Und der nächste ist dran. Habe heute einen Brief von der Consorsbank erhalten.
"Fehlende Angaben zur ausländischen steuerlichen Identifikationsnummer gemäß Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).
Die Consorsbank ist durch das FKAustG verpflichtet, im Ausland steuerpflichtige Personen zu identifizieren.
Meldungen sind durch uns jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Zwecke der Übermittlung an den Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers vorzunehmen.
Für Sie wurde eine steuerliche Ansässigkeit in folgendem CRS Teilnehmerland festgestellt:
Thailand
Leider liegt uns Ihre persönliche Steuer ID für dieses Land noch nicht vor, oder die bereits erfasste Nummer ist unplausibel.
Wir bitten Sie daher, uns diese Steuernummer
auf (Homepage Consorsbank) anzugeben.
Sollte die genannte steuerliche Ansässigkeit nicht zutreffen, so bitten wir Sie, die Angaben über einen der beiden beschriebenen Wege zu aktualisieren. Zur Entkräftung kann die Einreichung eines zusätzlichen
Beleges nötig werden. Wurde Ihnen bisher keine Steuernummer zugeteilt und liegt daher nicht vor, so bitten wir um Erklärung.
Ihre Mitwirkungspflicht hierzu ergibts sich insbesondere aus §3a und §28 des FKAustG."
Ob das heute noch möglich ist, sich damit herauszureden, dass das thail. FA keine Steuernummer an Personen vergibt, die keine Einnahmen in Thailand erzielen, bzw. keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen???
Vor einigen Jahren war das noch möglich.
AlHash