Wie @Littleone auf seiner geliebten Zollseite schaut (muß er ja auch...), zitiere ich immer gern das AMG (und damit sind nicht die MB-Veredler gemeint sondern das Arzneimittelgesetz).
Sonderregelung zum Reisebedarf
Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage / Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.
Die Fragen wiederholen sich hier auch immer wieder in diesem und anderen Threads zu gleichen Thema.
Vor ca. 2 Jahren wurden bei mir mal 20 Päckchen Kamagra bei der Kofferkontrolle entdeckt aber nicht beanstandet, die 3 Zigarettenstangen aber schon... Eine "Rolex" und eine "Breitling" gingen auch durch als Eigenbedarf. Ich glaube wenn Sie da gewollt hätten, hätten Sie wegen der Wecker mehr Ärger machen können (wegen Patentschutz oder sowas).
Ziggi´s mussten übrigens verzollt werden mit 19 Cent pro Zigarette und das ganze wurde dann als Strafe nochmal verdoppelt, weil ich ja bei der Frage, ob ich was zu verzollen hätte mit nein nicht ganz die Wahrheit gesagt hatte.. Bezahlbar an Ort und Stelle, bar oder per Karte. Ziggi´s durfte ich danach einführen. Waren dann halt etwas teurer.
Sonderregelung zum Reisebedarf
Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen (§ 73 Absatz 2 Nr. 6 oder 7 AMG). In diesem Fall ist weder eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland noch eine Zulassung oder Registrierung der jeweiligen Arzneimittel für Deutschland erforderlich. Unerheblich ist auch, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Präparate handelt oder nicht. Als „üblicher persönlicher Bedarf“, der bei der Einreise mitgeführt werden darf, ist in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlung für das jeweilige Arzneimittel anzusehen. Hinweise hierzu enthalten die Packungsbeilage / Fachinformation des jeweiligen Arzneimittels.
Die Fragen wiederholen sich hier auch immer wieder in diesem und anderen Threads zu gleichen Thema.
Vor ca. 2 Jahren wurden bei mir mal 20 Päckchen Kamagra bei der Kofferkontrolle entdeckt aber nicht beanstandet, die 3 Zigarettenstangen aber schon... Eine "Rolex" und eine "Breitling" gingen auch durch als Eigenbedarf. Ich glaube wenn Sie da gewollt hätten, hätten Sie wegen der Wecker mehr Ärger machen können (wegen Patentschutz oder sowas).
Ziggi´s mussten übrigens verzollt werden mit 19 Cent pro Zigarette und das ganze wurde dann als Strafe nochmal verdoppelt, weil ich ja bei der Frage, ob ich was zu verzollen hätte mit nein nicht ganz die Wahrheit gesagt hatte.. Bezahlbar an Ort und Stelle, bar oder per Karte. Ziggi´s durfte ich danach einführen. Waren dann halt etwas teurer.