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Flugschnäppchen und Billigflüge

Torchlight

vaginal Facheinkäufer
   Autor
22 September 2011
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3.165
Bayern
Danke für den Tip der Preis ist aber ohne Gepäck. Mit Gepäck +80€ - 100€ +Anreise dann dürfte es für alle die nicht in unmittelbarer Nähe wohnen eher uninteressant werden.
Für November gibt es z.B. Muc - Bkk bei Ethihad schon ab 418€ / Oman für 433€ für Mai und Juni ebenfalls um den Dreh, Thai für Mai/Juni ab 513€.
 

Knutschlaune

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22 August 2014
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54
Leider nicht mehr buchbar, war ein errorfare, nun wieder 2500 Euro. Ich habe meines aber sehen uns im Dezember in der Smurf bar.

Gruß Uwe
 

YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
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Düsseldorf
Habe vor par Tagen einen Hinflug (Düsseldorf - Bangkok) für den 25.12 gebucht für 400 € über UIA (Kiew).

Gestern eine Nachricht bekommen, dass der Flug storniert wird Jetzt darf ich für deutlich mehr Geld einen neuen Flug buchen. Ich finde es eine Frechheit, dass die Airline einfach so stornieren kann und nicht schadenersatzpflichtig ist.
 
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YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
169
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1.183
Düsseldorf
Naja,wer bei solch einer Airline bucht,darf sich dann auch nicht wundern,
so leid es mich für dich tut.

War schon mal mit UIA nach Bangkok und ein mal woanders hin geflogen. Beide Male total zufrieden gewesen. Aber jetzt ist es halt blöd gelaufen. Nochmal buche ich die nicht. Aber ich denke das kann theoretisch bei jeder Airline passieren.
 

bongobongo

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16 März 2014
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2.415
Tief im Westen oder gleich nebenan
Ich finde es eine Frechheit, dass die Airline einfach so stornieren kann und nicht schadenersatzpflichtig ist..
Kann sie auch nicht. Der Flug sollte in der EU starten, damit ist die Airline verpfichtet dir einen vergleichbaren Ersatzflug anzubieten. Du solltest ein Storno und eine Erstattung auf keinen Fall akzeptieren.
Die 600€ zusätzliche Entschädigung bekommst du allerdings nicht, weil der ursprüngliche Flug mehr aus 2 Wochen in der Zukunft liegt.


Europäische Fluggastrechteverodnung – Wann fällt ein Flug unter die Verordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist innerhalb der Europäischen Union gültig. Sie können sich daher nur in folgenden Fällen auf sie berufen:

  • Ihr Flug startet aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder dein Flug startet aus Düsseldorf
  • Sie fliegen mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in der EU hat, aus einem Nicht-EU-Staat in einen EU-Staat

Ihr Recht auf eine Ersatzbeförderung

Eine Ersatzbeförderung können Sie fordern, wenn Ihr Flug

  • annulliert wurde, dein Fall
  • mind. fünf Stunden verspätet war oder
  • überbucht wurde.
In all diesen Fällen haben Sie jedoch die Wahl zwischen der Ersatzbeförderung und der Rückerstattung der Kosten. Sie sind also nicht dazu verpflichtet, die angebotene Ersatzbeförderung wahrzunehmen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, auf eigene Faust einen anderen Flug zu buchen, informieren Sie die Fluggesellschaft darüber und holen sich eine schriftliche Einwilligung der Airline. Das hilft Ihnen bei der Rückerstattung des Ticketpreises. Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, hängt von der Ankunftszeit am Zielort ab.

Quelle: Fluggastrechte erklärt - EUclaim - Der Experte für Passagierrechte

Natürliich wir die Airline sich winden, einen alternativen Flug zu buchen oder zu erstatten. Aber das Recht ist auf deiner Seite. Im Notfall auf eigene Rechnung buchen und die Kosten einklagen. Aber wenn man die Erstattung der originalen Buchung akzeptiert hat, ist es leider zu spät.
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
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2.265
sind keine Entschädigungen geschuldet
Schrieb er ja (wenn auch etwas unglücklich formuliert).
Er bezieht sich auf das Recht auf Ersatzbeförderung. Bzw. das Recht zwischen dieser und Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Und dieses Recht besteht unabhängig von der 14 Tagesfrist die bei Entschädigungsansprüchen greift.
 
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YoungFarang

Aktiver Member
   Autor
30 Mai 2019
169
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1.183
Düsseldorf
@bongobongo

Vielen Dank erstmal für die Infos. Ich habe zum Glück noch überhaupt nichts akzeptiert und auch noch keine Alternative gebucht. Es gibt nur zwei "Probleme":
-Mir wurde von der Airline angeboten am 24. oder 26. zu fliegen. Gilt das schon als angemessene Ersatzbeförderung? Die beiden Tage kämen für mich nämlich nicht in Frage. Da würde ich lieber auf eigene Kosten die Differenz für einen anderen Flug am 25. tragen.
-Ich habe über tripair.de gebucht. Die haben ihren Sitz in Griechenland und nicht gerade den besten Ruf (ja war etwas naiv von mir, habe mir vor der Buchung gar keine Gedanken gemacht). Ich weiß nicht genau ob ich mich an die Airline oder an tripair weden sollte aber da hat man es wahrscheinlich ziemlich schwer sein Recht durchzusetzen.
 

tom089

EscortLover
   Sponsor 2024
7 Februar 2010
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5.315
Ich weiß nicht genau ob ich mich an die Airline oder an tripair weden sollte aber da hat man es wahrscheinlich ziemlich schwer sein Recht durchzusetzen.

In aller Regel handelt es sich bei diesen Dienstleistern nur um Reisevermittler. Die bekommen dafür eine Provision, haben aber mit der Erbringung der Leistung resp. Durchführung des Fluges nichts zu tun. Der Vertragspartner ist dann die Airline, mit der man fliegt. Ich weiss nicht, ob ich da jetzt ein Fass aufmachen würde wegen dem einen Tag. Sind doch beides Feiertage so gesehen. Ich würde mich freuen und am 24. fliegen und noch eine Hotelübernachtung klar machen.

Aber jeder wie er mag. Rechtsstreitigkeiten sind teuer und lästig und ziehen am Ende nur runter. 600 EUR Entschädigung nach der EU Richtlinie hast Du nicht zu erwarten.
 

Gast_22

Member Inaktiv
Inaktiver Member
28 November 2018
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Ich habe über tripair.de gebucht. Die haben ihren Sitz in Griechenland
Den Reiseveranstalter kannst du auf jeden Fall NICHT wegen der EU Fluggastrechtverordnung in Anspruch nehmen!
Diesbezüglich ist immer die Airline dein Anspruchsgegner, denn nur für Fluggesellschaften hat diese Gültigkeit.
Den Reiseveranstalter könntest du nur nach allgemeinem Reisevertragsrecht in Anspruch nehmen. Ob nach dem deutschen oder griechischen... keine Ahnung.

Ich lehne mich jetzt aber mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass tripair in deinem Fall gar nicht in Anspruch genommen werden kann, da allein die Fluggesellschaft den Ausfall zu verantworten hat.
Aber ohne Gewähr!

Nachtrag: ich schreibe wohl zu langsam :bigsmile
 
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