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Thailand Schengen Visum vorhanden. Frage zu Verpflichtungserklärung.

scooter69

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25 Januar 2019
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@scooter69: Ich kann deinen unmut absolut nachvollziehen. ganz besonders wenn schon bewiesen wurde, dass man innerhalb der bewilligt...

Ne ist schon in Ordnung.
Ich kann auch nachvollziehen das niemand seine "große Liebe" aus DateInAsia welche er noch nie gesehen hat so einfach nach Deutschland einladen kann. Auch der Urlauber der sich bei seinen 7 Tages Trip nach Pattaya unsterblich in das bargirl aus der Moon Bar verliebt hat und glaubt die Große Liebe gefunden zu haben sollte man vor sich selbst schützen. Doch bei ganz normalen langjährigen Beziehungen ist das nicht nachvollziehbar.

Könnte ja sonst jeder kommen???? Aus Süd und Mittelamerika kann jeder kommen. Es gibt keine Visumspflicht für diese Länder. Sind in Deutschland jetzt die Straßen überfüllt mit jungen Brasilianerinnen, Mädels aus Venezuela, Kolumbien, Peru, El Salvador, Paraguay oder Honduras???? :) leider nicht....Scherz.
Aber das genau ist das Thema: Klar macht ein Visum Sinn. Wenn jedoch eine Beziehung nachgewiesen werden kann und somit sowas wie Zwangsprostitution und Scheinehe eigentlich ausgeschlossen werden können. Zudem noch eine Verpflichtungserklärung in der man mit seinem gesamten Vermögen für Schäden die der Gast eventuell mit der Nichtausreise verursacht haftet, für eine Krankenversicherung und den Lebensunterhalt aufkommt, sollte einer Einladung nichts mehr im Wege stehen.

Wenn der gleiche Maßstab bei allen nicht EU Ausländern aus ärmeren Ländern angesetzt werden würde, könnte ich es eventuell noch verstehen, jedoch Visumsauflagen nur von Asiaten verlangen (jedoch nicht von Bürger aus Malaysia, Macau oder Korea), Afrikaner immer und ehemalige Sowjetunionstaaten sehr wohl auch (außer aus Georgien die keins brauchen) von Süd und Mittel Amerikaner egal aus welchem Land brauchen jedoch wieder gar kein Visum. Das ist nicht mehr zu verstehen und lässt sich rational auch nicht erklären.

Es ist ja auch nicht so das das Thema innerhalb der EU einheitlich gehandhabt wird. Als Niederländer hast Du so gut wie gar keine Probleme Deine Freundin aus Thailand einzuladen. Bei der Lettischen Botschaft werden nur 0.8 % der Schengen Visums abgelehnt, bei der Griechischen 3,2 % bei der Deutschen allerdings 8,4 bei den Franzosen sind es über 11% in Malta sogar 25% und in Polen wiederum nur 2,6% usw. Das ist reine Willkür und teilweise nur vom Sachbearbeiter in der Botschaft abhängig.
 
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JT29

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Zudem noch eine Verpflichtungserklärung in der man mit seinem gesamten Vermögen für Schäden die der Gast eventuell mit der Nichtausreise verursacht haftet

Nur hat das mit dem Visum an sich nichts zu tun, ist lediglich eine Alternative für EINE Voraussetzung.

Das ist nicht mehr zu verstehen und lässt sich rational auch nicht erklären.

Vusumspflicht ist der Standart, alles andere sind Goodies aus uni und bilateralen Verträgen mit anderen Staaten. Das hat politische, wirtschaftliche oder historische Hintergründe.

Das ist reine Willkür und teilweise nur vom Sachbearbeiter in der Botschaft abhängig.

Jo, bestimmt :rolleyes:. Hättest mal all deine Infos hier in eine Remonstration gesteckt, wäre das Visum durch. ;)
 

scooter69

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Nur hat das mit dem Visum an sich nichts zu tun, ist lediglich eine Alternative für EINE Voraussetzung.



Vusumspflicht ist der Standart, alles andere sind...

