Dann wollen wir das Misterum um die DKB Karte mal aufklären:
(Sämtliche kursiven Textpassagen sind Ausschnitte aus den AGB der DKB)
(1) Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des
von der Bank mitgeteilten monatlichen Verfügungsrahmens
und nur in der Weise nutzen, dass ein Ausgleich der Kartenumsätze bei Fälligkeit zweifelsfrei gewährleistet ist (finanzielle Nutzungsgrenze). Der Karteninhaber kann mit der
Bank eine Änderung der finanziellen Nutzungsgrenze vereinbaren.
Da haben wir es doch schon. 1. Kreditkarte und 2. monatlicher Verfügungsrahmen. Also eine vollwertige Kreditkarte und eben KEINE Debitkarte. Ausgleich bei fälligkeit dürfte dann entweder monatliche Abrechnung mit Einzug sein oder monatliche Abrechnung durch selbstständige Überweisung. Dazu habe ich jetzt nichts gefunden.
Wenn man die Kreditkarte nun dazu einsetzen möchte um einen bestimmten Betrag vorab zu blocken, muss der Betrag natürlich frei sein. Dass heißt, die Kreditlinie muss hoch genug sein. Das Guthaben auf dem Girokonto interessiert da keinen.
Jede Überschreitung der finanziellen Nutzungsgrenze ist unabhängig von der Kreditkartenabrechnung sofort
zum Ausgleich fällig. Soweit auf dem Kreditkartenkonto gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen ein Guthaben vorhanden ist,
sind Kartenumsätze über die finanzielle Nutzungsgrenze hinaus in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich.
Hier nichmal in offiziell. Finanzielle Nutzungsgrenze = Kreditlinie auf der Kreditkarte. Darüber hinaus darf man natürlich eigenes Guthaben nutzen. Bsp: 1000€ Kreditlinie und 500€ Guthaben = Ich kann in einem Monat 1500€ ausgeben. Alles darüber hinaus ist laut AGB sofort fällig, ich denke mal das diese Umsätze aber direkt abgelehnt werden.