, hätte der Gesetzgeber die Worte "ist" oder "muss" verwendet.
Ich gebe Dir recht JT29. Jedoch kann ein durchschnittlicher Bürger mit der Wortklauberei recht wenig damit anfangen. Obwohl mit Sicherheit von grosser Bedeutung. Wenn ich mich recht erinnere bist du Beamter und fallen solche exakte Unterschiede auf
Was mich aber recht verwundert ist das die Behörde immer wieder recht Unterschiedlich handelt. Ich spreche aber jetzt von der selben. Das es Unterschiede innerhalb in einem Land gibt wissen wir mittlerweile alle. Ganz zu schweigen wenn es Länderübergreifend ist
Ein aktueller Fall:
Vor gut einem Jahr war ich beim Leiter der ABH meines Bezirks. Weil der A1 Test meiner Lady beim Nachzug deutlich über 1 Jahr liegt. Und wollte mich erkundigen ob die Möglichkeit besteht die A1 Prüfung nach dem Zuzug nachgeholt werden kann. Weil dies einfacher für uns wäre. Und Sie hat ja eh eine. Wenn auch abgelaufen
Seine Antwort: der währe für ihn unbeschränkt gültig weil Bkk eine sehr gute Adresse in Sache Göthe Institut ist.
Vor gut 14 Tage kam die Freundin meiner Lady an und bat mich um Hilfe. Sie hat nun einen Thai geheiratet der seit ~5 Jahren in GER lebt und eine offiziellen Aufenthalt besitzt. Bei Anmeldung in AUT braucht er jetzt eine A1 Bescheinigungen. Seine ist aber ~5 Jahre her und eben nicht mehr gültig (mit dem Hinweis zu dem Datenblatt von der ABH).
Gut die Thailady war bei einer Sachbearbeiterin und ich direkt beim Leiter. Was aber normalerweise kein Unterschied machen soll
Hab ihr aber geraten, der Ehemann soll die Prüfung nachholen und gut ist es. Sind zwar 137 €uro verschissen. Aber ich denke der Leiter wird die Meinung der Sachbearbeiterin nicht revidieren
Man sehe deutlich es wird mit zweierlei Maß gemessen