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Roller mieten Pattaya

Bloewquu

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wenn ich dich richtig verstehe ist mein internationaler Führerschein für Klasse A1 eigentlich kein gültiger Führerschein für Roller, da nicht Klasse A

Gültig ist er schon, auch international, aber halt nur für den max. angegebenen Hubraum. Ja, ich weis, dass es keinen "A1" Führerschein in Thailand gibt, jedoch wird der Internationale A1 meistens dann auch von der Polizei akzeptiert, wenn der Hubraum dann auch nur max. 125ccm beträgt, habe ich selber bei einer Kontrolle 2016 in Chiang Mai erfahren. Versicherungsrechtlich ist man damit auch auch jeden Fall safe (natürlich nicht, wenn der Roller z.B. 150ccm besitzt).

Das schwierigere dürfte sein, überhaupt einen 125er Roller zum Mieten zu finden.
 

Brokerxy

diskutiere nie mit Idioten...
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Gültig ist er schon, auch international, aber halt nur für den max. angegebenen Hubraum. Ja, ich weis, dass es keinen "A1" Führerschein in Thailand gibt, jedoch wird der Internationale A1 meistens dann auch von der Polizei akzeptiert, wenn der Hubraum dann auch nur max. 125ccm beträgt, habe ich selber bei einer Kontrolle 2016 in Chiang Mai erfahren. Versicherungsrechtlich ist man damit auch auch jeden Fall safe (natürlich nicht, wenn der Roller z.B. 150ccm besitzt).

Das schwierigere dürfte sein, überhaupt einen 125er Roller zum Mieten zu finden.
Sorry, was sollte daran schwierig sein. Vermieter gibt's wie Sand am Meer in Patty!
Gruss Broker
 

Brokerxy

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24 August 2022
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Ich klinke mich mal ein.
Wahrscheinlich bin ich hier falsch. Aber vielleicht bekomme ich ja Hilfe.
Folgendes.
Möchte mir einen Roller kaufen. Bin momentan aber nur 4.wochen im Jahr vor Ort.also bräuchte ich eine Möglichkeit den Roller sicher und geschützt unter zu stellen.
Habt ihr Vorschläge wo in pattaya ich den Roller unterbringen kann.
Gruß
Kann da @kerrylu nur beipflichten! Lass es, für 4 Wochen einen Roller zu kaufen, es sei denn, du machst ein "Schnäppchen" mit nem Gebrauchten...und sofern du dir in dieser kurzen Zeit das mit Kauf-/Formalitäten antun möchtest.
Habe schon bei meinem "Zeithorizont" von 3,5 Monaten überlegt, dies zu tun. Bei dann 8,5 Monaten "Standzeit".

Gruss Broker
 

billy13

Was sagen wir dem Gott des Todes? - NICHT HEUTE!
   Autor
15 November 2018
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Gültig ist er schon, auch international, aber halt nur für den max. angegebenen Hubraum.

NOPE - nur in Ländern, die eine solche Regelung haben.

Ja, ich weis, dass es keinen "A1" Führerschein in Thailand gibt, jedoch wird der Internationale A1 meistens dann auch von der Polizei akzeptiert, wenn der Hubraum dann auch nur max. 125ccm beträgt, habe ich selber bei einer Kontrolle 2016 in Chiang Mai erfahren.

Bei einer Kontrolle liegt das einzig im Ermessen des Kontrollierenden, ebenso wie die Höhe des Bußgeldes. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Thailand eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Eklig wird es, wenn du einen Unfall hast. Da zahlt KEINE Versicherung auch nur einen THB und zwar unabhängig von Schuld oder Unschuld am Unfall selbst.
 

Stormbringer

Hat nicht gepasst
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14 Januar 2024
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Das 'Schlimmste' was dir passieren kann, ist, dass du mit dem Originaldokument noch einmal auf der Police-Station erscheinen musst.

Und nochmal, falls das immer noch nicht klar ist - der internationale Führerschein gilt immer und überall auf der Welt nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein. Von dem dann bitte auch ein Foto.
Selbstredent (Foto von beiden jeweils)...
 

Stormbringer

Hat nicht gepasst
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14 Januar 2024
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Nein @Stormbringer nicht wirklich so bzw. so ähnlich
...von'em "normalen" Rollervermieter, bekommst Du ja einen Mietvertrag ...von einem Privatverleier ja nicht.
Eine Kopie des greenbooks mit Unterschrift des Besitzers sollte funktionieren
Denke ich auch. Am besten noch die Handynummer des Besitzers vermerkt, kann nicht schaden...


