Aktuelle Frage in diesem Thread zu TT3-Formular von der Bank als Voraussetzung zur Eigentumsumschreibung im Land-Office:
Fliege in einer Woche nach TH und muss dort die Restsumme meines vor 2 Monaten gekauften und anbezahlten Condos bezahlen. Hab schon einen Teilkaufpreis in EURO an die TH-Bank überwiesen und müsste noch 50.000,-EUR überweisen an die TH-Bank, damit mir diese das o.g. TT3-Formular (Foreigner Exchange) ausstellt. Was ich ja zur Eigentumsumschreibung auf dem Landoffice brauche, ansonsten mich das LO nicht als Eigentümer einträgt. So weit der Gesetzestext.
Jetzt müsste ich dafür Aktien verkaufen mit nem grossen Verlust, was derzeit eher nicht so prickelnd wäre. (Warte seit ca. 3 Wochen auf "Erlösung" in Form von steigenden Kursen....
leider erfolglos.
Jetzt (endlich) zur Frage: Hat jemand im Forum Erfahrung, dass, wenn ich Bares (selbstverständlich versteuertes Geld!) nach TH mitbringe und auf mein TH-Konto einzahle, ich dieses TT3-Formular von der Bank auch bekomme oder ob ich den Restkaufpreis dem Verkäufer in Bar bezahlen kann und es reicht mit der Verkäuferbestätigung OHNE dieses Formular, damit ich im Landoffice als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werde. (Verkäufer wird mit mir zusammen ins Landoffice gehen....)
Danke für eure Informationen...
Broker