Hi an alle,
bei meinen letzten Besuch beim Schlumpf wurde zufällig ein Thema angesprochen " Witwenrente aus DE" wobei hier eine Sachlage behauptet wurde die ich nun versuche zu klären.
Für mich als geschiedener - also gebranntes Kind aus DE - kommt eine Hochzeit nur in Frage wenn ich mal so alt bin das ich Rente beziehe und immer noch mit einer Thaifrau zusammen bin mit der ich alt werden woltte.
Aktuell hab ich ja seit 10 Jahren eine Freundin hier, und die würde ich auch wenn es mal soweit ist auch offiziell heiraten um Ihr die Witwenrente zukommen zu lassen.
Nun war das genau das Thema einer Diskussion beim Schlumpf und 2 Kunden behaupteten das man die Frau bis zum 56 Lebensjahr geheiratet haben muss, damit sie überhaupt einen Anspruch auf die deutsche Witwenrente hat.
Heiratet man später, hat die Frau angeblich keinen Anspruch auf Witwenrente.
Da ich mich noch nie ernsthalft mit dem Thema auseinandergesetzt hatte war das für mich absolut neu.
Ich dachte bisher ich kann auch noch mit 70 eine Frau hairaten und wenn die Ehe 1 Jahr bestand hatte und nicht offensichtlich nicht nur zur Witwenversorgung getätigt wurde, dann wird der Frau auch die Witwenrente zugestanden.
Das soll aber alles nicht mehr stimmen. Die Regel wäre ähnlich wie in Österreich (wobei ich die aus Östereich auch nicht kenne) .
Da die beiden Schlumpf Kunden diese neue Regel vehement bestätigten und auch älter als ich waren, und sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hattem, habe ich das erstmal auch so als bare Münze angenommen.
Nun hab ich aber das Thema recherchiert.
Ich finde dazu aber nichts was darauf schließen lässt was da behauptet wurde.
Nach wie vor steht was von 1 Jahr Mindestdauer der Ehe, und eben das man als 90 Jahre alter Sack keine 20 jahrige hairaten sollte, da dies zu offensichtlich ist das es hier nur eine Zweckehe ist.
Wer kennt sich denn mit dem Thema aus?
bei meinen letzten Besuch beim Schlumpf wurde zufällig ein Thema angesprochen " Witwenrente aus DE" wobei hier eine Sachlage behauptet wurde die ich nun versuche zu klären.
Für mich als geschiedener - also gebranntes Kind aus DE - kommt eine Hochzeit nur in Frage wenn ich mal so alt bin das ich Rente beziehe und immer noch mit einer Thaifrau zusammen bin mit der ich alt werden woltte.
Aktuell hab ich ja seit 10 Jahren eine Freundin hier, und die würde ich auch wenn es mal soweit ist auch offiziell heiraten um Ihr die Witwenrente zukommen zu lassen.
Nun war das genau das Thema einer Diskussion beim Schlumpf und 2 Kunden behaupteten das man die Frau bis zum 56 Lebensjahr geheiratet haben muss, damit sie überhaupt einen Anspruch auf die deutsche Witwenrente hat.
Heiratet man später, hat die Frau angeblich keinen Anspruch auf Witwenrente.
Da ich mich noch nie ernsthalft mit dem Thema auseinandergesetzt hatte war das für mich absolut neu.
Ich dachte bisher ich kann auch noch mit 70 eine Frau hairaten und wenn die Ehe 1 Jahr bestand hatte und nicht offensichtlich nicht nur zur Witwenversorgung getätigt wurde, dann wird der Frau auch die Witwenrente zugestanden.
Das soll aber alles nicht mehr stimmen. Die Regel wäre ähnlich wie in Österreich (wobei ich die aus Östereich auch nicht kenne) .
Da die beiden Schlumpf Kunden diese neue Regel vehement bestätigten und auch älter als ich waren, und sich intensiv mit dem Thema beschäftigt hattem, habe ich das erstmal auch so als bare Münze angenommen.
Nun hab ich aber das Thema recherchiert.
Ich finde dazu aber nichts was darauf schließen lässt was da behauptet wurde.
Nach wie vor steht was von 1 Jahr Mindestdauer der Ehe, und eben das man als 90 Jahre alter Sack keine 20 jahrige hairaten sollte, da dies zu offensichtlich ist das es hier nur eine Zweckehe ist.
Wer kennt sich denn mit dem Thema aus?
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