@sydneyrici: Das Non-Immigrant-O-A-Visa ist aufwendiger und man bekommt bei der Einreise eine Aufenthaltsdauer von 365 Tagen. Muss dann also keinen Visarun mehr machen, sondern sich nur alle 90 Tage bei der Immigration melden. Du hast es richtig erkannt: bei der Antragstellung auf der Botschaft ist man ja noch nicht in Thailand und deshalb muss der Geldnachweis entweder durch Bankguthaben im Heimatland oder durch eine entsprechend ausreichendes Rentenbescheinigung (mind. 65 000 bt pro Monat) nachgewiesen werden. Dieses Non-Immigrant-O-A-Visa ist immer multible. Somit kannst du jederzeit ausreisen und wieder einreisen waehrend der Gueltigkeit des Visas. Du bekommst jedesmal dann 365 Tage Aufenthaltsdauer (Extension).
Da sich dieses Visa in Bezug auf Geldnachweis an den Vorgaben der Verlaengerung der Aufenthaltsdauer (Extension) auf der Immigration in Thailand orientiert (dort gilt meines Wissens nach die Altersgrenze von 50 Jahren bei Rentnern auch fuer Oesterreicher), gehe ich mal davon aus, dass daraus die unterschiedlichen Altersgrenzen resultieren. Zwar verwirrend, aber thats Thailand (in Deutschland gilt fuer beiden Varianten 50 Jahre).
Wenn du dann die erlaubte Aufenthaltsdauer (das Visa kann man nicht verlaengern, nur die Aufenthaltsdauer) kurz vor Ablauf in Thailand verlaengern willst, dann muss natuerlich der Geldnachweis in Thailand erbracht werden. Das kann dann durch ein Bankguthaben von mindestens 800 000 bt, durch Nachweis einer Rente/Pension von mehr als 65 000 bt oder durch eine Kombination beider Moeglichkeiten erfolgen. Das Bankguthaben muss dann natuerlich in Thailand vorhanden sein.