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Krankenversicherungspflicht für Non O

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ich dachte immer ein Visum kann man nur im Ausland beantragen
Was er meint ist die Extension of stay.

Davon abgesehen.
Bei dieser Konstellation wird das bestehende Tourist Visum in ein Non Immigrant gewandelt. Dieses ist die Voraussetzung für die EOS. Und das wird in Thailand ausgestellt.
Das gleiche passiert wenn man mit der 30 tägigen Visa Befreiung das machen will.
 
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ReneG

Jeder Tag ist ein guter Tag.
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9 März 2019
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@teletubbi: Ja, richtig aber es könnte eben auch schneller dazu kommen, wer weiß.
Deshalb nochmal die Frage: Ist das oben von mir beschriebene Vorgehen erstmal so richtig verstanden?
 

Kohsamui

Schreibwütig
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Österreich
Ist es eben nicht.
Beim einfachen Non O wird kein Guthaben / Einkommen oder Strafregister verlangt.

Das ist nur wenn man das auf Basis Rentner beantragt. Und dann wird es ein OA.

Einfach ein Non O ohne den Grund Rentner beantragen.

Was neu ist das Aufgrund von Corona eine KV verlangt wird.

Meine Jahresextension beruht auf einem Non O.
Und ich muss, dato heute, keine KV nachweisen.

Naja, hier steht das Gegenteil auf der Homepage der Thaibotschaft in Wien.

Screenshot_2021-09-30-00-41-47-627_com.android.chrome.jpg
 

krimibiker

Frei wie der Wind
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13 Januar 2013
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Bang Saray
Deutschland und Oesterreich sind eben zwei unterschiedliche Laender und da kann es Abweichungen bei bestimmten Bedingungen geben. Was in Oesterreich gilt muss nicht unbedingt in DEutschland oder der Schweiz gelten und umgekehrt.
 

Ram0815

Schorsch
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Süddeutschland
Ich war gestern auf der Botschaft in Bern und habe das multiple non O-A(Rentner) Non-Immigrant Visa “O-A” (Long Stay) beantragt.

Dazu muss der Nachweis über eine KV erbracht werden (in-patient >400.000 THB, out-patient > 40.000 THB).

Ich hab dann mal nachgefragt ob ich das Visum in TH um ein Jahr verlängern lassen kann. Antwort "Ja, aber Sie müssen dann eine thailändische KV nachweisen wenn Sie das in TH machen oder sie machen das hier in Bern, dann akzeptieren wir ihre non-TH KV"

Ich denk mal die Auskunft war Quatsch, Visum kann eh nur im Ausland ausgestellt werden. Und Ausland fällt für mich flach weil ich in einem Jahr meinen Wohnort nach TH verlegt habe und DE oder CH mir dann kein Führungszeugnis mehr ausstellen.

Ich hab noch eine Frage zur 90 Tage Meldung die ich ja auch mit dem Non O-A machen muss.

Die Webseite von der Immigration Notification of staying in the Kingdom over 90 days verlangt nur das TM.6 und das TM.47.

  • Da wird aber kein Nachweis für die 800.000 THB auf dem Konto verlangt. Ich dachte die ist notwendig für die 90 Tage Meldung.
  • Auch ein Nachweis über den gegenwärtigen Wohnort/Anschrift wird nicht verlangt. Ich dachte ich muss immer ein Schreiben vom Hotel mitbringen.
 

teletubbi

Hat einen an der Klatsche
Verstorben
Ich denk mal die Auskunft war Quatsch
So Quatsch war sie gar nicht.
Du verlängert nicht dein Visum in Thailand sondern beantragst eine Extension of stay.
Das ursprüngliche Visum läuft dann ab.
Du hältst dich danach lediglich mit der Extension of stay in Thailand auf.
Für diese ist es in der Tat so das sie eine Thailändische KV verlangen.
Aber nur wenn das ursprüngliche Visum, wie bei dir, ein OA ist.

Nachweis deines Bankguthabens musst du bei der ersten 90 Tage Meldung nach der Beantragung deiner Extension of stay.
 

Rüssli

เที่ยวบินราคาแพงโคตรๆ
   Autor
1 Februar 2009
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Mit welchem Visa wäre es am Besten,wenn man länger wie 90 Tage in LOS bleiben will?

Das Non O gilt ja nur für 90 Tage,mit dem Multiplen ist es so ne Sache,wegen Corona,ist ja im Moment nicht so mit dem hin und her Reisen alle 90 Tage.
 

eule

master of jars
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nong weng
ich bin mit einem non-immigrant o eingereist. in pattaya habe ich mir dann das retirement besorgt. ich glaub das retirement wird ja wohl auch extension of stay genannt. liege ich da falsch?
 

BoKu

Kennt noch nicht jeder
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8 September 2020
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So Quatsch war sie gar nicht.
Du verlängert nicht dein Visum in Thailand sondern beantragst eine Extension of stay.
Das ursprüngliche Visum läuft dann ab.
Du hältst dich danach lediglich mit der Extension of stay in Thailand auf.
Für diese ist es in der Tat so das sie eine Thailändische KV verlangen.
Aber nur wenn das ursprüngliche Visum, wie bei dir, ein OA ist.

