Ich hatte mal einen neuen Kunden in meinem Weingut, dem hat ein Rotwein sehr gut
geschmeckt und 4 x 12er Kisten gekauft. Anruf ein paar Tage später: falscher Wein,
viel heller und süsser, anderer Geschmack
er wollte Erstattung, ich abgelehnt - Ergebnis Klage
mein Anwalt ( über Rechtsschutz) hat bei Gericht eine Beschlagnahmung je 1er Flasche
bei mir und bei dem Kunden erwirkt
Polizei hat das ausgeführt und in ein Weinlabor gebracht
Ergebnis: beide Flaschen waren identisch
das Gericht hat die Klage zurückgewiesen und dem Kläger alle Kosten auferlegt
""So kauft man teuren Wein ""