@Uwe_1 : Das Problem was sich wie ein roter Faden hier durch den Thread zieht - es wird nicht zwischen Dauer des Visa und Dauer des erlaubten Aufenthalts (Extension of stay) unterschieden.
Ich beziehe mich jetzt explizit auf das Non-Immigrant-O-A (ist immer mutlible) weil es dich betrifft (ist aber vom Prinzip her bei einem Non-Immigrant-O ebenso).
Bei deiner Einreise hast du eine erlaubte Aufenthaltsdauer (Extension of stay - EOS) von 365 Tagen bekommen. Jetzt bist du ausgereist und damit ist deine Extension erloschen - egal ob da noch Tage oder Wochen moeglich gewesen waeren. Dein Visa laeuft am 09.10.2023 aus. Um erneut einen Extension auf Basis deines Visa zu bekommen musst du spaetestens am 09.10.23 wieder einreisen und wuerdest wieder 365 Tage erhalten - das heisst deine alte Extension lebt nicht wieder auf, sondern du wuerdest eine neue Extension erhalten. Da du aber erst wieder im Dezember 2023 einreisen willst und damit nach Ablauf deines Visa wirst du zwangslaeufig ein neues Visa brauchen oder bekommst bei der Einreise eben nur 30 Tage.
Jetzt die Frage wann brauche ich ein Re-Entry?
Ein Re-entry wird dann benoetigt, wenn eine Extension ueber das Ablaufdatum des Visa besteht und eine Wiedereinreise nach Ablauf des Visa aber noch im Zeitraum der Extension vorgesehen ist.
Auch hier gilt: mit der Ausreise verfaellt vom Grundsatz her die bestehende Extension. Allerdings ermoeglicht das Re-Entry die Wiedereinreise und viel wichtiger es laesst die bei der Ausreise erloschene Extension wieder aufleben und man kann diese weiterhin nutzen und ggf. auch wieder bei der Immigration verlaengern.
Ein praktisches Beispiel dazu: Das Non-Immigrant O-A wurde am 01.04.2022 ausgestellt und war gueltig bsi zum 31.03.2023. Die Einreise erfolgte am 01.06.2022 und man bekommt einen Aufenthaltsdauer von 365 Tage - also bis zum 31.05.2023. Der Visainhaber reist aus Thailand aus. Liegt die Wiedereinreise vor dem 31.03.2023 dann bekommt man erneut 365 Tage weil das Visa noch gueltig ist und somit eine neue Aufenthaltsdauer erteilt wird (man braucht kein Re-Entry). Liegt die Wiedereinreise allerdings nach Ablauf des Visa (im Beispiel nach dem 31.03.23) aber noch vor dem 31.05.23 (Ablauf der durch die Ausreise erloschenen Extension) dann ist ein Re-Entry notwendig wenn man die erloschene Extension wieder aufleben lassen moechte. Damit stuende dann auch einer Verlaengerung der Extension auf der Immigration (falls die Bedindungen erfuellt sind) nichts mehr im Wege.
Ich lebe seit 2013 in Thailand und bin damals mit einem Non-Immigrant-O-Visa eingereist und hatte eine Extension fuer 90 Tage. Vor Ablauf dieser 90-Tage habe ich dann die Extension of Stay fuer ein Jahr gemacht. Diese Extension verlaengere ich nun jedes Jahr erneut bei der Immigration - immer noch auf der Basis meiner Einreise mit Visa 2013. In 14 Tagen reise ich fuer 4 Wochen auf Holiday nach Deutschland. Mit meiner Ausreise wuerde meine Extension - derzeit bis 02.04.2024 - verfallen. Daher habe ich mir ein Re-Entry bei der Immigration gekauft (das Re-Entry bekommt man nicht bei der Ausreise eingestempelt - allerdings gibt es am Flughafen einen Schalter zum Kauf eines Re-Entry). Mit diesem Re-Entry und meiner Extension bis 02.04.24 reise ich im Mai aus und im Juni 2023 wieder ein. Das Re-Entry wird entwertet und laesst die Extension wieder aufleben, sodass ich erneut eine Extension bis zum 02.04.24 nach der Einreise haben werde.