Eigentlich war das Thema doch
Niederlassungserlaubnis mit B1 oder A2? und nicht Namensgebung nach Eheschließung oder Visa für Thailand.
Nach meiner Erfahrung kommt es auch auf den Sachbearbeiter der zuständigen Ausländerbehörde an. Meine Frau bekan nach unserer Hochzeit wie üblich eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, mit der Auflage einen Integrationskurs zu besuchen. Bei diesem Termin beim Ausländeramt wurde uns gesagt, das nächste Visum wird dann 2 Jahre, und dann könnten wir die dauerhafte Niederlassungserlaubnis beantragen. Nach Ablauf des ersten Jahres wsren wir wieder bei der ALB allerdings bei einem neuen Sachbearbeiter. Dieser erteilte uns ein Visum für mehr als 4 Jahre bis zum Ablauf des neuen Reisepasses meiner Frau. Aber wir bräuchten nicht bis zum Ende des Visums warten, wir könnten auch schon im Vorfeld die Niederlassungserlaubnis beantragen. Zum Zeitpunkt dieses Gespräches war der Integrationskurs noch gar nicht abgeschlossen.
Die Prüfungen hat meine Frau dann seinerzeit nur mit A2 abgeschlossen.
Von einem Bekannten (ebenfalls mit einer Thai-Frau verheiratet, allerdings in einem anderen Bundesland) habe ich die Info, das die Niederlassungserlaubnis nur mit B1 und bestandenem Orientierungskurs erfolgt. Dies wiederum hat seine Frau nicht und bekommt demnächst wohl wieder nur die befristete Aufenthaltsgenemigung.
Aktuell ist meine Frau wieder in der Schule um B2 zu erreichen. Erst danach steht bei uns wieder das Thema Aufenthalttitel auf der Tagesordnung. Mal sehen was dann bei Ihr rauskommt.
@dodli Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich werde mal demnächst nach weiteren Infos suchen. Dein Zitat bezieht sich auf "Asylbewerber und Flüchtlinge" und nicht auf normal hier lebende Ausländer. Warum da allerdings ein Unterschied gemacht wird erschließt sich mir nicht.