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Joe
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Steuern in Thailand... ab heute gehts los!

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Hmmhh, schon einer hier Steuern bezahlt! :cool:

Jetzt ist der Thread ja schon einige Zeit am laufen. Es wurden ja etliche Theorien hier durchgespielt ,sogar mit Knast und Blacklist.

Aber etwas was Hand und Fuss in der Steuersache hat kam bisher noch nicht. Ich Glaube das sich hier in etwas reingesteigert wird was eventuell nicht kommt? Bisher noch nicht gelesen das,ein Farang wegen Steuern in LOS bestraft wurde.

Aber vielleicht Sehe ich das auch alles zu locker.:unsure::keine Ahnung
" Bisher noch nicht gelesen das,ein Farang wegen Steuern in LOS bestraft wurde."

Wie bitte auch?

Das Gesetz wird ja erst seit 2024 durchgesetzt, und die erste Einkommenssteuererklärung ist bis zum 31. 3.2025 einzureichen
 
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buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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Mal eine Frage: Bin ich verpflichtet alle Verordungen eines jeden Ministeriums zu lesen, bzw. mir uebersetzen zu lassen? Ich habe weder von meiner thail. Bank noch von igendwem zwecks Erlangung einer thal. Steuernummer eine Aufforderung bekommen. Zahle die Steuern auf meine Beamtenpension in A. Auch bei der Erteilung meiner EOS wurde ich nicht darauf hingewiesen.
Das interessiert doch das Finanzamt nicht!

Wenn Du länger als 180 Tage in Thailand lebst,bist Du verpflichtet Dir eine Steuernummer ausstellen zu lassen!

Und Unwissenheit,schützt auch in diesem Fall, nicht vor Strafe .. ;) .. Einkommensteuer ist nun mal überall eine Bringschuld!
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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15 Oktober 2013
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Das interessiert doch das Finanzamt nicht!

Wenn Du länger als 180 Tage in Thailand lebst,bist Du verpflichtet Dir eine Steuernummer ausstellen zu lassen!

Und Unwissenheit,schützt auch in diesem Fall, nicht vor Strafe .. ;) .. Einkommensteuer ist nun mal überall eine Bringschuld!
....um alle Gesetze einzuhalten hat man in Deutschland dafür einen Steuerberater.
Hier sucht man das Finanzamt auf und kann,wie der Kollege schon selbst erfuhr,vieles erfahren aus erster Hand.
 

Fazer 700

Schreibwütig
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26 März 2009
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Ruhrpott
An die Spezialisten:
Das man mehr als 180 Tg. in Thailand anwesend sein muß um überhaupt Steuerpflichtig zu werden ist ja jetzt wohl geklärt. Nur wie es gerechnet wird. Logischerweise müßte man ja 180Tg. oder mehr im Steuerjahr in Thailand sein. Steuerjahr bedeutet 2024 zb. vom 01.01.2024-31.12.2024.
Demnach bin ich vom 01.01.2024-25.03.2024 =79 Tg und vom22.10.2024-31.12.2024 =70Tg, also gesammt 149 Tg anwesend gewesen und somit nicht steuerpflichtig.
Wobei meine Rente in Deutschland versteuert wird und wegen DBA sowiso keine Steuern erhoben werden können.( in Deutschland gemeldet und Wohnsitz)
Wenn ich jetzt im laufe des Jahres zb.gesamt etwa 850000THB auf das Konto meiner Thaiehefrau überwiesen habe( kein eigenes Thai Konto) ist Sie dann steuerpflichtig und muß eine Steuererklärung abgeben?
Wenn in der Steuererkärung eine Schenkung über diese Summe angegeben wird, zahlt Sie dann Steuern?
 
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damrong

Gibt sich Mühe
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20 Februar 2022
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Mal eine Frage an die Expats die länger > 180 Tage in Thailand leben und dort dann auch steuerpflichtig sind. Anstatt das Geld mit Wise auf das thailändische Konto zu überweisen, was ja dann in Thailand zu versteuern wäre, würde es nicht mehr Sinn machen das Geld in DACH liegen zu lassen und in Thailand alles mit der Kreditkarte aus DACH zu bezahlen bzw. auch am ATM Geld ziehen? Somit führt man kein Geld in Thailand ein und muss auch nichts versteuern.
 
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CampariO

Schreibwütig
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19 Januar 2012
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Normalerweise nicht, denn Schenkungen an die Ehefrau sind bis 20 Millionen Baht steuerfrei.
Nur unter gewissen Bedingungen:
"For tax planning purposes, it’s crucial to understand that you must not derive any benefit when gifting assets. For example, if an expat sends money from overseas to their Thai spouse and it covers their living expenses, it is not considered a gift. Attempting to bypass the tax regulations in this way is likely to be considered tax evasion, potentially resulting in severe penalties."
 