Nachweis deines Bankguthabens musst du bei der ersten 90 Tage Meldung nach der Beantragung deiner Extension of stay.
Um nochmal genau nachzufragen (weil es mich demnächst vermutlich auch betrifft, bin über 50 aber noch kein Rentner):
Wenn man mit einem NON-Immigrant O (90 Tage) einreist benötigt man erstmal nur den KV-Nachweis für die ersten 90 Tage (Zeitraum des gesamten Aufenthalts) einer Auslandskrankenkasse seiner Wahl?
Bei einer Extension Of Stay (EOS) um 12 Monate in der Immi vor Ort wird auf dieser Basis dann nicht mehr nach einer (thailändischen) KV für das gesamte weitere Jahr gefragt?
Dann bliebe nur noch das Problem dass wohl einige Auslandsvertretungen nun anscheinend explizit unterscheiden zwischen Non-Immigrant O (nur für tatsächliche Rentner, das Alter über 50 scheint mancherorts nicht mehr auszureichen) und Non-Immigrant OA (bei welchem angeblich das Alter über 50 allein ausreicht - obwohl es in den Visainformationen der Botschaften / Konsulate eigentlich gleich definiert ist...) siehe hierzu auch die Info aus Wien und den Beitrag von Hammer1963....


Ja, ist eine plöde Frage
:bigsmile


Weil, ich das ja hier ein paar Seiten zuvor schon alles geschrieben habe, und Du es damals auch gelekt hast
:frech
also gelesen

Bei mir hat ja das mit dem Non O Visa nicht geklappt, weil
- ich theoretisch kein Rentner bin, auch wenn ich mich oftmals so fühle
:bigsmile

- man neuerdings dazu anscheinend eine Krankenversicherung dazu braucht, welche über die ganze Visa-Laufzeit geht, also meine ADAC AKV welche den kompletten Reisezeitraum abdeckt, nicht geht
- okay, war jetzt bei mir nicht wichtig, aber gilt momentan eh nur 3 Monate, und nicht wie früher 1 Jahr (wollte ich ja nur wegen der Führerscheinverlängerung haben)

Und das Flugticket habe ich tatsächlich schon vor der Visa-Beantragung gehabt.
Habe das TR-Visa nun.

hat in Frankfurt inklusiv dem Postweg, also 1 Tag hin und 1 Tag zurück, genau 1 Woche gedauert, bei mir.
Andere schreiben von Wochen, wobei bei meinem Bekannten das in München anscheinend 3 oder 4 Wochen gedauert hat
:confused1:


Hier noch einmal das Visa-Chaos zum nachlesen


und hier als es zurück kam

Gibt es Informationen wo ein NON-Immigrant O (90 Tage) noch ausgestellt wird aufgrund der alten Bestimmungen (mit Kontonachweis 5.000€ für die letzten 3 Monate) und ohne Rentennachweis?

Besten Dank
 

eule

master of jars
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Bei einer Extension Of Stay (EOS) um 12 Monate in der Immi vor Ort wird auf dieser Basis dann nicht mehr nach einer (thailändischen) KV für das gesamte weitere Jahr gefragt?
ich bin mit einem non-immigrant o eingereist. in pattaya habe ich mir dann das retirement besorgt. ich glaub das retirement wird ja wohl auch extension of stay genannt. liege ich da falsch?

ich brauche keine krankenversicherung nachzuweisen.

gruss
eule
 

Alwaro

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zu Hause
ich brauche keine krankenversicherung nachzuweisen.

Mit der Extention of Stay auf Basis des O-S brauchst du (Stand heute) keine Krankenversicherung. Mit dem O-A jedoch schon. Diese Versicherungen müssen in Thailand zertiviziert sein.

Für die Mindestabdeckung 40'000 thb ambulant/400'000 stationär und einer Selbstbeteiligung von 50% biste jedoch bereits mit einer Jahresprämie von ca. 6000 THB dabei.
 

Hammer1963

Gehört nicht zu den 2.000 Baht Urlaubern
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2 Mai 2014
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Stuttgart
Gibt es Informationen wo ein NON-Immigrant O (90 Tage) noch ausgestellt wird aufgrund der alten Bestimmungen (mit Kontonachweis 5.000€ für die letzten 3 Monate) und ohne Rentennachweis?
Wahrscheinlich wird diese Regelung im ganzen Universum gleich sein, oder meinst Du, dass in Bärlin oder München eine andere Regel gibt :unsure:

Klar, da Wir von Thailand sprechen, ist alles möglich :bigsmile
Aber ein Bekannter hatte zumindest in München das gleiche Problem
 

Kohsamui

Schreibwütig
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Deutschland und Oesterreich sind eben zwei unterschiedliche Laender und da kann es Abweichungen bei bestimmten Bedingungen geben. Was in Oesterreich gilt muss nicht unbedingt in DEutschland oder der Schweiz gelten und umgekehrt.

Da gibt es noch einiges . Beim Impfzertikat muss die Reisepassnummer draufstehen und das mit behördlicher Bestätigung.
Sorry da kann ich nur sagen: Dreckspack!
Ist nicht so einfach das zu bekommen.

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Ram0815

Schorsch
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Für diese ist es in der Tat so das sie eine Thailändische KV verlangen.
Aber nur wenn das ursprüngliche Visum, wie bei dir, ein OA ist.
Wenn ich mit 90 Tage O-S einreise und ein EOS mache dann brauche ich keine thailändische KV, mit O-A brauche ich nach einem Jahr eine thailändische KV. Da hab ich wieder alles falsch gemacht...

6000 ist ja OK, da kostet meine richtige KV im Monat mehr. Welche Versicherung ist das denn?

Weiss hier jemand wie das ist wenn man als Deutscher ohne Wohnsitz in DE (aber mit Postadresse) ein Visum beantragen will? Führungszeugnis wird DE nicht ausstellen weil nicht in DE wohnhaft. Kann die thailändische Polizei so was ausstellen? Ansonsten währe es garnicht mehr möglich von DE aus ein non-OA zu bekommen.
 
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