Im Konsulat Salzburg ist das Multiple Entry noch zu haben.
http://www.thaiconsulate-salzburg.at/visabestimmungen.pdf
VISA-INFORMATION
Staatsbürger der Schengen-Staaten (ausgenommen: Bulgarien, Rumänien und baltische Staaten) benötigen bei
einem Aufenthalt zu rein touristischen Zwecken in Thailand bis zu 30 Tagen kein Visum. In diesem Fall ist es
erforderlich, das Ausreisedatum anhand eines
Flugtickets nachweisen zu können.
Für die Ausstellung eines Visums werden benötigt:
•
1 ausgefülltes Antragsformular (im Konsulat, Reisebüro oder unter
www.thaiconsulate-salzburg.at
erhältlich)
•
Reisepass (Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten ab Einreise und freie Doppelseite für Visum)
•
1 Passfoto
•
Visagebühren:
TOURIST VISUM - Aufenthaltsdauer bis 60 Tage
eine Einreise (Gültigkeit 3 Monate)
€
30,-
»Multiple Entry Tourist Visa - METV« (Gültigkeit 6 Monate)
€
150,-
(berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb eines halben Jahres,
wobei auch hier der jeweilige Aufenthalt die Dauer von 60 Tagen nicht überschreiten darf)
Achtung:
Ab dem 13.11.2015 ist es nicht mehr möglich das Tourist Visum mit 2 bzw. 3 Ein
-
reisen zu beantragen.
NON-IMMIGRANT VISUM – Aufenthaltsdauer bis 90 Tage
kann nur bei Nachweis einer der folgenden Tätigkeiten erteilt werden:
•
Geschäfts- bzw. Arbeitsaufenthalt (CAT “B“) -
Arbeits-/Geschäftsunterlagen
•
Studienaufenthalt (CAT “ED“) -
Studienbestätigung
•
Aufenthalt für Pensionsbezieher (CAT “O“) -
Pensionsnachweis
•
Aufenthalt für Verwandtenbesuche (CAT “O“) -
Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
eine Einreise (Gültigkeit 3 Monate)
€
60,-
»Multiple Entry« (Gültigkeit 1 Jahr)
€
150,-
(berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb eines Jahres,
wobei auch hier der jeweilige Aufenthalt die Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten darf)
Die genehmigte Aufenthaltsdauer (60 bzw. 90 Tage) beginnt aber erst mit dem Tag der Einreise und ist aus dem
Einreisestempel im Reisepass ersichtlich.
Ein Visum kann während der Amtsstunden (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) sofort ausgestellt werden. Die Antragsstellung
hat grundsätzlich persönlich im Konsulat zu erfolgen. In Ausnahmefällen wenden Sie sich an uns.
Achtung
:
Visaanträge per Post dürfen seit dem 01.12.2013 nicht mehr akzeptiert werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufgrund etwaiger Änderungen der Visabestimmungen erfolgen o.a. Angaben ohne Gewähr.
Mag. Maximilian Coreth Salzburg, 09.11.2015
Honorarkonsul