Interessanterweise muss wohl man auch diese Incomingversicherung nicht mehr nachweisen. Das hat mich sehr gewundert.
Bzgl. VE korrekt, wobei der Threatstarter von geringem Einkommen, kein Vermögen usw. berichtet hat. Insofern wird die Frau auch die 45€ (?)/Aufenthaltstag in DE auf ihrem Bankkonto nicht nachweisen
klar machen die das für 400euro und ich hab nur gute Erfahrungen mit ihnenKiesow ist bekannt und gut für Übersetzungen und bietet nebenbei Dienstleistungen für Heirat, Vaterschaftsanerkennungen und Kindernachzug an; wäre mir neu, wenn er auch in Schengenvisa unterwegs wäre.
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Ich beabsichtige, meine langjährige 29 jährige Thai Freundin aus dem Issaan zu mir nach Deutschland einzuladen. Im Okt. letzten Jahres hat sie mir mitgeteilt, das ich Vater eines Sohnes geworden bin.
manni
Ich beabsichtige, meine langjährige 29 jährige Thai Freundin aus dem Issaan zu mir nach Deutschland einzuladen. Im Okt. letzten Jahres hat sie mir mitgeteilt, das ich Vater eines Sohnes geworden bin.
Meine Frage: Wird die Angabe eines gemeinsames Kindes bei der Beantragung eines Visa von der deutschen Botschaft als positiv oder negativ gesehen?
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast,kein Problem-dann kann Sie sogar ohne Heirat kommen...
MfG
klar machen die das für 400euro und ich hab nur gute Erfahrungen mit ihnen
400 € :k für ein bisschen Formular ausfüllen und ein wenig Coaching.
Na ja, wenn es der Markt hergibt, ich war da früher einiges günstiger .
(Und bevor Anfragen kommen, sorry ich bin da raus aus dem Geschäft).
Und dann mal so zur geistigen Verinnerlichung.. in Chaweng verdiente sie 9000 bt., jetzt sind´s nur noch 5000 bt.... die einzige "Unterstützung" die ich ihr bis jetzt habe zukommen lassen, ich habe ihr einen Englischkurs bezahlt..... und um hier voreilige und kritische Bemerkungen im Keim zu ersticken...
wenn du es ernst mit Ihr meinst warum unterstützt du sie nicht wenigstens ein bisschen ..
mit so wenig Geld wird sie wohl kaum überleben können.. arbeitet sie noch in einer Bar ?!
@TThunder
war ein hilfreicher Beitrag von Dir. Schaut dann grad so aus, als ob es besser wäre, beim Visaantrag mal selbst mitzugehen Gibt es denn eine zeitliche Beschränkung zwischen Antrag und Reiseantritt..... als Beispiel: Antrag im Oktober 2015 und Besuch im Juni 2016 ?