@franky : Ich habe hier ja schon so alles erlebt. Auch schon angebliche Polizisten a.D., die nicht mal den Unterschied zwischen StVO und StVZO kannten.
Als Deutscher brauche ich auf jeden Fall einen internationalen FS in Thailand. Genauso wie ein Thailaender auch einen internationalen FS in Deutschland braucht. Wenn man bei einer Kontrolle noch mit dem nationalen FS durchkommt, dann hat man viel Glueck. Kenne es eigentlich nur noch so, dass zumindest fuer den Raum Pattaya, der internationale FS von der Polizei gefordert wird. Die Polizei erkennt derzeit wohl auch noch beide Arten an, wobei die Fuehrerscheinstelle beim Umschreiben ausdruecklich auf den internationalen FS nach dem Abkommen von 1939 abhebt (siehe Foto in # 35).
Oesterreicher haben dahingehend Glueck, weil Oesterreich die Abkommen von 1949 und 1968 unterzeichnet hat und ein Oesterreicher somit von seiner Ausstellungsbehoerde nur den Richtigen fuer Thailand abholen muss.
Mir ist klar, dass in Thailand eigentlich fast alles moeglich ist und im Strassenverkehr und bei der Polizei sowieso. Daher kann es hier ohne weiteres sein, dass einige Member Erfahrungen gemacht haben, die sich mit der offiziellen Gesetzeslage nicht decken. Insbesondere dann, wenn diese Erfahrungen auch schon einige Zeit zurueckliegen. Daher bin ich der Meinung, dass es schon besser ist die offizielle Gesetzeslage zu kennen. Dann kann jeder selbst fuer sich entscheiden, ob er sich daran haelt oder das Risiko eingeht und sich auf Unkenntnis oder Wohlwollen eines Polizisten verlaesst. Wenn jemand dann Glueck hatte, dass er wegen eines Verstosses nicht zahlen musste - dann war es Unwissenheit des Polizisten oder einfach nur Glueck.
Auf der anderen Seite darf man sich dann aber auch nicht wundern, wenn man bei einer Kontrolle eventuell wegen eines Verstosses zur Kasse gebeten wird. Auch in Thailand gilt der gleiche Grundsatz wie in D auch: Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
Fuehrerschein oder Fahrzeugschluessel einbehalten ist in Thailand eine gaengige Methode, um das ausgesprochene Bussgeld auch von dem Auslaender zu bekommen. In Deutschland muss z.B. ein Auslaender, der keinen festen Wohnsitz in D hat, eine Sicherheitsleistung in Hoehe der zu erwartenden Strafe incl. Verwaltungsgebuehr leisten, wenn er bei einer Verkehrskontrolle beanstandet wird.