Ich wollte mich hier nicht für die Abschaffung der Visumspflicht stark machen. Darum geht es nicht! Es geht um die respektive Beurteilung der Rückkehrbereitschaft. Diese halte ich für falsch und diskriminierend. Das bilateralen Verträgen für die Visumsbefreiung vieler Länder verantwortlich sind hat damit nichts zu tun. Gegen die Regel ein Visum zu verlangen ist doch gar nichts einzuwenden. In wie weit der Ermessenspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gestaltet wird allerdings schon. Die Rückkehrbereitschaft hauptsächlich an finanzielle Hintergründe zu binden, ist weder fair noch sachgerecht. Es ist viel wahrscheinlicher, dass sich ein Ausländer mit seinen Ersparnissen in Deutschland illegal versucht aufzuhalten um sich mit diesen eine neue Existenz aufzubauen, als das eine mittelloses Thailändisches Mädchen ohne Aussicht auf einen Aufenthaltstitel, mit der ständigen Angst abgeschoben zu werden, meist ohne jegliche Bindung, in einem Fremden Land aufhalten will. Neben der Arbeit in einem illegalen Bordell hätte ein solches Mädchen kaum eine Möglichkeit in Deutschland Geld zu verdienen. Also heißt das, für die Botschaft sind alle Thai Mädels Nutten? Sorry um in diesem Geschäft zu arbeiten, muss kein Mädel das Land verlassen. Auf diesem Weg kann sie viel selbst bestimmter, bei geringeren Lebensunterhaltskosten ohne in der Hand von Zuhältern zu sein, im Umkreis Ihrer Freunde viel besser Geld in Thailand verdienen.
Was sonst könnte sie vorhaben? Sich einen Deutschen Mann zum Heiraten suchen? Auch das ist aussichtslos. Ohne Aufenthaltstitel kann in Europa niemand heiraten. (auch nicht in Dänemark). Kriminell werden? Hallo 25 Jahre alt 156 groß ohne Netzwerk??? Was soll sie da tun? Unverzollte Zigaretten verkaufen?? Alles Quatsch!

Es geht nicht um die Visumspflicht. Die kann bestehen bleiben! Nur die restriktive Beurteilung der Rückkehrbereitschaft stelle ich in Frage!!!
 

JT29

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! Es geht um die respektive Beurteilung der Rückkehrbereitschaft. Diese halte ich für falsch und diskriminierend.

Die Rückkehrbereitschaft ist der zentrale Angelpunkt bei einem Visum, die Prüfung dessen ist internationaler Usus. Auch Du darfst Dich dieser Prüfung unterziehen, wenn Du je mal ein Visum beantragen musst. Du hast lediglich den Vorteil, dass es bei Dir (höchstwahrscheinlich) einfach ist.


Die Rückkehrbereitschaft hauptsächlich an finanzielle Hintergründe zu binden, ist weder fair noch sachgerecht

Die Rückkehrbereitschaft wird indiziert durch Vermögen, Grundbesitz oder einen Job. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern es gelten jedwede andere Gründe.


Ohne Aufenthaltstitel kann in Europa niemand heiraten.

Selbstverständlich kann man z.B. in DE heiraten, das geht immer noch nach dem BGB und nicht nach dem AufenthG.
 

Jonyw

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Ich wollte mich hier nicht für die Abschaffung der Visumspflicht stark machen. Darum geht es nicht! Es geht um die respektive Beurteilung der Rückkeh...
Bei dem Thema Visum geht mir auch der Hut hoch:mad: Diese Ungerechtigkeit einfach gegenüber anderen wo jeder hier sogar ohne Paß und Identitätsprüfung hier einreisen kann. Und uns wo wollen wir nur seriös unser Mädel einladen werden nur Steine in den Weg gelegt:mad:
 

Mjerumani

Hat viel zu tun....
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Selbstverständlich kann man z.B. in DE heiraten, das geht immer noch nach dem BGB und nicht nach dem AufenthG....

