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Thailand Thai mit Schengen-Visum, kein Rückflug mehr

murgel

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7 August 2015
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Die Regelung mit dem Grenzübertrittspapier war zum 30.09 ausgelaufen und wurde nicht verlängert. AB durften diese Papiere nicht mehr ausstellen. Alles ab 01.10 wird als Overstay gezählt falls kein neues Visa etc gemacht wurde
Ok, und warum stellt mir meine AB gerade dieses dann jetzt aus?
 

JT29

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Südbaden
Also die GÜB ist halt so eine Sache.

Die Dame hatte ja ein Schengenvisum, also die Erlaubnis sich vorübergehend legal im Schengenraum aufhalten zu dürfen.
Nun kam Corona und sie konnte erstmal nicht zurück. Mit Ablauf des Visums ist die Dame dann illegal im Land.

Jetzt wäre ja der erste Weg zur ABH, aber da diese unter der Last der Visapflichtigen zusammen brechen würden, haben einzelne Kreise bereits Allgemeinverfügungen erlassen bis es dann zur einheitlichen Regelung durch das Innenministerium kam -nämlich die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anforderung einer Aufenthaltserlaubnis für Inhaber von Schengenvisa. Oder anders gesagt, die Dame darf sich bis letztlich zum 30.09. weiter legal hier aufhalten.

So und in dieser Zeit hätte man sich halt um eine Rückreisemöglichkeit bemühen müssen und auch dies vor allem dokumentieren.
Nicht das es nachher heisst, dass man diese Verordnung bis zu letzt ausgenutzt hat und nun doch noch da steht. ;)

Ich meine am Rande gelesen zu haben, dass diese Verordnung nicht mehr verlängert wird und die ABH im Einzelfall entscheidet.

Theoretisch ist auch eine Verlängerung des Visums durch die ABH nach dem Visakodex möglich. Ich vermute mal, dass das aufgrund der Rechtsverordnung des IMs nicht mehr geht und man so auf die GÜB ausgewichen ist (bin da aber zu lange weg aus dem Geschäft).

Die Dame ist also seit dem 01.10. illegal in DE und wurde daher zur Ausreise aufgefordert mit dem Nachweis einer GÜB, die die BP am Flughafen abgestempelt der ABH wieder zukommen lässt (Wäre sie nicht ausgereist, dann kommt die Fahndung ins Spiel bis hin zur Abschiebung).

Ist eigentlich ein Aufkleber im Pass mit dem Hinweis auf den § 50 AufenthG? Die GÜB ist halt ein Indiz für eine Unzuverlässigkeit, die bei jeder Antragstellung eines erneuten Visums "dumme" Fragen aufwerfen könnte.

Der Hinweis um eine Bemühung der Verlängerung ist schon richtig, aber ist ja einfach durch die Handlung der ABH zu erklären - von dieser Seite alles gut.
 

fahrer05

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Nein, definitiv nicht, ganz normaler Ausreisestempel.
Aber die Botschaft sieht beim nächsten Visaantrag die Differenz zwischen Visaablaufdatum und der tatsächlichen Ausreise,und könnte dazu Fragen stellen.

die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anforderung einer Aufenthaltserlaubnis für Inhaber von Schengenvisa. Oder anders gesagt, die Dame darf sich bis letztlich zum 30.09. weiter legal hier aufhalten.
Über diesen Vorgang wird die Botschaft sicher auch Bescheid wissen.
 
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JT29

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Südbaden
Über diesen Vorgang wird die Botschaft sicher auch Bescheid wissen.

Sicher, steht dann auch im VIS System. Wird halt "dumme Fragen" geben können oder man geht proaktiv damit in den nächsten Antrag. Halte ich im Moment nicht für ganz so wild, als wenn jemand tatsächlich einen absichtlichen Overstay gemacht hat.
 
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murgel

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7 August 2015
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Die Ausländerbehörde hat sich bei mir gemeldet:

Sehr geehrter Herr Murgel,

bitte übersenden Sie mir eine Kopie des Reisepasses ihrer Verlobten mit dem Schengen-Visum und dem Einreisestempel. Es kann eine Grenzübertrittsbescheinigung bis 31.12. 2020 ausgestellt werden.


gesagt, getan...

Sehr geehrter Herr Murgel,

es besteht die Möglichkeit die Grenzübertrittsbescheinigung morgen Donnerstag um 10.00 Uhr abzuholen. Sollte das bei Ihnen nicht passen wäre der nächstmögliche Termin am Dienstag 03.11.2020 um 10.00 Uhr. Geben Sie bitte Bescheid wann Sie kommen, damit ich Sie an der Information anmelden kann. Mund-Nasebedeckung bitte mitbringen


Läuft bei uns :bigsmile

Die thailändische Botschaft hat sich noch nicht gemeldet wegen Rückflug...brauchen sie auch vorerst nicht

Gerade zurück gekommen. Lief problemlos. Die gute Frau hat mal kurz gefragt ob sich die Botschaft schon gemeldet hätte Hab ich verneint. Meinte sie ganz lapidar: Wenns bis zum 31.12 nicht mit der Ausreise klappt, kurz melden, dann verlängere ich es nochmals...da stand der Murgel mit offenen Mund da...kommt vielleicht drauf an, welchen Sachbearbeiter man erwischt...diesmal haben wir Glück...
 
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