Was schreibst du eigentlich für einen Quatsch? Welche unsinnigen Gesetze meinst du eigentlich?
Einfach mal das Kleingedruckte im AGB der Airline lesen hilft ungemein.
Wenn
du das Ticket für deine Freundin gebucht hast und ihr Visum auf eine Einladung von dir (nebst Verpflichtungserklärung) beruht, muss sich die Airline keine Sorgen machen auf die Kosten für einen direkten Rücktransport im Falle einer verweigerten Einreise sitzen zu bleiben.
Du, bzw. sie ha(s)t jedoch trotz Visum keine unbedingte Sicherheit das ihr die Einreise gestattet wird.
Wenn sie schon ein paar Mal in Deutschland war und es nie Probleme gab ist die Wahrscheinlichkeit zwar sehr hoch, aber wenn der Grenzer die Einreise verweigert, habt ihr Pech gehabt. Für ihn könnte ein one-way Ticket ein
hinreichender Grund sein. Genauer Ausgedrückt: Er hat die Entscheidungsgewalt nach seinem
eigenen Ermessen.
Das Wort "Ermessen" lässt sich auch durch "Gefühl", "Verdacht".... oder "Willkür" ersetzen.
Er ist nichtmal verpflichtet Gründe für seine Entscheidung zu nennen. Eigenes Ermessen ist grundsätzlich nicht anfechtbar.