Richtig: einen Aufenthaltstitel muss man nicht haben für die Eheschließung in DE. Man muss aber ehefähig sein, ggf. sogar nach den Vorschriften des Herkunftslandes. Und die Eheschließung kann natürlich auch verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um eine Scheinehe handeln könnte, die nur dem Zwecke dient, ein Aufenthaltsrecht in DE zu erhalten. Der Standesbeamte hat eine Amtsermittlungsfplicht diesbezüglich. Die Entscheidung liegt natürlich letztendlich bei den Gerichten.
 

scooter69

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@JT29
Das ist Blödsinn was Du da schreibst. Sorry!

Ja die Rückkehrbereitschaft kann durch die von Dir dargelegten Wege dargestellt werden. Neben diesen gibt's noch den Ehemann der zu Hause bleibt. Aha sicher bei einer Freundin nicht der offensichtlichste Fall. Die zu pflegenden Eltern. Ist jedoch in der Regel kein ausreichender Rückreisewille. Eigene Kinder die zu Hause bleiben. Wird von der Botschaft regelmäßig zerpflückt da viele Kinder bei den Großeltern aufwachsen und diese im Ernstfall leicht nachgeholt werden können. Ein in der Vergangenheit ordnungsgemäß genutztes Visum. Wie mein Fall zeigt spielt das jedoch auch keine Rolle. Im allgemeinen geht es ausschließlich um die finanzielle Situation des Antragstellers und um die individuelle Handhabung des Sachbearbeiters den Fall bearbeitet. Wie gesagt es geht auch nicht um das Visum an sich, sondern nur um die RESTREKTIVE Beurteilung der Rückkehrbereitschaft.

Und das jeder in Deutschland oder in Europa heiraten kann ist eine Falschinformation. Heiraten kann man nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel! Ohne geht gar nichts! Das kann ein Schengen Visum sein, das kann eine Duldung sein, das kann jeder mögliche Aufenthaltstitel sein. Jedoch ohne kann niemand in Europa heiraten.
 
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Uptoyou

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Der Standesbeamte hat eine Amtsermittlungsfplicht diesbezüglich.

Der Standesbeamte prüft auf Scheinehe ? Ist das neu ?

Das ist doch Aufgabe der Auslandsvertretung und der ABH,wenn ein Verdacht auf Scheinehe besteht,und meistens wird das erst geprüft,wenn ein Visum zur FZF oder ein Heiratsvisum beantragt wird.

Gruß

Uty
 

JT29

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Und das jeder in Deutschland oder in Europa heiraten kann ist eine Falschinformation. Heiraten kann man nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel! Ohne geht gar nichts! Das kann ein Schengen Visum sein, das kann eine Duldung sein, das kann jeder mögliche Aufenthaltstitel sein. Jedoch ohne kann niemand in Europa heiraten.

Jo, ich lass Dich in deinem Glauben, aber Du kannst uns ja sicherlich dann für DE (und nur das habe ich angesprochen) die Rechtsgrundlage nennen wo ich in DE nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel heiraten kann - ich bin gespannt.

Und nur am Rande, eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von Ausreisepflichtigen.

Aber ja ich erzähle ja Blödsinn :rolleyes:
 
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Hallo.
Eine kurze Rückmeldung meinerseits: Es hat alles bestens funktioniert, Einreise in FRA war problemlos.
Danke + viele Grüße
 

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Jever
Hallo.
Eine kurze Rückmeldung meinerseits: Es hat alles bestens funktioniert, Einreise in FRA war problemlos.
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Klasse das es geklappt hat.
Schön wäre es wenn du über die gemeinsame Zeit in Europa berichten würdest.
Du hast das Forum bestimmt nicht nur für die Schengen Informationen gebraucht?;)
 

Juergen

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Ich hatte mal statt in der Schweiz in Heidelberg (Zweitwohnsitz) Verwandte meiner Liebsten von den Phills nach DACH eingeladen. Die Anforderungen vom Buergerbuero in HD bzgl. Mindesteinkommen waren schon fast laecherlich klein. Die waren so um die 1550,00 Euronen. :):):)

Der Rest war eine Gebuehr von ich glaube etwa 55 Euronen und dann war alles klar. :):):)

Die Verpflichtungserklaerung empfand ich eher als reine Formsache.