Und ja, der Ort Deiner Staatsangehörigkeit ist schon wichtig.
Ich schätze Dich - fasse es also nicht als Kritik auf. Der ORT mag wichtig sein, die Staatsangehörigkeit aber ziemlich sicher nicht.
Ich habe 2 Staatsangehörigkeiten. Was soll das also bedeuten? Es ist entscheidend, wo man gemeldet ist und nicht der Pass, nehme ich sehr stark an. Ansonsten könnten in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis (die stärkste Form eines Aufenthaltstitels) keine Versicherungsnehmer profitieren, weil sie keinen deutschen Pass hätten.
Dem ist aber nicht so. Die sind in Deutschland gemeldet. Schwierig wird es nur deshalb dann, weil deren Titel nach 180 Tagen bei Auslandsaufenthalten verloren geht - da könnte der Haken liegen. Aber ansonsten ist bei einer Versicherung unter 180 Tagen hier nichts zu sehen für mich und bei Doppel oder Triplestaatlern (meine Tochter ist so eine) auch nicht.
Habe ich vielleicht irgendwas völlig übersehen weshalb ich nichts verstehe? Sag es mir gerne, ich korrigiere mich sofort
"Würde jetzt allerdings ein Thailänder, der in Deutschland lebt, eine solche Versicherung für Thailand abschließen wollen, dann kann es schon mal sein, daß die Nachweise sehen wollen, daß sein Lebensmittelpunkt tatsächlich in Deutschland ist."
Das passt in meinen Augen wieder. Aufenthaltskarte der Versicherung vorlegen und gut ist - Staatsangehörigkeit aber so nicht ausschlaggebend.