@blokk
Bezüglich des angeblichen Passus, während der 3 Jahre nicht ausreisen zu dürfen bin ich aus verschiedenen Gründen skeptisch,
So ist nun mal die gesetzliche Bestimmung:
"Foreign national applicant must hold a passport that bears a Non-Immigrant Visa and
was granted with one-year visa extensions which reveal that up until the date of
application submission, the applicant have been staying in the Kingdom for at least 3
consecutive years." Das wird in der Regel als "aufeinander folgend, ohne Unterbrechung" ausgelegt. Eine Ausreise, aus welchem Grund auch immer, ist aber eine Unterbrechung des Auffenthalts.
Mag sein, dass die Übersetzung Thai/englisch nicht korrekt ist. Mag sein, dass die angekündigte Visa-Unterbrechung nicht als Unterbrechung gilt. Fragt sich dann aber, ob die Tage im Ausland an die 3 Jahre angehängt werden.
Deine Einwände, die du mit den Erlebnissen deiner Bekannten belegst, sind durchaus glaubwürdig. Sie haben eine Gemeinsamkeit: deine Bekannten machten Jobs, die für die thailändische Wirtschaft als wichtig erachtet wurden. Da gelten thailändische Gesetze auch schon mal nur bedingt bis garnicht. Das gilt aber nur solange, wie die Obrigkeit ihr verdecktes OK zur Umgehung der Gesetze gibt.
Schönes Beispiel für dieses Verhalten ist die Behandlung der Sprachlehrer /-trainer. Abgesehen von den Elite-Unis kann es sich keine Uni und schon garkeine Sprachschule leisten, einen Ausländer offiziell mit WP einzustellen. Der Bedarf nach Muttersprachlern ist aber vorhanden, auch und besonders bei besser gestellten Thailändern. Also werden beide Augen zugedrückt. Die Schulen haben ihre passenden Lehrkräfte und die Ausländer arbeiten in LOS ohne WP und ohne Steuern zu zahlen - und jeder, der über den Status der betreffenden Ausländer zu entscheiden hat, weiß darüber Bescheid.
Wir wissen beide, dass Thais in der Auslegung bzw. Anwendung ihrer Gesetze sehr flexibel sein können - und dass sie sich plötzlich über Nacht wieder an den korrekten Gesetzestext erinnern können. Möglich, dass das auch bei der Gewährung der permanenten Aufenthaltsberechtigung so gehandhabt wird.
Wenn jemand nach den Bestimmungen zur Erlangung der permanenten Auffenthaltsberechtigung oder gar nach Erlangung der thailändischen Staatsbürgerschaft fragt, sollte man meiner Meinung nach die veröffentlichten Gesetze heranziehen. Ob sich der Frager dann daran orientiert oder es vorzieht, etwas anderes zu glauben, bleibt ihm selbst überlassen.