Ooch, auch dort findet man mitunter amüsante Passagen.
Erinnere mich noch, dass wir so ziemlich als erstes §1300 BGB gelesen haben
Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie [...] auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
Schadenersatz für verlorene Jungfräulichkeit
Den Paragraphen gibt es heute nicht mehr
@Doc: Danke, und bitte weitermachen