Richtig, gemeint ist wahrscheinlich die Extension of Stay,obwohl dafür bräuchte es dann ein Non- O Visum,oder?Ich dachte immer ein Visum kann man nur im Ausland beantragen.
Richtig, gemeint ist wahrscheinlich die Extension of Stay,obwohl dafür bräuchte es dann ein Non- O Visum,oder?Ich dachte immer ein Visum kann man nur im Ausland beantragen.
Was er meint ist die Extension of stay.Ich dachte immer ein Visum kann man nur im Ausland beantragen
Ist es eben nicht.
Beim einfachen Non O wird kein Guthaben / Einkommen oder Strafregister verlangt.
Das ist nur wenn man das auf Basis Rentner beantragt. Und dann wird es ein OA.
Einfach ein Non O ohne den Grund Rentner beantragen.
Was neu ist das Aufgrund von Corona eine KV verlangt wird.
Meine Jahresextension beruht auf einem Non O.
Und ich muss, dato heute, keine KV nachweisen.
So Quatsch war sie gar nicht.Ich denk mal die Auskunft war Quatsch
Um nochmal genau nachzufragen (weil es mich demnächst vermutlich auch betrifft, bin über 50 aber noch kein Rentner):So Quatsch war sie gar nicht.
Du verlängert nicht dein Visum in Thailand sondern beantragst eine Extension of stay.
Das ursprüngliche Visum läuft dann ab.
Du hältst dich danach lediglich mit der Extension of stay in Thailand auf.
Für diese ist es in der Tat so das sie eine Thailändische KV verlangen.
Aber nur wenn das ursprüngliche Visum, wie bei dir, ein OA ist.
Nachweis deines Bankguthabens musst du bei der ersten 90 Tage Meldung nach der Beantragung deiner Extension of stay.
Ja, ist eine plöde Frage
Weil, ich das ja hier ein paar Seiten zuvor schon alles geschrieben habe, und Du es damals auch gelekt hastalso gelesen
Bei mir hat ja das mit dem Non O Visa nicht geklappt, weil
- ich theoretisch kein Rentner bin, auch wenn ich mich oftmals so fühle
- man neuerdings dazu anscheinend eine Krankenversicherung dazu braucht, welche über die ganze Visa-Laufzeit geht, also meine ADAC AKV welche den kompletten Reisezeitraum abdeckt, nicht geht
- okay, war jetzt bei mir nicht wichtig, aber gilt momentan eh nur 3 Monate, und nicht wie früher 1 Jahr (wollte ich ja nur wegen der Führerscheinverlängerung haben)
Und das Flugticket habe ich tatsächlich schon vor der Visa-Beantragung gehabt.
Habe das TR-Visa nun.
hat in Frankfurt inklusiv dem Postweg, also 1 Tag hin und 1 Tag zurück, genau 1 Woche gedauert, bei mir.
Andere schreiben von Wochen, wobei bei meinem Bekannten das in München anscheinend 3 oder 4 Wochen gedauert hat
Hier noch einmal das Visa-Chaos zum nachlesen
Thailand - November 2021 kann kommen - Unfassbar was ich da wieder gemacht habe
Egal ob München oder Frankfurt, könnte man auch mal machen. Hab ja aber noch reichlich Zeit. Was heißt hier reichlich Zeit :unsure: Ich sitze hier auf heißen Kohlen und will mit dir fliegen. Reise auch nur mit leichtem Gepäck:biggrin:www.pattayaforum.net
und hier als es zurück kam
Thailand - November 2021 kann kommen - Unfassbar was ich da wieder gemacht habe
Bei desem Typ kommt mir der Spruch des Berner Stadtoriginals Madame de Meuron in den Sinn. Syt dihr öpper oder nämet dihr Lohn? („Sind Sie jemand oder beziehen Sie Lohn?“)www.pattayaforum.net
Bei einer Extension Of Stay (EOS) um 12 Monate in der Immi vor Ort wird auf dieser Basis dann nicht mehr nach einer (thailändischen) KV für das gesamte weitere Jahr gefragt?
ich bin mit einem non-immigrant o eingereist. in pattaya habe ich mir dann das retirement besorgt. ich glaub das retirement wird ja wohl auch extension of stay genannt. liege ich da falsch?
ich brauche keine krankenversicherung nachzuweisen.
Wahrscheinlich wird diese Regelung im ganzen Universum gleich sein, oder meinst Du, dass in Bärlin oder München eine andere Regel gibtGibt es Informationen wo ein NON-Immigrant O (90 Tage) noch ausgestellt wird aufgrund der alten Bestimmungen (mit Kontonachweis 5.000€ für die letzten 3 Monate) und ohne Rentennachweis?
Deutschland und Oesterreich sind eben zwei unterschiedliche Laender und da kann es Abweichungen bei bestimmten Bedingungen geben. Was in Oesterreich gilt muss nicht unbedingt in DEutschland oder der Schweiz gelten und umgekehrt.
Wenn ich mit 90 Tage O-S einreise und ein EOS mache dann brauche ich keine thailändische KV, mit O-A brauche ich nach einem Jahr eine thailändische KV. Da hab ich wieder alles falsch gemacht...Für diese ist es in der Tat so das sie eine Thailändische KV verlangen.
Aber nur wenn das ursprüngliche Visum, wie bei dir, ein OA ist.