...es darf und sollte allerdings nirgends erwähnt sein, dass der Privatverleier Geld dafür verlangt/erhält, sonst handelt sich dieser eine Anzeige ein, wegen unerlaubtem Gewerbe in Thailand!
Das ist bzw. war mir bewusst...
 

Stormbringer

Hat nicht gepasst
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14 Januar 2024
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2 Dinge:

1. Du brauchst einen internationalen Führerschein für Motorrad, also Klasse A. Es gibt in Thailand keine Unterscheidung wie bei uns nach Hubraum der Maschine. Ignorierst du das, zahlst du bei einer Kontrolle zwar 'nur' eine Strafe, aber bei einem Schaden zahlt die Versicherung nichts wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

@ billy. wenn ich dich richtig verstehe ist mein internationaler Führerschein für Klasse A1 eigentlich kein gültiger Führerschein für Roller, da nicht Klasse A
@ Paul. Ich denke/vermute dass A1 reichen dürfte, da es wie @ billy geschrieben hat, in TL selbst keine Hubraumunterscheidungen gemacht werden.

Bedeutet (für mich) wenn du im IFS einen Stempel in oberen Feld mit den abgebildeten Zweirädern hast, dann passt das...:cool:
 

Bloewquu

Aktiver Member
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@ Paul. Ich denke/vermute dass A1 reichen dürfte, da es wie @ billy geschrieben hat, in TL selbst keine Hubraumunterscheidungen gemacht werden.

Bedeutet (für mich) wenn du im IFS einen Stempel in oberen Feld mit den abgebildeten Zweirädern hast, dann passt das...:cool:

Leider nein. Habe lange genug in Thailand gelebt um viele Fälle mitzukriegen, wo Touris schwer auf die Fresse gefallen sind (im übertragenem Sinne) mit dem gleichen Glauben. Wenn dann noch ein Schaden dazu kommt, und der kann komplett fremd verschuldet sein, dann ist die Kacke richtig am Dampfen.
 
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Stormbringer

Hat nicht gepasst
   Ex Member
14 Januar 2024
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Noch mal zur Versicherung allgemein. Davon ausgehend dass da wohl nur die gesetzliche Versicherung abgeschlossen ist.
Ist diese nicht meines Wissens auf den Besitzer abgeschlossen, sprich demjenigen welcher als Besitzer im Greenbook steht (zumindest insofern niemand anderer als Versicherungsnehmer angegeben wurde bei Abschluss/Bezahlung)?
Und dann wohl auch nur für ihn gültig bzw. die Person die da eingetragen ist?
Der Punkt würde mich (auch) noch interessieren.
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Gefühlt 99% aller Roller in TH haben 150ccm aufwärts.
Da lache ich aber - die meisten Roller hier haben zwischen 110 und 125 ccm. Roller mit 150 ccm und mehr sind zwar auch haeufig, aber bei weitem nicht so haeufig wie die 125 ccm
Der Punkt würde mich (auch) noch interessieren.
Hatte ich in meinem Post #150 schon geschrieben - man sollte halt auch lesen was Andere schreiben.
Klar gibt es einen Versicherungsnehmer (Halter des Fahrzeugs) aber die Versicherung laeuft auf den Roller und gilt fuer alle Personen, die den Roller rechtmaessig nutzen.
Wird der Roller verkauft geht die Versicherung mit dem Roller mit und kann dann auch auf eine andere Person mit dem Schadensfreiheitsrabatt uebertragen werden
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
.falls man einen neuen Roller kauft, kann man die Versicherung samt Rabatt auch behalten und im neuen Vertrag einbinden.
🤗
Wieder was gelernt. Muss allerdings dazu sagen, dass ich den alten Roller bisher immer noch einige Monate behalten habe. Somit stellte sich die Frage fuer mich noch nicht.
Weisst du ob das auch funktioniert wenn man dann von 3. Part auf 1. Part wechselt bzw. umgekehrt ?
 

kerrylu

diy-er 🤗
   Autor
10 November 2021
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Dunkel-Pattaya
Weisst du ob das auch funktioniert wenn man dann von 3. Part auf 1. Part wechselt bzw. umgekehrt ?
Nun @krimibiker
es ist wohl analog der Haftpflicht in D. Das Restguthaben der alten Versicherung wird in der neuen Rechnung gutgeschrieben.

Inwieweit Freiheitsrabatt dann beim neuen Fahrzeug berücksichtigt wird, das hängt wohl vom Versicherungsunternehmen ab, welche Formel diese anwendet.
😏
 
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