Ich hatte meinen Vermieter ja angeschrieben, dass ist seine aktuelle Antwort:
"ich hatte Ihnen doch schon mitgeteilt, dass ich die von Ihnen geforderten Unterlagen bereits für das TW30 Dokument vorgelegt hatte.
Das heißt die geforderten Unterlagen liegen auf der Immigration bereits vor! Soll doch der Sachbearbeiter in den TW30 Formularen
suchen.
Das ist schon sehr mühselig, denn ich als Vermieter habe wohl mit IHRER „Extension of stay“ mal so gar nichts zu tun. Das TW30 ist meine
Verpflichtung und mehr nicht. Diese haben wir gemeinsam erledigt.
Die Unterlagen liegen im TW30 Ordner vor. Soll doch der Mitarbeiter sich die Mühe machen und Ihnen erklären wie er dazu kommt?
Die Aussage des Mitarbeiters ist ja wohl Willkür und die unterstütze ich nicht.
Ich habe meine Anwältin kontaktiert und warte auf Antwort von Ihr. Sobald mir diese vorliegt werde ich Sie informieren."
"ich hatte Ihnen doch schon mitgeteilt, dass ich die von Ihnen geforderten Unterlagen bereits für das TW30 Dokument vorgelegt hatte.
Das heißt die geforderten Unterlagen liegen auf der Immigration bereits vor! Soll doch der Sachbearbeiter in den TW30 Formularen
suchen.
Das ist schon sehr mühselig, denn ich als Vermieter habe wohl mit IHRER „Extension of stay“ mal so gar nichts zu tun. Das TW30 ist meine
Verpflichtung und mehr nicht. Diese haben wir gemeinsam erledigt.
Die Unterlagen liegen im TW30 Ordner vor. Soll doch der Mitarbeiter sich die Mühe machen und Ihnen erklären wie er dazu kommt?
Die Aussage des Mitarbeiters ist ja wohl Willkür und die unterstütze ich nicht.
Ich habe meine Anwältin kontaktiert und warte auf Antwort von Ihr. Sobald mir diese vorliegt werde ich Sie informieren."