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anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Tja kommt eben darauf an was Frau und Mann mit der Schenkung machen. Ein Geschenk ist ja auch normalerweise zur freien Verfügung des Beschenkten und nicht zum Lebensunterhalt. Kommt eben darauf an was man den Steuerbeamten sagt. Und kommt kein anderes Geld herein als das Geschenk dann riecht es schon verdächtig nach Steuervermeidung. Das sehen die Steuerbeamten hier sicher auch so. Die ziehen die Hose ja auch nicht mit der Beißzange an, wie man so schön sagt.
So wäre ein zusätzliches "Einkommen" knapp über der Besteuerungsgrenze sicher nicht schlecht. Und mal ehrlich, wenn es um 100 oder 200 € Steuer geht - peanuts, oder?
 

buddy2020

Lady Drink King
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18 April 2020
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Mal eine Frage an die Expats die länger > 180 Tage in Thailand leben und dort dann auch steuerpflichtig sind. Anstatt das Geld mit Wise auf das thailändische Konto zu überweisen, was ja dann in Thailand zu versteuern wäre, würde es nicht mehr Sinn machen das Geld in DACH liegen zu lassen und in Thailand alles mit der Kreditkarte aus DACH zu bezahlen bzw. auch am ATM Geld ziehen? Somit führt man kein Geld in Thailand ein und muss auch nichts versteuern.
Der Einsatz von Kreditkarten jeglicher Art in Thailand fällt auch unter Einkommen..Also auch Steuerpflichtig wie Bargeldüberweisungen... :bigsmile ..

So schlau ist auch das Finanzamt in Thalland..:rolleyes:..
 
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anderl1962

Kennt eine Menge Lady Boys
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21 August 2019
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Da geht tatsächlich nur Bargeld in der Tasche unter der Anmeldegrenze.
Ich denke Alles was über Konton und Automaten läuft kann im Falle eines Falles ermittelt werden.
 

buddy2020

Lady Drink King
   Autor
18 April 2020
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An die Spezialisten:
Das man mehr als 180 Tg. in Thailand anwesend sein muß um überhaupt Steuerpflichtig zu werden ist ja jetzt wohl geklärt. Nur wie es gerechnet wird. Logischerweise müßte man ja 180Tg. oder mehr im Steuerjahr in Thailand sein. Steuerjahr bedeutet 2024 zb. vom 01.01.2024-31.12.2024.
Demnach bin ich vom 01.01.2024-25.03.2024 =79 Tg und vom22.10.2024-31.12.2024 =70Tg, also gesammt 149 Tg anwesend gewesen und somit nicht steuerpflichtig.
Wobei meine Rente in Deutschland versteuert wird und wegen DBA sowiso keine Steuern erhoben werden können.( in Deutschland gemeldet und Wohnsitz)
Wenn ich jetzt im laufe des Jahres zb.gesamt etwa 850000THB auf das Konto meiner Thaiehefrau überwiesen habe( kein eigenes Thai Konto) ist Sie dann steuerpflichtig und muß eine Steuererklärung abgeben?
Wenn in der Steuererkärung eine Schenkung über diese Summe angegeben wird, zahlt Sie dann Steuern?
Ein Thailänder/in, ist bei einem Einkommen bis zu 120.000.-THB von einer Steuererklärung befreit!

Das sagt eigentlich schon alles,oder.. ;).. ?


Vorsicht ist geboten: Die Auswirkungen der Verwendung von Geschenken für die Steuerplanung​

Wir erhalten viele Anfragen von Expats, die Geschenke zur Steuerplanung nutzen möchten. Wir raten dringend zur Vorsicht, wenn Sie diesen Ansatz in Betracht ziehen.

Wenn Sie etwas verschenken, müssen Sie auf alle Vorteile verzichten, die Sie aus diesem Vermögenswert ziehen. Wenn Sie weiterhin in irgendeiner Weise davon profitieren, wird dies als „Schenkung mit Vorbehalt“ bezeichnet.

Für die Steuerplanung ist es wichtig zu verstehen, dass Sie aus der Schenkung von Vermögenswerten keinen Vorteil ziehen dürfen. Wenn beispielsweise ein Expat seinem thailändischen Ehepartner Geld aus dem Ausland schickt und damit dessen Lebensunterhalt deckt, gilt dies nicht als Geschenk. Der Versuch, die Steuervorschriften auf diese Weise zu umgehen, wird wahrscheinlich als Steuerhinterziehung angesehen und kann schwere Strafen nach sich ziehen.

Eine „Schenkung mit Vorbehalt“ kann eine breite Palette von Vermögenswerten umfassen, darunter auch immaterielle Vermögenswerte wie Wertpapiere und Anteile, wertvolle persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten, Autos oder sonstige Vermögenswerte, die der Erbschaftssteuer unterliegen.

Wenn Sie die Schenkungsregeln bei Ihrer Steuerplanung anwenden möchten, raten wir Ihnen dringend, professionellen Rat einzuholen und ein formelles Schenkungsdokument von einem Anwalt erstellen und notariell beglaubigen zu lassen.
 

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