Entschädigung kommt wieder darauf an, warum der Flug gestrichen wurde.Okay super danke, das wusste ich nicht. Aber trotzdem habe ich ja Anrecht auf Entschädigung weil ich erst ein paar std vorher darüber informiert wurde, und es wurde auch kein Grund genannt warum der Flug gestrichen wurde, und ich umgebucht wurde.
Auf jeden Fall besteht der Anspruch auf "nächst mögliche Verbindung und vergleichbaren Reisebedingungen"