@KWLiebling deine Pauschale Aussage ist so aber auch nicht korrekt.
Bei dem Urteil handelt es sich um eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung eines Amtsgerichtes. Das Urteil gilt nicht für Dritte, darauf weist die Kanzlei explizit hin.
Außerdem wurde nicht das Nachberechnen per se für ungültig erklärt sondern der Teil der damaligen (von 2016) AGB´s der das regelt wurde für teilweise unwirksam erklärt.
Diese haben gegen das Transparenzgebot verstoßen. Dem Fluggast konnte nicht klar nachvollziehen was an Nachforderungen (Ticketpreis Business Class Reise Oslo - Frankfurt Seattle und retour für 657€ nachkalkuliert 2769€ die Differenz wollte LH haben) auf Ihn zukommt wenn er das letzte Teilstück nicht antritt und es gab keine Deckelung. Außerdem hat die LH nach ansicht des Gerichts die Forderung falsch berechnet. LH hat das extra gekaufte Ticket nach Berlin mit in die Nachberechnung einfließen lassen.
Eine klare Regelung oder ein Deckelungsbetrag könnte bzw. hätte die ganze Sache schon wieder anders aussehen lassen.
Das bedeutet auch nicht das generell alle AGB´s der Airlines zu diesem Thema unwirksam sind. Man kann auch davon ausgehen das die Lufthansa die unwirksamen Passage schleunigst gegen wirksame austauschen wird bzw. schon hat. Die Kanzlei sagt nur eine Tendenz voraus. Ob der BGH oder EUGH genauso Urteilt vermutlich ja aber who knows.
Alles nachzulesen bei der Kanzlei unter www. franz .de unter News dort ist auch das Urteil verlinkt.
Vermutlich wird bei den meisten nix passieren aber das ist keine Garantie. Also AGB´s lesen abwägen ob einem die paar Kröten Ersparnis ggfls. so einen Ärger wert sind und und im Zweifel hier dann berichten.