@schlumpf, voll krass. Aber ihr wurdet doch in Thailand geschieden, was hättest du denn da zahlen müssen, hast du da eine Ahnung ?
Pinzipiell ist der Ort der Scheidung nach österr. Familienrecht unerheblich Es zählen nur gemeinsame Wohnsitze. Da wir fünf Jahre gemeinsam in Wien gelebt haben gilt AT.
Habe mich allerdings vorher umgehört:
Ich habe unterschiedliche Beträge genannt bekommen. Zwischen 10.000 Baht (Bekannter ist Anwaltsgehillfe in Thailand). 30.000 Baht (Erste Anfrage bei einem österr. Anwalt, der sich auf Scheidungen mit Ausländern/AusländerInnen spezialisiert hat) und 50.000 Baht (von einem Anwalt in Thailand). Letzlich sind die 500,-- beim momentanen Kurs weniger als 20.000 Baht. Und das habe ich noch vergessen, die 500,-- sind limitiert bis mein Sohn 18 ist.