder
3. zu Beginn des Veranlagungszeitraums ihr Vermögen, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes wären, mehr als 30 Prozent ihres Gesamtvermögens beträgt oder 154 000 Euro übersteigt.

Also aus meiner Sicht dann besser auch mit dem Depot komplett raus aus DE, Tagesgeldkonten und ähnliches gleich mit.
 
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buba

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7 Oktober 2018
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Ich kenne mich bzgl. der Steuerpflicht nicht gut aus. Aber es könnte sein, dass das Außensteuergesetz durch das Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Thailand und Deutschland, nicht greift.
Das mag sein, genau an der "Baustelle" bin ich gerade. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht hat aber unabhängig davon auch Auswirkungen auf Schenkungen und Erbschaften innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Auswanderung. Und auch Kryptos können einem hier ganz böse auf die Füße fallen.
 
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robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
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Über $2 des Außensteuergesetz (§ 2 AStG - Einzelnorm) könnte daraus nämlich eine Steuerpflicht Aufgrund von "wesentlichen wirtschaftliche Interessen" konstruiert werden:
Den Paragraph hatte ich auch schon mal auf dem Schirm.

Stellt sich natürlich die Frage, ob allein die Verwahrung von Wertpapieren in einem bestimmten Land „wesentliche wirtschaftliche Interessen“ darstellen.

Wenn es sich dabei nur um deutsche Aktien handelt, dann wahrscheinlich schon.

Besteht das Depot aber überwiegend aus ausländischen Aktien oder ETFs mit Fondsdomizil in Irland oder Luxemburg, könnte das schon ganz anders aussehen, weil dann die Bank ja nur als Verwalter fungiert.

Ob ein Depot in Thailand wirklich die bessere Lösung ist, hängt wahrscheinlich auch von den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich Quellensteuer ab.


Aber es könnte sein, dass das Außensteuergesetz durch das Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Thailand und Deutschland, nicht greift.

Ich bin zwar auch kein Experte, aber meiner Meinung nach steht die Feststellung als (un)beschränkt Steuerpflicht über dem Doppelbesteuerungsabkommen.
 

robbbbor

Lady Drink King
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2 März 2019
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gehe ich davon aus, dass diese vom Doppelbesteuerungsabkommen erfasst werden.
Das Problem sind bei entsprechendem Vermögen die „wesentlichen wirtschaftlichen Interessen“ in Deutschland, die dann letztendlich die Art der Steuerpflicht bestimmen.

Die Grenzwerte hat @buba in seinem Beitrag erwähnt.
Es bleibt aber fraglich, ob ein (internationales) Aktiendepot dazu zählt.
 
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robbbbor

Lady Drink King
   Autor
2 März 2019
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@korat es geht dabei nicht um das DBA.

Der deutsche Staat möchte mit dem Paragraph, den @buba in den Raum geworfen hat, die Steuerhoheit (Stichwort: erweiterte beschränkte Steuerpflicht) behalten, sodass es gar nicht zur Anwendung des DBA kommt.

Das ganze Steuergesetz ist so gestaltet, dass ein steuerlicher Wegzug so kompliziert und unattraktiv wie möglich gemacht wird. Dazu gehört auch der Paragraph mit den „wesentlichen wirtschaftlichen Inlandsinteressen.“

Allerdings ist die ganze Diskussion hinfällig, weil die „wesentlichen wirtschaftlichen Inlandsinteressen“ nur zum Tragen kommen, wenn man zugleich in ein Niedrigsteuerland zieht.

Thailand ist kein Niedrigsteuerland.

 

NeeDanke

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16 Oktober 2021
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Ist folglich klar geregelt wie das Außensterugesetz mit Thailand zu handhaben ist.
Genau, wenn das Pack was von dir haben will, dann werden die sich schon melden.

Zum Thema Konto im LOS .
oben Rechts auf die Flagge tippen und Th. aussuchen.

da klickst Du auf Thailand und bekommst die Tel.Nr. in Bkk.
Kannst aber auch in Ffm vorsprechen und das dort machen.

Habe bei beiden Konto , war kein Problem.
Ist aber eher für den Anleger der sich mit der Materie schon etwas auskennt.
 
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