@JT29: Das Problem ist weniger die Lesbarkeit, sondern einfach die Tatsache, dass ein nationaler Fuehrerschein eben nur in dem Land gueltig ist, in dem er ausgestellt wurde. Erst diese internationale Abkommen, in denen sich die Staaten gegenseitig verpflichteten, die Fuehrerscheine der Mitgliedsstaaten des Abkommens anzuerkennen, ermoeglichen es, dass man mit dem Fuehrerschein des Heimatlandes in einem anderen Land zeitlich begrenzt fahren darf. Um die Lesbarkeit dieser nationalen Fuehrerscheine dann zu vereinfachen, wurde in den Abkommen ein internationaler Fuehrerschein entwickelt, der die zwingende Voraussetzung ist, dass die nationale Fahrerlaubnis auch im fremden Land anerkannt wird.
Der internationale Fuehrerschein, egal mal welche Ausfuehrung, ist nur begrenzt gueltig und berechtigt auch nur uebergangsweise im fremden Land am Strassenverkehr teilzunehmen. Heisst: Lebe ich laenger als 3 oder 6 Monate (kann von Land zu Land unterschiedlich sein - D z.B. sind es 6 Monate) dauerhaft in einem fremden Land, dann muss ich die Fahrerlaubnis des jeweiligen Landes erwerben.
Das wird in Thailand meines Wissens nach derzeit noch nicht ueberprueft, liesse sich aber problemlos nach einem Blick in den Reisepass kontrollieren.
@Porks: Richtig, dieses Abkommen gibt es auch noch, Paris von 1926. Thailand ist dort Mitgliedsstaat, ebenso wie Deutschland. Allerdings wird der internationale FS von 1926 bei der Umschreibung an der Fuehrerscheinstelle nicht anerkannt. Dort wird ausdruecklich auf den internationalen Fs von 1949 abgehoben.